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#46 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 13.05.2011 20:24:14
von tracer
Porsti hat geschrieben:Dann hätten sich aber viele sicherlich auch anders entschieden.
Genau.
Dann hätte ich jetzt noch meine T10, und würde einfach weiter abwarten, ob/was kommt.
#47 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 13.05.2011 21:27:07
von Porsti
Ich hatte gestern übrigens bei robbe noch nach den Rückgabeformalitäten meiner T-8 incl. aller Empfänger gefragt, da ich eine zugesicherte Eigenschaft nicht erhalten werde. Wie zu erwarten habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten.
#48 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 13.05.2011 21:46:57
von tracer
Porsti hat geschrieben:Ich hatte gestern übrigens bei robbe noch nach den Rückgabeformalitäten meiner T-8 incl. aller Empfänger gefragt, da ich eine zugesicherte Eigenschaft nicht erhalten werde. Wie zu erwarten habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten.
Oh, cooler Ansatz, halt mich auf dem Laufenden!!!
#49 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 13.05.2011 21:50:21
von Porsti
Geht klar.
#50 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 13.05.2011 21:52:24
von mic1209
Porsti hat geschrieben:Ich hatte gestern übrigens bei robbe noch nach den Rückgabeformalitäten meiner T-8 incl. aller Empfänger gefragt, da ich eine zugesicherte Eigenschaft nicht erhalten werde. Wie zu erwarten habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten.
Das wird interessant.
#51 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 16.05.2011 19:07:02
von Porsti
Ja, jetzt wird's interessant, da mir der freundliche Mitarbeiter jetzt kurz und knapp mitgeteilt hat, daß ich den Sender gekauft habe, "wie er zu diesem Zeitpunkt war." und somit eine Rückgabe nicht möglich wäre. Dies führte bei mir natürlich zu intensiverer Recherche und kramen in meinem Gedächtniss, was mein Prof damals in der Rechtsvorlesung erzählt hat. Interessant ist hier §434 BGB, welcher u.a. folgendes sagt:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,
Interessant ist hier, neben den Zusicherungen mir persönlich gegenüber, der Punkt "öffentlichen Äußerungen". Demnach liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel nach §434BGB vor, nach welchem ich Nachbesserung verlangen kann. Da aber robbe mit dem Mailverkehr genau diese Nachbesserung ausgeschlossen habe mündet dies automatisch in einem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Dies habe ich dem Mitarbeiter mitgeteilt und ihn jetzt nicht mehr gebeten, sondern aufgefordert mir die Rückgabemodalitäten mitzuteilen.
Sollte einer unter Euch sein, der mehr Rechtsverständnis hat und die Sache anders sieht, dann schreite er hier bitte aufklärend ein.
#52 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 16.05.2011 19:26:38
von tracer
Porsti hat geschrieben:Sollte einer unter Euch sein, der mehr Rechtsverständnis hat und die Sache anders sieht, dann schreite er hier bitte aufklärend ein.
Für mich als Laie hört sich das zumindest plausibel an.
Ich habe den Sender nur und ausschliesslich gekauft, nachdem in dem Video der Robbe Mitarbeiter gesagt hat, die T8 wird Telemetrie per Softwareupdate können, die T10 jedoch nicht.
Hätte das sonst nicht gemacht, war mit der T10 echt zufrieden.
#53 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 16.05.2011 19:42:08
von KoaxKalli
ich sehe das genauso wie Porsti das hier erklärt hat. Wenn es das besagte Video noch gibt und auch die äußerung das es keine Telemetrie gibt noch zufinden ist dann würde ich da Teil glei zurückschicken und mir nen neuen Sender kaufen. Futaba finde ich sowieso bissl crazy

#54 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 17.05.2011 12:09:11
von tracer
KoaxKalli hat geschrieben:Wenn es das besagte Video noch gibt
Davon habe ich zumindest ne Kopie auf dem Rechner.
#55 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 17.05.2011 12:25:58
von echo.zulu
Hallo Porstsi.
Dann erzählt mal was daraus geworden ist. In meinem Rechtsverständnis hast Du gar keine Handhabe. Den Kaufvertrag hast Du mit dem Händler und nicht mit Robbe geschlossen. Im Kaufvertrag musst Du dann auch erklärt haben, dass Du den Kauf an die genannten Bedingungen koppelst. Wenn Du darüber eine schriftliche Erklärung hast, dann kannst Du den Kaufvertrag anfechten. Dein Händler kann wiederum versuchen seinen Kauf bei Robbe rückgängig zu machen. Ich verstehe eure Enttäuschung und eure Wut, aber gebe dem Ansinnen der Rückgabe wenig Chancen. Warten wir mal ab, was dabei heraus kommt.
#56 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 17.05.2011 12:47:26
von tracer
echo.zulu hat geschrieben:Warten wir mal ab, was dabei heraus kommt.
Eben.
Bei mir steht nicht zur Diskussion, die T8 zurück zu geben, ich habe zu viele Empfänger, um "mal eben" auf ein anderes System zu wechseln.
Das wird auf jeden Fall ein längerer Zeitraum mit "Parallelbetrieb".
Aber mich interessiert auf jeden Fall, wie es hier mit den Rechten des Verbrauchers aussieht.
echo.zulu hat geschrieben: Im Kaufvertrag musst Du dann auch erklärt haben, dass Du den Kauf an die genannten Bedingungen koppelst.
Sicher?
Maßgeblich für Endkundengeschäft ist doch das BGB?
Porsti hat geschrieben:Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers
Lese ich anders.
#57 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 17.05.2011 19:55:53
von Porsti
Nun, ich würde vorsichtig sagen: Erfolg.

Ich soll mich an meinen Händler wenden, welcher sich mit robbe in Verbindung setzen soll. Damit ist zwar nichts zugegeben, aber zumindest besteht die Chance. Übrigens habe ich nicht nur die Rückgabe der T-8, sondern auch incl. aller dafür gekauften Empfänger ins Spiel gebracht.
So, und nun muß ich mir nur noch überlegen, ob ich das wirklich will.....
...aber vielleicht macht Tracer ja den Anfang

#58 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 17.05.2011 20:00:44
von tracer
Porsti hat geschrieben:...aber vielleicht macht Tracer ja den Anfang

s.o.
tracer hat geschrieben:Bei mir steht nicht zur Diskussion, die T8 zurück zu geben, ich habe zu viele Empfänger, um "mal eben" auf ein anderes System zu wechseln.
Die 9 Empfänger, die ich vor der T8 hatte, könnte ich nicht zurück geben.
Ausserdem weiss ich nicht mal, wo die alle im Endeffekt herkommen. Also wohin zurück?
Einige waren regulär in nem Shop gekauft (aber bei unterschiedlichen), andere waren im Bundle mit nem Sender (hatte ja T6/T7/T10) vor der T8.
#59 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 17.05.2011 20:27:07
von Porsti
Hmm, einzige Lösung: Datum auf Kassenzettel vergleichen.
#60 Re: futaba FASST => FHSS
Verfasst: 17.05.2011 20:32:46
von tracer
Porsti hat geschrieben:Hmm, einzige Lösung: Datum auf Kassenzettel vergleichen.
a) sind die natürlich nicht hier, sondern beim Steuerberater
b) Ich habe 2x R606FS, 2x R6004FF, 4x R607FS, kann ich nicht zuordnen, wo/wann wie die zu mir kamen.
Einzig die beiden 8 Kanäler könnte ich dem jeweiligen Bundle zuordnen.