Oh Mann, da guckt man einmal nicht auf seinen Thread

Da blühen allerlei Spekulationen....aber das juristische Hören-Sagen ist an einem Ort und wird als solches erkannt. Ich kann Dich gut verstehen Tracer......für mich wäre es das Gleiche, wenn ich anfangen würde, einen Thread über die Einstellungen diverser Stabi-Systeme zu erstellen.
Dann versuche ich mal, ein wenig Licht in´s Dunkel zu bringen.
1) § 25 LuftVG
So ein kleiner Beisatz, hätte ich ihn doch nur weggelassen

Das mit der Erlaubnis ist "eher zweitrangig" für unsere Fliegerei. Bei dieser Regelung geht es in erster Linie um Luftfahrtzeuge, die einem Flugplatz-zwang unterliegen. Man möchte schließlich keine Boeing 747 in seinem Vorgarten haben...Sehr schön hat ChriMo22 das hier (
http://www.rc-heli.de/board/showpost.ph ... stcount=83) zusammengefasst. Da gibt es für mich kaum etwas hinzuzufügen und alles doppelt zu schreiben, erspare ich mir und euch; auch wenn es einmal in einem anderen Forum steht.
2) Versicherung
@quackdb ; Ich möchte auch hier den Thread unbelastet von Versicherungsfragen lassen, da ich deine Problematik ausführlich in dem Thread "top ten des Versicherungsrechts" besprochen habe. In aller Kürzel: tracer hat Recht mit der Kausalität und der Versicherungsschutz kann nicht entfallen!, da es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt. Ob und inwieweit die Versicherung bei Dir Rückgriff nehmen kann, weil Du gegen Versicherungsbedingungen verstoßen hast, hängt von deinem Verschulden ab. Das hat allein aber nichts mit deinem Feldweg zu tun.
3) Jurisprudenz
Natürlich weiß ich, dass es ein tief verwurzeltes Mißtrauen ggü. Juristen gibt

Das hat aber etwas damit zu tun, dass jeder Mensch ein bestimmtes und häufig unterschiedliches Rechtsbewusstein hat.Die Juristerei versucht lediglich, dieses Rechtsbewusstsein auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Manchmal gelingt ihr das und manchmal nicht... Das ist einer der Gründe, warum ich das Urteil des BVerwG zitiert habe. Hier hat das Gericht eher seinen Bauch entscheiden lassen und weniger sich an juristische Dogmatik gehalten. Das mag im Einzelfall sogar "gerecht" gewesen sein, führt aber die nächsten 25 Jahre dazu, dass sämtliche Behörden gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers die Naturschutzbehörden mit einbezieht....Die eine "gerechte" Entscheidung kann häufig ganz ungerechte Folgen haben ...
Der Sinn meiner Ausführung besteht auch nicht darin, Rechtsberatung zu geben. Die Ausführungen sollen dazu dienen euer Rechtsbewusstsein zu schärfen....Das scheint ganz gut zu gelingen, wenn ich mir tracers Darlegung zum Versicherungsschutz anschaue
