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#61

Verfasst: 14.09.2005 14:46:07
von b.jack
speedy, du bringst mich ganz durcheinander. also ist es jetzt eine richtlinie Oder ein Gesetz?

#62

Verfasst: 14.09.2005 15:40:28
von ER Corvulus
ICH habe das jetzt so verstanden:

Die Tatsache, daß die Halter von Flugmodellen (m.E. übrigens auch NICHT Ferngesteuerte, also Freiflug/Gummimotor) ALLE eine Haftpflicht haben müssen ist ein Gesetz. Wer keine hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit bis max 25K-€.

Daß Flugmodelle aus der Privaten Haftpflicht raus müssen, ist eine EU-Richtlinie, die inneerhalb von n Jahren in jedem EU-Land in geltendes Recht(=Gesetz) umgesetzt werden muß.
Solange _dürfen_ die Versicherungen weiterhin das Risiko Flugmodell mitversichern und _müssen_ bestehende Vertäge weiterlaufen lassen.

Wenn diese Richtlinie in D irgendwann mal Gesetz wird, ändert sich an bestehenden Verträgen erst mal nix. Zum Jahresende bzw Versicherungsablauf _dürfen_ die Versicherungen dann bestehende Verträge NICHT kündigen sondern müssen dem Versicherungsnehmer schriftlich den geänderten Leistungsumfang mitteilen.
Der Versicherungsnehmer hat dann das Recht, das zu akzeptieren, niedrigere Beiträge zu fordern oder zu Kündigen (hierbei Fristen beachten!, Einschreiben...neuversichern...).

Grüße Wolfgang

#63

Verfasst: 14.09.2005 16:17:09
von Fistel
Ach wie blöd! Okay, meine Helis fliege ich zu 99 % Indoor. Mal im Garten, ist aber meistens zu klein!

Aber was mache ich mit dem "Skyflex" von Robbe? Den muss man schon am Rhein fliegen. Schnell ist das Gerät nicht, und auch nicht gefährlich. Da würde ein Picc mit BL grösseren Schaden anrichten. Dafür soll ich eine Versicherung abschliessen? Das ist ja so ein "Feierabend / Familien" Flieger. Nix gefährliches.

Wie siehts denn mit Lenkdrachen aus? Okay, meine Lenkmatte ist auch recht harmlos, aber wenn ich meinen 240 cm Durchmesser Lenkdrachen mit Carbonstäben starte? Ich denke im Sturzflug auf den Kopf - da hat derjenige der drunter steht schlechte Karten. Ist mindestens genauso gefährlich wie mit dem Spirit....

Wäre ja wieder ein Witz, wenn Lenkdrachen nicht versicherungspflichtig sind, da "Kinderspielzeug" *LOL*

Oder habe ich da was verpasst?

#64

Verfasst: 23.09.2005 11:26:31
von JMalberg
@speedy: das siehst du mMn falsch.
Ich bin kein Jurist, aber haben EU-Richtlinien nicht Gesetzescharakter, sprich sie gelten, wenn sie bis zum Ablauf einer Frist nicht in nationales Recht einfliessen VOR dem nationalen Recht? EU-Richtlinien sind ganz und gar keine "Vorlagen", im Gegenteil gilt wenn eine nationales Recht gegen die Richtlinie verstösst, hat es ein Problem, weil die Richtlinie gilt. Deshalb werden ja manche Streits nicht national, sondern im EUGH behandelt.

#65

Verfasst: 23.09.2005 12:10:15
von speedy
Hi,

man hört aber immer wieder, daß manche Staaten nicht damit hinterher kommen manch Richtlinie in nationales Gesetz umzuwandeln. ... und das nationale Gesetz gilt nunmal National.


MFG,
speedy

#66

Verfasst: 23.09.2005 12:11:32
von Dome
Also ich habe mal " http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Richtlinie " überflogen und wie ich das sehe ist es so:

EU-Richtlinien werden herausgegeben, somit werden die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert diese Richtlinie inerhalb eines bestimmten Zeitraumes in ein Gesetz um zu wandeln (hier haben sie auch einen bestimmten Interpretationsfreiraum)
Ist dieser besagte Zeitraum abgelaufen und das Gesetz noch nicht in Kraft, so kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Staat auf diese Richtlinie berufen.
Allerdings gilt das nicht für private Personen (was meiner Meinung nach ja der Fall wäre, bei einem Unfall mit einem Modell)

D.h. erst wenn diese Richtlinie auch deutsches Gesetz ist, haben wir uns dadran zu halten.
Ausnahme ists bei einem europäischem Fall (also ein Rechtsstreit zwischen 2 Personen aus verschiedenen Staaten oder so ähnlich ;) ) da ist die Richtlinie als Gesetz anzusehen.

