Jetzt schlagt euch net wegen der 231 m, sonst greift der § 231 Strafgesetzbuch:231m als neue Marke
"Wer sich an einer Schlägerei ..... beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft .... "
O.k., dem würden wir dann halt nen T-Rex 150 nach Stadelheim schmuggeln

