Seite 4 von 8
#46 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:37:54
von echo.zulu
Warum nicht für Verbrenner? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Das ist alles extrem merkwürdig.

#47 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:48:26
von Aeroworker
ruf ihn an und frag, scheint ein sehr umgänglicher Mensch zu sein.

#48 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:49:36
von acanthurus
Es gibt generell dafür keine konkrete Rechtsgrundlage - keine, die es erlaubt, keine, die es verbietet eine solche Genehmigung auszustellen. Wir haben hier in der Firma z.B. vom Luftamt eine Genehmigung vorliegen für Dinge, die anderswo als völlig unmöglich gelten.
Die ganze Verbrennergeschichte in der LuftVO ist sowieso ein Anachronismus (wie die Verbrenner auch

gelle). Im Zeitalter von furchtbar lauten Elektro-Druckpropfliegern und E-Impellern und mit der Existenz eines BImSchG /Sportstättenverordnung hat der Lärmaspekt eigentlich nichts mehr in der LuftVO zu suchen. Für sonstige Umweltaspekte (Sprit...) gibts ebenfalls separate Regeln, die ohnehin alle zusätzlich zur LuftVO einzuhalten sind.
Es gibt ohnehin massiv Handlungsbedarf, was die Verankerung des Modellflugs im Luftrecht angeht (FPV, hochleistungs-Elektro, 2G4, Kleinspielzeug a la x-twin etc.). Allerdings sollte man da nicht allzu laut nach dem Gesetzgeber rufen, denn BESSER machen es entsprechende Neuregelungen für uns definitiv nicht.
#49 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:51:28
von ColaFreak
Hier noch folgendes Zitat aus einer Mail von ihm an mich bei der es um den Aufstieg von Modellen ging und die Regeln dafür.
[...] Darüber hinaus bedarf der Betrieb von Modellen über 5kg Gesamtmasse immer einer Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird von uns jedoch als persönliche Erlaubnis für unseren gesamten Zuständigkeitsbereich erteilt (ist also nicht ortsgebunden).[...]
#50 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:52:19
von Armadillo
acanthurus hat geschrieben:Allerdings sollte man da nicht allzu laut nach dem Gesetzgeber rufen, denn BESSER machen es entsprechende Neuregelungen für uns definitiv nicht.
Da bin ich absolut deiner Meinung.
#51 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:55:57
von echo.zulu
Ich kann mich Andi nur anschließen. Besser keine Neuregelung.
#52 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:59:47
von TREX65
echo.zulu hat geschrieben:Besser keine Neuregelung.
Doch, E-bis 25 Kg frei und überall nutzbar, Stinker ab 3 Kg nur auf Plätzen und eine Db von max 60....

