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#31 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 29.07.2014 22:30:53
von Schubi
acanthurus hat geschrieben:
helihopper hat geschrieben:Naja als Eigentümer darf ich doch verbieten, was ich will. Auch ohne Begründung.
Oder?
Harald
Klar kann er, aber er hat bereits eine Begründung gegeben, welche sich aushebeln lässt.
Und dann eine völlig andere nachzureichen ist mehr als peinlich.
Wenn eine Stadt einzelne Bürger die genauso wie alle anderen brav Ihre Steuern zahlen vom Gemeingebrauch ausschliessen will, dann ist das meiner Meinung nach etwas anderes als wenn ein Bauer nicht möchte, daß jemand über seine Wiese latscht.
Da muss dann schon ein triftiger Grund vorliegen und gegebenenfalls muss man halt Rechtsmittel einlegen.

#32 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 30.07.2014 08:53:25
von RennTom226
Ich habe nun den Herren, die offensichtlich bei der Stadt das Verbot durchsetzen wollen, eine E-Mail geschickt und werde heute mal versuchen, telefonisch nachzufragen. Werde Euch auf dem Laufenden halten...

#33 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 30.07.2014 22:02:58
von Crizz
Die Nutzungshoheit liegt nunmal beim Grundstückseigner, gleich wer das ist. Verweigert der seine ausdrückliche Genehmigung oder widerruft diese ist Essig mit fliegen, alles andere ist dann Hausfriedensbruch.

Wenn mit dem angeblichen Lärm argumentiert wird, wäre es in einem 4-Augen-Gespräch einen Versuch wert, dem Grundstückseigner einmal die persönliche Anwesenheit beim fliegen mit der Möglichkeit des Lehrer-Schüler-Betriebes anzubieten, sofern man diese hat. Sowas kann Wunder wirken, weckt es doch ein anderes Verständnis für das, was andere da so machen. Ist zwar keine Erfolgsgarantie für die Wiedererlangung der Erlaubnis, aber der Versuch ist nicht strafbar ;)

#34 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 30.07.2014 23:01:11
von indi
Crizz hat geschrieben:Die Nutzungshoheit liegt nunmal beim Grundstückseigner
Grundsätzlich ja.
Wenn das Grundstück aber im Gemeindebesitz ist, liegt die Sachlage schon anders!
Da braucht es dann schon eine triftige Begründung, warum der Allgemeingebrauch verboten wird. Ein klärendes Gespräch mit der Gemeinde wäre sicher nicht schlecht.

#35 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 30.07.2014 23:14:54
von Crizz
Wenn es ein Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ist braucht es nicht viel, da muß dir nur erklärt werden das es unter besonderem Schutz steht und du bist recht machtlos. Es sei denn du hast ne verdammt gute Versicherung, die einen Rechtstreit gegen eine Gemeinde, Kreis oder sonstige öffentliche INstitutionen deckt. Und ob dich das zum einen schneller ans Ziel bringt, und zum anderen du dort lieber gesehen bist, das ist ne andere Sache.

Stichwort Gemeine / Kreis / Sonstige : sofern die Liegenschaft in öffentliches Eigentum fällt kann man zu meinem o.g. Vorgehen entweder den BM, Stellv.BM oder Ratsmitglieder einladen, gut macht es sich wenn man dann auhc ein paar Jugendliche dafür begeistern kann, an dem Tag ein L/S-Angebot wahrzunehmen - denn Förderung der Jugend ist ein hohes Gut, und der Stadt / Gemeinde (/ whoever it my concerns....) dürfte es lieber sein wenn man sich dafür engagiert und denen eine sinnvolle Freizeitgestaltung näherbringt, als sie in dem untergehen zu lassen, was mittlerweile viele Stadtbilder prägt. Ich denke ich muß das nicht detailiert schildern.....

Bei sowas ist Eigeninitiative gefragt - und eigene Ideen. Leute, laßt euch nicth alles vorbeten. Schaltet die Denkerbse ein, versetzt euch in die Lage eures Gegenüber, und was EUCH von eurer Meinung umstimmen würde.

Denn einfahc stur mit Gesetzestexten erzielt man nur eines : das man ggf. auf dem Papier Recht bekommt, und trotzdem nicth viel weiterkommt. Diplomatie ist eine hohe Kunst, und leider geht sie dem "Normalbürger" anscheinend immer mehr verloren, was schade ist. Denn wieviele Streitigkeiten könnten früher zu einem Konsenz führen, wenn sie nicht vor Gericht landen müßten.

Macht euch da bitte auch mal Gedanken drüber......

#36 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 31.07.2014 11:05:11
von Jens Armin
Ich bin wie vermutlich viele hier kein Jurist. Meines Wissens sind Naturschutz- und Landschaftsgebiete zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

Ich wohne in einem Landschaftsschutzgebiet. Das hat nichts mit seltenen Schlangen und Greifvögeln zu tun, die man eventuell stört. In meiner Heimat knattern die Traktoren von früh ja spät. Dazu kommen Rasenmäher, Elektrosensen, Kreissägen und Hochdruckreiniger. Da wird mein 450er oder gar der 550er kaum etwas ausmachen.

Was ich sehr wohl respektiere, ist die Nähe zum Wohngebiet, Rücksicht auf Spaziergänger, Distanz zu Brutstätten und die Eigentumsverhältnisse der Flächen, von denen ich aufsteige.

Gruß
Armin

#37 Re: AW: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 31.07.2014 13:00:03
von willi1997
Hallo zusammen
Ich bin froh das ich solche Probleme nicht habe :lol:
Liegt vielleicht daran das ich nur 450 heli fliege. Ich fliege regelmäßig bei uns im Dorf auf dem Supermarkt Parkplatz. Der liegt am Rande des Dorfs. Hat sich bisher niemand beschwert. Auch nicht wenn ich mit meinen 1:10 Verbrenner fahre. Obwohl ich ein Polizist als Nachbarn habe und unser Dorf im luftschutztgebiet liegt.
Lg willi

#38 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 31.07.2014 15:18:03
von RennTom226
Gerade eben ein sehr freundliches und aufschlussreiches Telefonat mit dem Herrn für Feldschutz der Stadt Ostfildern geführt. Das geplante Verbot hängt weniger mit dem Modellflug an sich zusammen als vielmehr mit dem Betreten des Landschaftsschutzgebiet. Dies ist nämlich grundsätzlich nicht gewünscht, da die Wiesen bewirtschaftet werden.

Man duldet das Betreten durch Fußgänger auf ausgetretenen Weg inmitten des Geländes oder der Gleitschirmflieger. Eine Beschwerde eines Anwohners führt dann zwangsläufig dazu, dass eine eindeutige Regelung erfolgen muss. Dazu sagte er von sich aus schon, es gäbe leider immer Menschen ohne Hobby, die sich dann das Beschweren zum Hobby machen. Aber leider muss man auch die berücksichtigen.

Auf der Seite der Stadt Ostfildern habe ich dazu eine Auszeichnung des Landschaftsschutzgebiet gefunden.
LaGa_SchaPa.jpg
LaGa_SchaPa.jpg (461.21 KiB) 1167 mal betrachtet

#39 Re: "Wenn Ihr hier noch mal fliegt...

Verfasst: 31.07.2014 15:21:07
von RennTom226
Zum Thema Fliegergruppe Nellingen: Testfliegen zu offiziellen Betriebszeiten um eine Mitgliedschaft langfristig prüfen zu können - um ab und an mal meinen 450er auszuführen?

Nun muss ich mich sowieso ins Auto setzen, dann muss ich mir so eine Vereinsmeierei nicht antun.