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#391 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 19:54:22
von Peter F.
toper hat geschrieben:Ich habe aber den Klasse 3.
Wenn das noch der alte ist, dann darfst du bis 7,5to fahren, und in Sonderfällen sogar Gespanne bis ~12-13to, je nachdem.
(Früherer Bekannter durfte den 7,5to-Laster umgebaut zum Auflieger als ~12-13to-Auflieger fahren.)(Getränkehandel)
#392 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 19:55:59
von toper
speedy hat geschrieben:toper hat geschrieben:Das wäre schlecht
Es muß doch auch ein Auto zu dem Wohnwagen geben - dann tauschst halt auch die Autos für die Woche.
MFG,
speedy
Meine Eltern aben sich erst ein neues gekauft. Ob ich sie überreden kann mir das auch noch zu überlassen? Zudem habe ich Autogas in meinem. Da komme ich halt billiger weg als mit dem altmodischem Benzin.
Ich hoffe mal, dass das Leergewicht mit Vorzelt ist. Das lasse ich dann zuhause. Meine modelle wiegen übrigens mit allen Akkus geschätzte 11kg. Da müsste ich hinkommen. Ich habe das Gefühl ich soll noch irgentwelche Fremdmodelle tranportieren

#393 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 19:58:10
von Peter F.
toper hat geschrieben:Ich habe das Gefühl ich soll noch irgentwelche Fremdmodelle tranportieren

Wenn ich kommen könnte, würde ich glatt mit dir mitfahren.

(Geht aber nicht.

)
#394 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 19:59:01
von toper
Peter F. hat geschrieben:toper hat geschrieben:Ich habe aber den Klasse 3.
Wenn das noch der alte ist, dann darfst du bis 7,5to fahren, und in Sonderfällen sogar Gespanne bis ~12-13to, je nachdem.
(Früherer Bekannter durfte den 7,5to-Laster umgebaut zum Auflieger als ~12-13to-Auflieger fahren.)(Getränkehandel)
Ja. Das ist noch der alte.
Bis jetzt steht es 2 zu 1 für "es zählt das tatsächliche Gewicht".
#395 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:00:43
von toper
Peter F. hat geschrieben:toper hat geschrieben:Ich habe das Gefühl ich soll noch irgentwelche Fremdmodelle tranportieren

Wenn ich kommen könnte, würde ich glatt mit dir mitfahren.

(Geht aber nicht.

)
Und ob du es glaubst oder nicht. Ich hätte Dich sogar mitgenommen
Edit
Peter F. hat geschrieben:toper hat geschrieben:Bist Du da vollkommen sicher?
Ja, bin ich. Der Hänger hat ein "zulässiges Gesamtgewicht", das du nicht nutzen mußt, aber darfst.
Davon ausgehend unterstellt der Gestzgeber grundsätzlich, dass was erlaubt ist auch gemacht wird.
Somit ist der Hänger "potenziell" für deinen PKW zu schwer, und somit nicht erlaubt.
(Bin kein "professioneller", hatte aber deswegen auch schon "Kontakte".

)
Mal schauen was noch so kommt. Wie gesagt. Man darf das nicht mit den Führerscheinklassen verwechseln. Da zählt das zul. Gsamtgewicht. In meinem Fall ist ja die Bremskraft des Autos der Beschränkende Faktor. Die ist halt für 1,2to gebremst ausgelegt. Deshalb dnke ich, dass das tatsächliche Gewicht entscheidet.
Notfalls komme ich halt nur mit Zelt. Aber kommen werde ich, wenn nichts gravierendes dazwischen kommt. Damit müsst Ihr Euch abfinden.

#396 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:05:07
von Peter F.
toper hat geschrieben:Peter F. hat geschrieben:toper hat geschrieben:Ich habe das Gefühl ich soll noch irgentwelche Fremdmodelle tranportieren

Wenn ich kommen könnte, würde ich glatt mit dir mitfahren.

(Geht aber nicht.

)
Und ob du es glaubst oder nicht. Ich hätte Dich sogar mitgenommen

Und ob du es glaubst oder nicht. Du hättest sogar fahren dürfen

#397 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:09:12
von toper
Peter F. hat geschrieben:toper hat geschrieben:Peter F. hat geschrieben:toper hat geschrieben:Ich habe das Gefühl ich soll noch irgentwelche Fremdmodelle tranportieren

Wenn ich kommen könnte, würde ich glatt mit dir mitfahren.

(Geht aber nicht.

)
Und ob du es glaubst oder nicht. Ich hätte Dich sogar mitgenommen

Und ob du es glaubst oder nicht. Du hättest sogar fahren dürfen

Mit so schmalen Autos wie mit meinem kannst Du doch gar nicht fahren.

#398 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:19:57
von Peter F.
#399 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:22:35
von toper
#400 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:22:58
von Friso
Hi Toper,
fahr mal beim TUV vorbei und erkundige dich ob du den Anhänger auf 1,2t ablasten kannst.
Grüsse,
#401 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:27:06
von Peter F.
Friso hat geschrieben:ablasten

Die Idee schlechthin !
Dazu mußt du noch nichtmal etwas umbauen (wie beim auflasten), sondern nur neu eintragen lassen !

#402 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:32:38
von toper
Im Prinzip ein guter Tipp. Mein Vater haut mir aber auf den Deckel wenn er in Zukunft nur noch 200kg Zuladung hat.

Es ist ja auch so,dass das dann wieder Kosten verursacht. Wenn es zu teuer mit Wohnwagen ist, dann fahre ich lieber ohne rauf. Was kostet das ab und wieder auflasten (Der Wohnwagen ist aufgelastet worden vom Vorbesitzer)?
Ich werde mal bei der Autobahnpolizei in Weinsberg oder beim TÜF vorbeifahren und nochmal nachfragen.
#403 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:52:30
von mic1209
Es geht um das tatsächliche Gewicht.
Wenn der WoWa also nur 1,2 Tonnen auf die Waage bringt, darfst Du den ziehen.
Gedanken mache ich mir mehr um Dein Auto, die ganze Strecke im Grenzbereich mit Autogas, da wäre ich vorsichtig.
Aber Du kannst wahrscheinlich auf Benzinbetrieb umschalten, oder?
#404 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 20:59:22
von toper
Ja. Auf Benzinbetrieb umschalten geht. Ich spreche mal mit meinem Umrüstbetrieb drüber. Ich denke aber nicht, dass das ein Problem ist. Nur ob 100 PS im Allgemeinen reichen bin ich mir nicht ganz sicher. Evtl. Muss ich die Berge halt hochschleichen.
Jetzt steht es 3 zu 1 für "es geht um das tatsächliche Gewicht"

#405 Re: RHF2009
Verfasst: 18.02.2009 21:03:25
von mic1209
toper hat geschrieben:Jetzt steht es 3 zu 1 für "es geht um das tatsächliche Gewicht"

Paragraph 42 STVZO