#46 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?
Verfasst: 07.08.2012 14:10:42
So ist es.
Wenn also bei Dir kein LR E mit einer anderen Untergrenze von 1700 ft bzw. 2500 ft eingezeichnet ist, so darfst Du dort bis in einer Höhe von 2500 ft AGL fliegen. Vorausgesetzt dort ist weder ein LR D oder F vorhanden. Außerdem darf in 1500 m Umkreis weder ein Flugplatz noch ein HeliPad sein.Für uns sind nur die Lufträume vom Typ D, E, F und G wichtig. Üblicherweise ist ein LR vom Typ G nicht direkt eingezeichnet, sondern liegt quasi flächig über ganz Deutschland. Wir dürfen zunächst einmal nur im LR G fliegen. Es gibt aber Löcher im LR G, die entweder vom Typ D oder F sind. Die Obergrenze vom LR G bildet die Untergrenze vom LR E, der ebenfalls flächig über ganz Deutschland liegt und standardmäßig seine Untergrenze bei 2500 Fuß über Grund (ft AGL = feet Above Ground Level) hat. Daraus ergibt sich, dass wir mit Modellen maximal bis in 2500 ft AGL = 762 m Höhe fliegen dürfen. In einigen Bereichen ist nun die Untergrenze auf 1700 ft = 518,16 m bzw. 1000 ft = 304,80 m abgesenkt. Diese Bereiche sind entsprechend in der ICAO-Karte eingezeichnet und stellen somit die Obergrenze vom LR G dar.
Warum, Jack, beginne ich wohl solch einen Thread? Schon mal drüber nachgedacht? WEIL ICH MIR ERNSTHAFTE GEDANKEN zu unserem Hobby mache und andere auf Gefahren hinweisen will. Völlig recht hast Du, wenn Du vermutest, dass ich es SO NICHT meinte. Ich frage mich, wie Du zu solch einer Interpretation kommst? Ich denke man kann meinen Texten DURCHAUS entnehmen, dass ich mehr als verantwortungsbewusst handle und versuche JEGLICHEN Schaden im Vorfeld bereits zu vermeiden - ganz egal, ob es da eine Versicherung gibt, oder nicht. So viel versteht sich wohl von selbst. Offensichtlich hat das jeder Thread-Teilnehmer auch so verstanden. Nur Du wohl nicht.Sniping-Jack hat geschrieben:Hab nicht alles gelesen, keine Zeit. Nur soviel: Der Sinn und Zweck einer Haftpflicht und die Pflicht, eine zu haben, soll NICHT DIR dienen, sondern dem
armen Schwein, in dessen Rücken grade noch dein Rotorblatt ausschwingt!
Ich unterstelle dir ja keine bösen Absichten, aber so wie du schreibst, stellt es selbst mir als Modellpiloten die haare - um wieviel eher dann jemandem,
der Unbeteiligter oder gar Geschädigter ist? Schon klar, so meintest du es wohl nicht, aber das geschriebene liest sich halt anders.
Bitte, liebe Leute, versucht bei diesem sensiblen Thema eine allzu egozentrische Sicht der Dinge zu vermeiden, das macht KEIN gutes Bild auf andere.
Das finde ich jetzt nicht so wirklich lange.echo.zulu hat geschrieben:dauerte die Regulierung dann doch zwei Monate.
Schön, daß das endlich nochmal jemand eindeutig sagt.ZOUL hat geschrieben:So! Dann berichte ich jetzt mal vom Flugleiterseminar den häufigst diskutierten Fall. Der Carl Sonnenschein vom DMFV hat das gut auf den Punkt gebracht und eine Telefonische Rücksprache mit dem DMFV ergab das selbe.
Folgender Fall: Wildflieger, Modell <5KG, Versicherungsform 2, keine Genehmigung des Grundstückseigentümers, der Sorgfaltspflicht wurde so gut es geht genüge getan.
Rechtlich nicht ganz sauber, weil keine Erlaubnis des Eigentümers - klar.
Versicherungstechnisch gedeckt aufgrund der Kausalität. Die KAUSALITÄT ist hier das Zauberwort.
Bedeutet: Wenn ich da fliege und einen Schaden produziere wäre dieser sowohl mit, als auch ohne Erlaubnis des Eigentümers passiert.
Wenn ich nicht vorsätzlich handlele und in ein Auto fliege wäre das ja mit und auch ohne Erlaubnis des Eigentümers passiert. Das heißt die Erlaubnis des Eigentümers ist nicht kausal im Zusammenhang mit dem Schaden.
Das beste ist man ruft seinen Versicherer an, schildert die Situation wo man fliegt und erfragt die Deckung (Schutz). Auch nach der Kausalität fragen.
Kann ich nur unterschreiben!! Dort bekommt man es RICHTIG gesagt!!! Und mit Glück bezahlt es der Verein!!...ZOUL hat geschrieben:Gönnt euch ein Flugleiter Seminar. Das war auch echt nicht teuer. 25 Euro oder so. Also jeden Cent Wert.
das einzige was ich an "Bootsscheinen" kenne was mit einem "A" bezeichnet ist, nenn sich nicht "Motorboot- Führerschein" sondern "Bodenseeschifferpatent"Otti hat geschrieben:. Ich bin im Besitz eines Motorboot- Führerschein A für Binnenfahrt.
*totlach*Justusl hat geschrieben:Wenn ich mir also Gedanken über die Versicherung im Luftraum mache! warum halte ich dann eigentlich Hunde oder fahre Autos?
Sorry, aber da bin ich GANZ anderer Meinung. Ich denke, dass die ALLERWENIGSTEN sich wirklich mit der Materie auseinandersetzen und jeder, der durch diesen "panikmachenden und reißerischen" Thread auch nur einmal mehr darüber nachdenkt, wo und unter welchen Bedingungen er fliegt, fliegt bewusster. Für sich und für seine Umwelt. Glaubst Du derjenige liest mehr Gesetze, wenn er diesen Thread nicht liest??? Das Gegenteil wird der Fall sein. *kopfschüttel* WAS für eine Logik.Justusl hat geschrieben:Es tut mir leid, aber ich halte solche Threads nicht nur für unnötig, sondern regelrecht für schädlich. Es wird sich auch nicht im Ansatz einmal darum gekümmert, was in welchen Gesetzen steht.