das betrifft auch die verschi.....en Fesselflieger..... die da so extrem nerven...
#53 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 12:04:53
von echo.zulu
Also meine Verbrenner, ich ich eh kaum noch fliege, sind wesentlich leiser als die meisten E-Helis. Das kann ich auch mit dem Lärmpass aus Schmoldow 2009 beweisen. Es war wirklich ne Wohltat für mich, wenn ich mal allein fliegen konnte und so die Chance hatte meinen Motor auch zu hören.
Ok, gelegentlich gibt es vielleicht einmal ein bisschen Rauchentwicklung, aber deshalb gleich kasernieren? Dann müssten Raucher ja auch in einem kleinen Raum zusammengepfercht werden.
#54 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 13:00:57
von acanthurus
echo.zulu hat geschrieben: Dann müssten Raucher ja auch in einem kleinen Raum zusammengepfercht werden.
Dafür!
Und dann ne Dampfturbine nachschalten und Strom draus machen.
#55 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 13:11:09
von tracer
echo.zulu hat geschrieben:Dann müssten Raucher ja auch in einem kleinen Raum zusammengepfercht werden.
Ist doch schon meistens so.
#56 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 13:12:48
von acanthurus
Stimmt. Nennt sich "Sarg" (im Englischen "coughin' coffin" oder so)
Zum Thema...
man sollte sich aber auch mal in die Lage der Nicht-Modellflieger versetzen. Es ist imho nur schwer vermittelbar, dass jemand "ohne weiteres" mit einem 20kg-Monster auf jeder grünen Wiese einfach so drauflosfliegen darf - völlig unabhängig von der Antriebsart. Insofern würde ich, wenn ich was zu sagen hätte, zwar prinzipiell personengebundene Aufstiegsgenehmigungen ausstellen, aber unter Auflagen. Eine dieser Auflagen könnte z.B. ein kleiner Befähigungsnachweis sein - insbesondere was das Luftrecht angeht - um sicherzustellen, das der Antragsteller auch in Eigenregie kompetent entscheiden kann, ob ein Gelände geeignet ist oder nicht (Abfrage Lufträume, Kontrollzonen, Sicherheitsabstände, Lärmgrenzen). Auch eine Art Checkflug, notfalls am Sim, und die Verpflichtung zum Führen eines einfachen Flugbuches (Aufzeichnung der Blockzeiten, Modell und Örtlichkeit) könnte Teil einer solchen "Lizenz zum wildfliegen" sein, ohne immensen Aufwand zu erzeugen. Ich erinnere mich da z.B. an meine Amateurfunk-Lizenzprüfung. Ein bisschen Technik, Gesetzeskunde und (ggf.) praktische Morseprüfung, und schon darf ich lebenslang reichlich Amperes in die Antenne schieben.
Für Modelle >25 kg gibts ja sowas schließlich auch.
Meine Idealvorstellung wäre eine "4-Klassen-Gesellschaft"
1. Kleinkram, Genehmigungs- und Versicherungspflichtfrei, einzuordnen wie Spielzeug (X-Twins und co)
2. <5kg (oder eine andere, sinnvolle Obergrenze, die nicht notwendigerweise ein GEWICHT sein muss) genehmigungsfrei
3. Personengebundene Einzelgenehmigungen, ggf. nochmal abgestuft nach Größen, Antriebsarten etc.
4. Platzgenehmigungen - auch dort vermisse ich ein gegenüber NFL1 76/08 vereinfachtes Verfahren für Plätze, welche sich freiwillig andere (kleinere) Limits setzen
Aber das ist alles Träumerei.
#57 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 13:23:33
von tracer
acanthurus hat geschrieben:Stimmt. Nennt sich "Sarg"
Da ist man aber nicht zusammengepfercht. Das haben die Sozis bis jetzt nicht geschafft, uns auch da zur Zwangssolidarität zu verpflichten.
#58 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 14:18:32
von Aeroworker
acanthurus hat geschrieben:vereinfachtes Verfahren für Plätze, welche sich freiwillig andere (kleinere) Limits setzen
Aber das ist alles Träumerei.
nicht wirklich alles, meine kommunikation mit Herrn Eweleit hat zum Beispiel zum Inhalt das man auf diverse Unterlagen verzichten könnte (bezogen auf ein Gelände das nicht Vereinstechnisch genutzt wird aber vom Besitzer die Erlaubnis vorhanden ist).
Unter anderem bräuchten wir in unserem Fall (meherere privatpersonen über einem Privatbesitz mit Erlaubnis des Besitzers) kein Gutachten eines Modellflugsachverständigen, die Flurnummern der Gemarkung wären nicht nötig, und noch einige Dinge.
Das käme nach meinem Verständnis einem vereinfachten Verfahren sehr nahe.
Da aber der der die Genehmigung haben möchte sich an daran stört das er nicht erklären will 50 Meter in das Feld zu gehen um zu starten habe ich die Kommunikation eingestellt. Es wäre sicher noch einiges was nicht GENAU so geregelt werden MUSS wie es in den NFL steht.
#59 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 14:19:53
von Sebastian Zajonz
Hallo Beisammen,
ich habe gerade mit Herrn Findling vom Regierungspräsidium Stuttgart ein sehr langes und ausführliches Gespräch geführt.
Personenbezogene Aufstiegsgenehmigungen können in Baden Württemberg nicht allgemein zugesprochen werden.
Folgende Fakoren machen dies unmöglich:
- Art des Antriebs
- Örtliche Gegebenheiten wie Segel- oder Sportflugplätze in der Nähe
- Art der Anwendung (Luftaufnahmen oder Vermessungen sind was anderes wie Hobbybetrieb)
- Gefährdung der Umgebung (Straßenverkehr, Fußgänger)
Der Aufwand ist ziemlich identisch mit der Zulassung eines Modellflugplatzes!
Zur Antragsstellung notwendig sind:
- Ein geeigneter Gutachter muss ein Gutachten über das Fluggelände und die unmittelbare Umgebung erstellen.
- Antriebsart des Modells und dessen Anwendung muss festgelegt werden.
- Eine Genehmigung des Grundstücks-Eigentümers muss vorliegen.
- In Einzelfällen muss das Modell durch einen Sachverständigen geprüft werden.
- Lärmbelästigung durch das Modell muss festgestellt werden.
- In Einzelfällen muss das Landratsamt prüfen ob es sich um ein Wasserschutzgebiet usw. handelt (auch angrenzende Flächen).
Also alles nicht so einfach! Hätte mich auch schwer gewundert, wenn man jemanden die Genehmigung geben könnte irgendwo auf einem Acker 500m neben einen Segelflugplatzin 22kg Turbinenschrauber fliegen zu lassen.
Mit besten Grüßen
Sebastian Zajonz
#60 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 14:23:57
von ColaFreak
Darum geht es auch nicht es geht rein um Elektromodelle über 5kg in mindestens 1,5km Abstand zum nächsten Flughafen und außerhalb einer Flugkontrollzone oder wenn innerhalb mit Erlaubnis des zuständigen Towers.