Oder hab ich den Text nun falsch verstanden?

(Wenn die Staaten diese Richtlinie nicht umsetzen, bekommen sie natürlich auch entsprechende Strafen)

#67

Verfasst: 23.09.2005 12:21:39
von speedy
Hi,

ich habe auch mal bißchen geforscht ... auf der Seite des Europäischen Parlaments habe ich in einem Presseartikel, wo es um eine neue Richtlinie ging, aber nur folgendes gefunden:

"Zwischen dem Verabschieden von EU-Gesetzen und dem Tag, an dem sie gültig werden, liegen oft ein bis zwei Jahre. In dieser Zeit müssen die Mitgliedsstaaten die betreffende EU-Richtlinie in ihr nationales Recht umsetzen oder Vorbereitungen treffen, damit eine für alle Staaten verbindliche EU-Verordnung in ihrem Land problemlos in Kraft treten kann."

Ich würde das so interpretieren, daß der Staat die Richtlinie erst in ein nationales Gesetz umwandeln muß, bevor sie gilt - es sei denn, er hat ein Gesetz gebaut, daß generell alle EU-Richtlinien als national anerkanntes Recht ansehen.


MFG,
speedy

#68

Verfasst: 25.10.2005 22:30:10
von Aeroworker
hmmm. drehte sich zwar um ein völlig anderes Gebiet,....aber ich habe mal gelernt das eine EU-Richtlinie bis sie in ein nationales Gesetz umgewandelt wurde nur dann Anwendung findet wenn in dem entsprechenden Land kein oder nur ein nicht in allen der EU-Richtlinie entsprechenden Punkten geregeltes Gesetz existiert.

Wenn z.B eine EU-Richtlinie vorsieht das auf Feldwegen Esel nur noch geführt aber nicht geritten werden dürfen.... weil es in Deutschland kein Gesetz gibt das den "Eselverkehr" auf Feldwegen regelt würde die EU-Richtlinie gelten. Gäbe es aber in Deutschland ein Gesetz das vorschreibt das Esel auf Feldwegen nur geritten und nicht geführt werden dürfen so hätte das nationale Gesetz Vorrang!!

So habe ich mal die Bedeutung von EU- Richtlinien gelernt... hat sich da was geändert? (habe kein Bock selber in sämtlichen Behördenseiten nachzuschauen).

#69

Verfasst: 26.10.2005 00:18:04
von Richard
Wild Wild, was uns da alles ins Haus flattert,

ich sehe es eigentlich ein das wenn ich einen Sport der "gefährlich" <<(hier liegt das Problem) ist , mich extra zu Versichern, ich war früher auch Versichert, da ich seit Anbeginn meiner "Flug Karriere" immer Wildflieger war bzw. bin, den nichts ist öder als ständig am Selben Platz zu fliegen,
und einen Segler mit 1,80 oder mehr im Flachland fliegen ist nicht lustig, daher muss man gezwungener maßen ausweichen wo ein geeigneter Standort für das jeweilige Modell vohanden ist.

Ich werde auch weiterhin Wildflyer sein :) ..eben versichert, die 35-40€ im Jahr seien wir mal ehrlich geben wir X-fache für nicht so tolle Dinge unseres Lebens aus. ;)


Faktum es gehört eine grenze gesetzt ab wann und welchen Modell Versicherungspflichtig ist , denn ein Gummimotormodell sehe ich nicht als Gefährdung der Öffentlichkeit.

Gruß
Richard

#70

Verfasst: 26.10.2005 01:04:53
von MisterPom
Hallo !

Ich bin ausreichend durch den DMFV versichert , wer aber das Risiko eingehen will im Schadensfall viel Geld bezahlen zu müssen kann ja auch ohne ausreichende Versicherung fliegen. Auch ein Segler mit nur 2kg Gewicht kann bei einem Absturz erheblichen Schaden anrichten. Und auch ein kleiner Piccolo kann zu erheblichen Verletzungen führen. Lieber die paar Euro an den DMFV und die dazugehörige Versicherung investieren, als den Rest des Lebens Zahlmeister spielen.
Ach so,alles was fliegt muß versichert sein. Schaut mal bei Rclineforum unter Helis Allgemein nach da wurde das Thema ausführlich abgehandelt.

Tschüß Tilo

#71

Verfasst: 26.10.2005 09:48:44
von ER Corvulus
MisterPom hat geschrieben:Hallo !

