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#46 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 07:57:07
von Plextor
TREX65 hat geschrieben: Ingo, legt euch ein Flugbuch zu wo jeder sich eintragen MUSS!! Mit Adresse und Versicherungsnummer!!!!
hatten wir auch schon , bzw hatte ich die Unterschrift der Piloten mit VS Schein oder Kartennummer. Bei uns sind so fast alle entweder DMO oder DMFV versichert , aber demzufolge auch per Privat Haftpflicht und darum genhts halt . Denke ein 33 Zeler an die Versicherung der Nachfrage und das Thema sollte durch sein. Es dient lediglich das wr uns gegenseitig absichern.

#47 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 07:58:32
von tracer
speedy hat geschrieben:So so - auf die würdest du dich einlassen, aber auf die Versicherung, die dahinter steht, nicht ?
Das das in diesem Fall zufällig Gerling ist, ist mir egal.

Dann stehen da 20 Leute vor der Tür jeder mit nem Wisch, den man nach Klauseln durchsuchen muss?
Der eine von der Allianz, der andere von der HUK etc pp.

Wäre mir zu aufwändig. Und zum Glück kann sich der Veranstalter das aussuchen, wie er es handhabt.

speedy hat geschrieben:Zeppelin - aber sowas flieg ich nicht.
Geht auch nicht. Leichter als Luft => fährt, nicht fliegt.

#48 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 10:42:55
von yogi149
Hi,
tracer hat geschrieben:Das das in diesem Fall zufällig Gerling ist,
ne, ist kein Zufall.

Gerling hat den ehemaligen sogenannten Luftpool übernommen.
Die sind in Deutschland die einzigen, die Luftfahrzeuge (+ Modelle) versichern.

#49 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 10:55:44
von FPK
tracer hat geschrieben:Ach ja:
Plextor hat geschrieben:Motoren , zählen dazu auch E Motoren ?
Andersum fragen :-)

Der klägliche Versuch, kinetische Energie durch Verbrennung von fossilen Rohstoffen zu erzielen, ist jünger, als der ElektroMOTOR.

Also, der erste MOTOR war elektrisch.
Les mal http://de.wikipedia.org/wiki/Motor ;)

#50 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 11:02:47
von Thallius
Ich hätte gerne mal den kompletten Auszug aus der privaten Haftpflicht von Gerling wo drinsteht das Modellflugzeuge mitversichert sind. Ich glaube es nämlich nicht.

Der Punkt ist, daß alles was mit Fliegerei zu tun hat im Luftpool versichert sein muss. Dabei ist es unerheblich ob den gerade die AXA oder Gerling oder sonstwer vertritt. Deshalb kann Gerling nicht einfach den Luftpool mit seiner privaten Haftpflicht vermischen.

Ihr reitet übrigens die ganze Zeit auf den falschen Klauseln rum. Die einzig für uns relevante Klausel ist:

"Für die keine Versicherungspflicht besteht"

Da für unsere Modelle eine Versicherungspflicht besteht (§1 LuftVO) sind sie somit aus der Privathaftpflicht rausgenommen. Dabei ist es total egal ob in der Halle oder draussen. Draussen kommt halt nur dazu, daß man zusätzlich die Lufträume beachten muss.

Gruß

Claus

#51 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 11:24:36
von FPK
Thallius hat geschrieben:"Für die keine Versicherungspflicht besteht"
... was ja in der Halle der Fall ist. Hat da mal jemand bei der Versicherung nachgefragt?

#52 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 11:44:48
von Thallius
FPK hat geschrieben:
Thallius hat geschrieben:"Für die keine Versicherungspflicht besteht"
... was ja in der Halle der Fall ist. Hat da mal jemand bei der Versicherung nachgefragt?
Wo steht, daß ich in der Halle keine Versicherung für mein Luftfahrzeug brauche ? Ich brauche keine Erlaubnis um es zu fliegen, aber das entbindet mich doch nicht von der Versicherungspflicht.

Gruß

Claus

#53 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 11:49:50
von Markus21xxx
FPK hat geschrieben:
Thallius hat geschrieben:"Für die keine Versicherungspflicht besteht"
Genau das ist der Punkt... Ich hatte es gerade diese Woche. Meine Frau ist in Haftpflicht tätig...ihre Abteilung hat mir geschrieben..."Wir versichern ihren Hubschrauber bis 5kg in ganz Deutschland auch bei Zusammenstößen in der Luft... und und und
Der einzigste Punkt der die Sache ändern kann... ist das Fluggerät versicherungspflichtig? Wenn ja... sind alle anderen Punkte dahin. Und das sind sie!
Wenn man mit einem PKW in einer Halle fährt und einen Unfall baut... greift nicht die Haftpflicht. Das ist genauso ausgeschlossen. Das muß zusätzlich abgeschlossen werden...
Oder was wir auch zusätzlich versicherten mußten...
Wenn man an einem Jedermannradrennen teilnimmt greift die Haftpflicht ebenfalls nicht bei Unfällen.Dieses muß zusätzlich abgeschlossen werden. Alles, was besonders ist... wird ausgeschlossen.
Aber anbei zur info: Sollte Modellflug widererwartend versichert sein... wäre man doppelt versichert. Was passiert dann?
Ganz einfach:
Es greift NUR die ältere Versicherung. Die jüngere Versicherung wird automatisch rückwirkend aufgehoben. Das würde für die meisten bedeuten, das die private Haftpflicht zahlen würde und die später abgeschlossene Zusatzversicherungen über die Verbände / Vereine wären dann unwirksam. Man kann sich nicht aussuchen, welcher Versicherung man es meldet, wenn beide den gleichen Bereich abdecken. Daher mußte meine Frau auch so genau nachhaken, ob wir nicht doppelt versichert sind.
Und wie oben betont:
Da die Modelle versicherungspflichtig sind, besteht keine Gefahr der Doppelversicherung! und die Modellflugversicherung kümmert sich um die Probleme.

