Doc Tom hat geschrieben:jo Sepp das klingt für mich nicht zulässig in D
rein Rechtlich darf der FPV-Ler derzeit nur den Schülersender haben und der eigentliche Pilot muss im Sichtflug immer übernehmen können.
rein Rechtlich darfst Du innerhalb Ortschaften nur 50,0kmh fahren, und auf Landstaraßen 100,0kmh.
Auf dem Platz versuche ich immer einen Spotter zu haben der übernehmen kann, das ist das kleinste Problem dort, aber beim Wildfliegen wird das schwieriger.
Solange nichts passiert kümmert es keinen, aber es kann immer was passieren, sei es technischer Defekt oder Pilotenfehler.
Ich starte und lande zumindest derzeit immer im Sichtflug, bringe das Modell gut 100Meter hoch, schalte dann den Autopiloten ein und lasse es mit GPS kreisen, macht es das stabil so kann ich mich zum Monitor begeben oder die Brille aufsetzen, und ich weiß dass auch RTL sicher funktioniert.
Aber gerade das was am FPV den meisten Spaß macht ist offiziell verboten, nämlich eben weiter weg zu fliegen als wie es die Sichtverbindung erlauben würde. Oder in 1km Entfernung knapp überm Boden fliegen etc.
Wichtig ist für mich dass jemand den Luftraum beobachtet um bemannte Flugobjekte zu erkennen die immer wieder mal herum schwirren, am Abersee wäre das nicht der Fall weil da keiner reinfliegen würde bzw. könnte, höchstens ein Heli könnte das.
Anhand der Trackingantenne könnte der Spotter dann zumindest noch erahnen wo sich das Modell befindet und ob die freie Sichtverbindung gewährleistet ist oder sich ein Hügel "dazwischenschiebt".
Sepp