...snip...

wer aber das Risiko eingehen will im Schadensfall viel Geld bezahlen zu müssen kann ja auch ohne ausreichende Versicherung fliegen.

....snip....

Tschüß Tilo
Und wer beim Autofahren meint, Unfallfrei zu fahren, kann ja auch ohne Zulassung fahren. Die Rechtslage ist nun Identisch - abgesehen davon, dass es (noch) keine Modellflugzeugsteuer gibt - aber da wird den Damen und Herren in Berlin schon noch was zu einfallen ;)

Grüße Wolfgang

#72

Verfasst: 04.12.2005 10:40:48
von tracer
So, habe mal ne neue Info zu diesem Thema:
Moin Smile

den Text hier bekamen wir in der Firma (arbeite ja in einer Versicherung). Vielleicht ists interessant für Euch:

nach bisheriger Rechtslage waren Flugmodelle mit weniger als 5 kg Höchstgewicht, die nicht durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden, von der Versicherungspflicht befreit und bedingungsgemäß über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert.

Diese Ausnahme wurde nun durch Umsetzung einer EU-Richtlinie mit der Neufassung des § 102 Abs. 3 LuftVZO vom 11.08.2005 gestrichen, so dass hier künftig Versicherungspflicht besteht und somit der Abschluss einer separaten Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) notwendig wird, sofern das jeweilige Luftfahrzeug mehr als 30 Meter über dem Boden betrieben werden kann.

*SZR (Sonderziehungsrecht) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF / IMF International Monetary Fund). Es enthält feste Beträge der vier wichtigsten Weltwährungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund und wird täglich neu festgesetzt. Zur Zeit hat ein SZR einen Gegenwert von etwa 1,25 EUR.

Die Tragweite dieser Neuregelung führt in der Praxis dazu , dass z.B. Drachen, die in jeder Spielwarenabteilung eines Kaufhauses erworben werden können (Kinderspielzeug) somit u.U. der Versicherungspflicht unterliegen und damit im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr mitversichert sind.

Der GDV hat sich der Sache angenommen und ist derzeit mit den politischen Gremien im Gespräch.


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der Rest ist dann auf unsere Versicherung gemünzt .. nur daß Ihr mal was näheres wißt Smile

So, die Sache mit den 30 Metern lese ich zum ersten mal.
Also sind zumindest die kleinen Koaxhelis und andere "Spielsachen" aussen vor.

Was nicht heissen soll, das eine Versicherung nicht absolutes MUSS ist, in unserem Bereich.

Aber wer evtl. überlegt, zu Weihnachten was kleines zu verschenken...

#73

Verfasst: 04.12.2005 11:43:58
von ingo777
seit ich eine modellflughaftpflicht habe fühle ich mich wesentlich wohler....
nicht auszudenken wenn der hubi irgendwo einschlägt und man dann nur mit den schultern zucken kann...

ingo

#74

Verfasst: 04.12.2005 12:03:26
von derberliner
Na wenn dem so ist, dann müßten auf jeder Verpackung, von allem was fliegt, der Hinweis auf eine Versicherung bestehen, wie bei den Zigaretten oder den Medizin-Beipack-Zettel. Man kann auch in den Läden eine Verzichtserklärung unterschreiben, die den Ladenbesitzer vor Schadenersatzforderungen entbindet bei eventuellen Schäden, ähnlich wie bei Operationen.
Mal Spass bei Seite, mich würde mal interessieren, wie häufig es vorkommt das Schäden durch Hobbyfluggeräte entstehen, ich meine damit richtig schwere Unfälle, nicht wenn einen einen Drachen an den kopp bekommt.

Manfred

#75

Verfasst: 04.12.2005 13:11:35
von ER Corvulus
Naja,
ich lege zZt. sämtlichen Bestellungen von Flugmodellen einen "roten Beipackzettel" bei (auf der Webseite stehts auch) und habe damit zumindest mal den "Profimäßigen Abmahnern" den Wind aus den Segeln genommen.

Ansonsten glaube ich eigentlich nicht, dass Kinderdrachen (an der Schnur) auch nur im entferntesten Sinne "Flugmodelle" sind.

Mit den 30m finde ich eine gute Lösung, damit ist das ganze "Kinderspielzeug" wenigstens außen vor (und damit von der privaten Haftlich, die jede Familie haben sollte, abgedeckt).

Frage: fliegt ein vollgetunter X-Pro-Picc nun höher als 30m? (ist fürn Picc ganz schön viel...)

Grüße Wolfgang