#54 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 11:53:39
von FPK
Thallius hat geschrieben:
FPK hat geschrieben:
Thallius hat geschrieben:"Für die keine Versicherungspflicht besteht"
... was ja in der Halle der Fall ist. Hat da mal jemand bei der Versicherung nachgefragt?
Wo steht, daß ich in der Halle keine Versicherung für mein Luftfahrzeug brauche ?
Als juristischer Laie sehe ich das so: die Versicherungspflicht leitet sich aus der LuftVO ab. In der Halle ist die LuftVO jedoch nicht anzuwenden, ob natürlich deswegen die Haftpflicht greift, ist eine andere Frage, das ist wie mit Auto auf Privatgelände fahren.

Edit: Mist, zu spät ;)

#55 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 12:13:20
von ER Corvulus
Thallius hat geschrieben:Wo steht, daß ich in der Halle keine Versicherung für mein Luftfahrzeug brauche ?
Ganz einfach: eine Halle ist kein öffentlicher Luftraum - da greift die Luftfahrtverordnung nicht.
So wie bei uns im Hof die STVo nicht gilt ....

Die aktuelle Rechtslage ist jedenfalls so, dass "Alles was fliegt" in die Bestimmungen der Luftfahrtverordnung fällt und damit Haftpflichtversicherungspflichtig ( :roll: ) ist. (Ausnahmen dieses Spielzeugs ala silverlit, solange es nicht höher als 30m fliegen kann).

Grüsse Wolfgang

#56 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 12:24:40
von Thallius
Die Frage um das sich letztendlich doch alles dreht ist folgende:

Wir wissen, daß private Haftpflichtversicherungen nicht greifen bei Modellen die versicherungspflichtig sind. Im Rahmen der LuftVO sind unsere Modelle versicherungspflichtig. Das steht soweit fest und damit ist bei jeglichem Flug draussen schonmal geklärt, daß man da eine Extra Versicherung braucht, denn sowas wie "privaten" Luftraum (Also z.B. im Garten) gibt es nicht.

Nun fliegen wir in der Halle. Dort greift die LuftVO nicht, daß ist richtig. Die Frage ist aber, ob damit die Versicherungspflicht nach LuftVO auch erlischt und die private Haftpflicht wieder greift.

Ich denke das kann uns bestenfalls ein Rechtanwant beantworten. Eventuell müßte da sogar erste ine Präzendensfall geschaffen werden.

Gruß

Claus

#57 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 12:29:20
von EOS 7
ER Corvulus hat geschrieben: Die aktuelle Rechtslage ist jedenfalls so, dass "Alles was fliegt" in die Bestimmungen der Luftfahrtverordnung fällt und damit Haftpflichtversicherungspflichtig ( :roll: ) ist. (Ausnahmen dieses Spielzeugs ala silverlit, solange es nicht höher als 30m fliegen kann).

Grüsse Wolfgang
Hallo,
(Ausnahmen dieses Spielzeugs ala silverlit, solange es nicht höher als 30m fliegen kann).
Das ist mir neu, wo sind da die Quellen?

#58 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 12:36:14
von FPK
Thallius hat geschrieben:Die Frage um das sich letztendlich doch alles dreht ist folgende:

Wir wissen, daß private Haftpflichtversicherungen nicht greifen bei Modellen die versicherungspflichtig sind. Im Rahmen der LuftVO sind unsere Modelle versicherungspflichtig. Das steht soweit fest und damit ist bei jeglichem Flug draussen schonmal geklärt, daß man da eine Extra Versicherung braucht, denn sowas wie "privaten" Luftraum (Also z.B. im Garten) gibt es nicht.

Nun fliegen wir in der Halle. Dort greift die LuftVO nicht, daß ist richtig. Die Frage ist aber, ob damit die Versicherungspflicht nach LuftVO auch erlischt und die private Haftpflicht wieder greift.

Ich denke das kann uns bestenfalls ein Rechtanwant beantworten.
Ja, aber selbst das würde ich nicht riskieren. Ich würde mindestens auch bei der Versicherung anfragen und schriftlich bestätigen lassen, dass "Hallenfliegen" eingeschlossen ist, weil in der Halle die LuftVO nicht greift und damit keine Versicherungsflicht besteht und deswegen der Ausschluss nichtig ist oder so.

#59 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 12:41:55
von Markus21xxx
Wenn es wirklich nicht unter die Versicherungspflicht geht...Es wäre dann auch zu klären, welche Versicherung im Schadensfall greift? Die Private- oder die Modellflugversicherung? Wie schon einmal geschrieben... die ältere Versicherung greift und nicht die gewünschte.

#60 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 12:46:13
von ER Corvulus
1dfh hat geschrieben:Das ist mir neu, wo sind da die Quellen?
Hat sich so "eingebürgert" ... :roll: geht wahrscheinlich solange gut, solange nix passiert. M.W. wird diese 30m-grenze zB für Kinderdrachen (Leine max 30m) und Kinderspielzeuge (Aufdruck Reichweite max 30m auf der Verpackung) akzeptiert. "Der Kleine UHU" fällt da aber zB nicht mehr rein! Auch wenn er nicht ferngesteuert ist...

Grüsse Wolfgang