Meinst Du die wird Dir HK nicht in Rechnugn stellen? Und wie bekommst Du deine Ware, die Du ja wahrscheinlich möchtest, wieder? Oder wenn Dir die Ware nicht wichtig ist, wie kommst Du wieder an dein Geld und wie wird das mit der "kostenlosen" Zurücksendung geklärt?
Genau aus diesem Grund trifft ja der Wucher nach § 138 zu. Es ist mehr als das doppelte, was UPS verlangt. Zudem ist UPS aber sehr schnell und zuverlässig, GDSK lässt sich aber soviel Zeit wie kein anderer Versender.
Man soll also mehr als das doppelte Zahlen, obwohl die Leistung deutlich geringer ist? Andere Versender wie DHL arbeiten genauso schnell wie UPS und bieten es auch noch kostenlos an.
Nun, aus diesem Grund habe ich als der Schrieb kam auch das "alle" bei den Kosten durchgestrichen udn auf der Rückseite sogar den ganzen pasus mit Ihren Gebühren und habe es unterschrieben zurückgeschickt.
Daraufhin habe ich dann meine Ware erhalten und eine Rechnung bekommen. Ich habe sofort bezahlt und alles (Einfuhrsteuer) bezahlt, also die GDSK Gebühren abgezogen. Nach einer Woche kam ein Anwaltsschreiben, dass die 25 Euro einforderte + noch die Anwaltsgebühren, was sumssarum nun schon über 60 Euro macht.
Ich habe dieser Kanzlei eine email geschrieben, dass ich das Schreiben zurückweise und vorallem auf den § 150 (2) BGB verwiesen.
Dieser besagt nämlich, dass wenn man eine Angebotsvorlage (und nichts anderes sit der Schrieb von GDSK wo man ankreuzen kann, ob man das Paket "kostenlos" zurückschickt haben möchte oder für ALLE Kosten aufkommt) verändert, also zum Beispiel Vertrags-Angebotspasen durchstreicht, dann lehnt man sowohl die Angebotsvorlage ab, ABER man bietet auch ein neues Vertragsangebot an.
Da GDSK mein neues Angebto nicht abgeleht hat, sondern sogar mri die Ware zugeschickt (übergeben) hat, dann darf man das nach § 150 (2) sogar als stille Annahme des neuen Vertragsangebotes ansehen.
Und aus diesem Grund ist es mir egal, dass morgen die Frist für die Rechnung abläuft und die sogar evtl hier mitlesen, da ich erstens wegen § 138 (Wucher) schon ziemlich gut raus bin, aber späterstens dank § 150 (2) die keinerlei Chance haben auch nur irgend etwas einzufordern. Zudem ist der beste Freund meines Vaters Anwalt udn hat mir bereits zugesagt im Fall der Fälle mir zu helfen.
Somit sehe ich jetzt dme gnaezn total beruhigt entgegen und wenn eine Mahnung kommen sollte (ich gehe nicht davon aus), aber slebst wenn, dann leht man einfach die erste per Einschreiben ab (dazu ist man Verpflichtet, man muss auch keinerlei Begründung geben) und dann können die einen gerne haben. Die dürfen nur insgesamt drei Mahnungen schicken und auf die letzten zwei muss man auch nicht antworten.
ciao - Daniel
PS: wenn ich geusst hätte, dass ich wegen der Geschichte einen riesen Streit mit meienr Freundin haben würde (der aber nun auch auf sehr schöne Art beigelegt wurde), dann hätte ich sogar die 25 Euro gezahlt
