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#61 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 14:17:25
von speedy
Thallius hat geschrieben:Deshalb kann Gerling nicht einfach den Luftpool mit seiner privaten Haftpflicht vermischen.
Wer sagt dir denn, daß sie es tut ? Vielleicht führt sie ja für jeden Versicherten einen Obulus an den Luftpool ab, nur daß man das "öffentlich" nicht sieht. Wenn du irgendwo in ein Restaurant gehst, dann zahlst du auch für das gesamte Essen und nicht für Fleisch und Kartoffeln und Strom und Gas extra.
Thallius hat geschrieben:"Für die keine Versicherungspflicht besteht"

Da für unsere Modelle eine Versicherungspflicht besteht (§1 LuftVO) sind sie somit aus der Privathaftpflicht rausgenommen.
Das verstehe ich jetzt nicht - wie kommst du denn jetzt darauf bzw. wo hast du diese Klausel her ? - also daß es dann aus der Privathaftpflicht ausgenommen ist.


MFG
speedy

#62 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 14:57:25
von speedy
Also nochmal nachgeschaut ...

Als "Sonderklausel" wurde bei mir reingeschrieben "Modell-Helikopter stehen Modellflugzeugen gleich" <- das ist der exakte Satz.

Dann steht in den "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung" ...

Das schreib ich jetzt nicht ab - das ist die Klausel mit den Flugmodellen ohne Motoren oder Treibsätzen ... und "für die keine Versicherungspflicht besteht".


Dann steht in den "Zusatzvereinbarungen zur Gerling Exclusive-Privat-Haftpflichtversicherung"

Punkt 8: Modellflugzeuge - jetzt wieder wortwörtlich:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendungvon ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, daß die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5kg nicht überschreiten.


Das wars. Nu zufrieden ?


MFG
speedy

#63 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 15:24:08
von EOS 7
Leute, Leute,

lest euch das hier mal genauer durch, ganz speziell auch s...d.y nicht immer ist alles genau so wie "man" so glaubt zu wissen... :bom:
Private Haftpflicht...-> http://www.dmfv.aero/cgi-bin/forum/ulti ... 2;t=000485

#64 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 16:31:02
von speedy
1dfh hat geschrieben:lest euch das hier mal genauer durch, ganz speziell auch s...d.y nicht immer ist alles genau so wie "man" so glaubt zu wissen...
Das empfehle ich dir bzw. den Leuten dort auch.

Es wird dort auf jenes Dokument verlinkt:
http://www.hdi-gerling.de/docs/privatku ... flicht.pdf

Und dann von Seite 50 Punkt 5.2 gesprochen.

ABER

Das sind die Bestimmungen zur "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Bauherren-Haftpflichtversicherung", wie man eine Seite zuvor sehen kann.

1. Ich bin kein Bauherr und habe keine Bauherren-Haftpflichtversicherung

2. wird dort von Fahrzeugen gesprochen "Luft- und Raumfahrzeugen" ... nicht von Modellen.


Was ich bei mir noch finden konnte ist folgendes - allerdings steht das in den "normalen" Bedingungen und danach kommt dann noch die Erweiterung durch die exklusive Variante:

------------>
5 Deckungseinschränkungen
Ausgenommen von der Versicherung und ggf. besonders zu versichern ist, was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach Besonderen Bedingungen oder Risikobeschreibungen ohne besonderen Beitrag mitversichert ist,
insbesondere die Haftpflicht
5.1 Fahrzeuge
wegen Schäden aus Gebrauch von Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugen gemäß nachfolgender Bestimmung:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden (vgl. aber Abschnitt “Versicherte Risiken” dieser BBR);
<-----------------------

Da ich die exklusive habe, habe ich eine "ggf. besonders zu versichern ist" Versicherung, da das hier wie gesagt für die normale Variante ist.

