... und ratet mal, warum basti gleich mitfährt
1.: Offizielle EU-Vogelschutzgebiete sind die Elbauen, in der Gemeinde Seevetal nur von Hörsten-Maschen-Stelle-Winsen bis zur Elbe. Dafür ist der niedersächsische Landesbetrieb Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in Hannover oder eben die EU-Komission zuständig. Es gibt dafür entsprechende offizielle Schilder, die grünen Dreiecke mit dem Piepmatz drauf. §3 Abs. 7 BNatSchG: "Aufgaben nach diesem Gesetz obliegen einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband
nur, wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben durch
Landesrecht übertragen worden sind."
2.: Naturschutz ist also Landessache und hat primär nichts mit der Luftverkehrsordnung oder dem Luftverkehrsgesetz zu tun, das ist nämlich Bundessache. Natürlich wird in einigen Naturschutzverordnungen versucht, Modellflug zu untersagen. Ob den Modellflug betreffende Regelungen in Natuschutzverordnungen überhaupt rechtskräftig sind, ist zweifelhaft, denn hier würde ja eine Landesverordnung bundesrechtliche Angelegenheiten zu regeln versuchen.
3.: Eine Gemeindevertretung kann eine Fläche nicht einfach und gesetzeskonform zum Naturschutzgebiet erklären.
4.: Ein Verbot einer per se nicht erlaubnisbedürftigen sowie nicht rechts-, ordnungs- oder sittenwidrigen Sache wie der Elektromodellflug unter 5 kg in mehr als 1,5 km Entfernung vom nächsten Flughafen braucht ebenfalls mehr Rechtsgrundlage als einen bloßen Beschluss einer Gemeindevertretung oder einer Unterschrift eines Bürgermeisters.
5.: Ich glaube, das Schild ist gefaked, und wenn es nicht gefaked ist, ist es nicht rechtskräftig. Am Ende stolpert noch die gesamte Gemeindevetretung über uns...
Mal im Ernst: Da kann uns keiner was!
Grüße, Basti.
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