Genau.Porsti hat geschrieben:Dann hätten sich aber viele sicherlich auch anders entschieden.
Dann hätte ich jetzt noch meine T10, und würde einfach weiter abwarten, ob/was kommt.
Genau.Porsti hat geschrieben:Dann hätten sich aber viele sicherlich auch anders entschieden.
Oh, cooler Ansatz, halt mich auf dem Laufenden!!!Porsti hat geschrieben:Ich hatte gestern übrigens bei robbe noch nach den Rückgabeformalitäten meiner T-8 incl. aller Empfänger gefragt, da ich eine zugesicherte Eigenschaft nicht erhalten werde. Wie zu erwarten habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten.
Das wird interessant.Porsti hat geschrieben:Ich hatte gestern übrigens bei robbe noch nach den Rückgabeformalitäten meiner T-8 incl. aller Empfänger gefragt, da ich eine zugesicherte Eigenschaft nicht erhalten werde. Wie zu erwarten habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten.
Interessant ist hier, neben den Zusicherungen mir persönlich gegenüber, der Punkt "öffentlichen Äußerungen". Demnach liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel nach §434BGB vor, nach welchem ich Nachbesserung verlangen kann. Da aber robbe mit dem Mailverkehr genau diese Nachbesserung ausgeschlossen habe mündet dies automatisch in einem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,
Für mich als Laie hört sich das zumindest plausibel an.Porsti hat geschrieben:Sollte einer unter Euch sein, der mehr Rechtsverständnis hat und die Sache anders sieht, dann schreite er hier bitte aufklärend ein.
Davon habe ich zumindest ne Kopie auf dem Rechner.KoaxKalli hat geschrieben:Wenn es das besagte Video noch gibt
Eben.echo.zulu hat geschrieben:Warten wir mal ab, was dabei heraus kommt.
Sicher?echo.zulu hat geschrieben: Im Kaufvertrag musst Du dann auch erklärt haben, dass Du den Kauf an die genannten Bedingungen koppelst.
Lese ich anders.Porsti hat geschrieben:Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers
s.o.Porsti hat geschrieben:...aber vielleicht macht Tracer ja den Anfang
Die 9 Empfänger, die ich vor der T8 hatte, könnte ich nicht zurück geben.tracer hat geschrieben:Bei mir steht nicht zur Diskussion, die T8 zurück zu geben, ich habe zu viele Empfänger, um "mal eben" auf ein anderes System zu wechseln.
a) sind die natürlich nicht hier, sondern beim SteuerberaterPorsti hat geschrieben:Hmm, einzige Lösung: Datum auf Kassenzettel vergleichen.