Und wegen der Halter-Haftpflicht Sache ... zeig mir bitte den Gesetzestext dafür, daß das auch für Modelle gilt bzw. sein muß. (auch ggf. daß ich das der Versicherung schicken kann für eine Aufklärung)

Andererseits steht ja in der Police auch drin "aus dem Besitz und Verwendung ...." - wenn ich der Besitzer bin, dann bin ich der Halter. (?)


MFG
speedy

#65 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 17:03:59
von Thallius
@Speedy:

Unsere Helikopter sind "Luftfahrzeuge" im Sinne der LuftVG. Ich könnte Dir jetzt einen Link geben wo Du das alles nachlesen kannst, wirst Du aber eh nicht tun, weil ich glaube das Du es gar nicht wissen willst, da Du ja dann eine Zusatzversicherung bezahlen müßtest.

Deshalb hier nur der erste Auszug:

§ 1 LuftVG

Freiheit des Luftraums; Begriff des Luftfahrzeugs

(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

(2) Luftfahrzeuge sind
1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. Drachen
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.

Und laut LuftVG sind wir mit unserem Luftfahrzeug auch Versicherungspflichtig und damit ist Deine private Gerling raus aus der Sache, da diese, wie Du ja selber schreibst, explizit sagt "Mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Modellen"

Gruß

Claus

#66 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 17:32:23
von EOS 7
:bom: so was nennt sich beratungsresistent!

#67 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 17:37:05
von Markus21xxx
Meine Frau noch mal gefragt... Fachbereich Haftpflicht... sie bestätigt was oben steht, das es für Flugmodelle laut Luftfahrtgesetzt eine Vorschrift für eine Haftpflicht gibt ist dieses eine Grundsatzversicherung, welche auch greift, wenn das Fahrzeug außerhalb des Vorschriftsbeiches bewegt wird. Vergleichbar mit einem KFZ auf Privatgelände. Warum?
Wenn es blöd kommt würde nach einem Unfall jeder auf ein Privatgeläde das Auto transportieren wo die STVO nicht gilt undbehaupten der Unfall hätte auf dem Privatgelände stattgefunden. Das würde nach der ersten Annahme ja die private Haftpflicht greifen. Da es aber eine Grundsatzversicherung für KFZ gibt... greift die Versicherung auch auf dem Privatgelände. So ist es auch bei Modellflugzeugen.
Allerdings: Sollte das Fahrzeug auf Privatgelände bewegt werden, haftet erstrangig Versicherung des Grundstückeigentümers/Veranstalters. Es sei denn, das es anders geregelt wird. Das bedeutet: Der Veranstalter kann nicht einfach verlangen, das man eine Versicherung hat, das diese genutzt wird. In der Regel ist der Veranstalter die erste Adresse für chäden. Das aber nur am Rande.

#68 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 17:49:29
von EOS 7
Thallius hat geschrieben: Und laut LuftVG sind wir mit unserem Luftfahrzeug auch Versicherungspflichtig und damit ist Deine private Gerling raus aus der Sache, da diese, wie Du ja selber schreibst, explizit sagt "Mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Modellen"

Gruß

Claus
Und das bedeutet im Klartext, mit einer privaten Haftpflichtversicherung darf ich "NIRGENDS" mehr fliegen.

Ein Ausweg für diese Leute, fliegt am Simulator. :drunken:

#69 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 17:54:50
von helihopper
1dfh hat geschrieben::bom: so was nennt sich beratungsresistent!
Ich weiss ja dass Du den DMFV liebst.

Aber, was soll das bitte.
Da werden Klauseln, die sich auf eine Bauherren-HV beziehen angeführt, von jemandem interfragt und dann ist das Beratungsresistenz?
In den Bedingungen zur PHV gibt es diesen Passus nicht.

Mir wurde auf freundliche Anfrage in Dortmund explizit der Hubschrauber zusätzlich in die Police geschrieben. Ich habe darum gebeten, weil mir der Begriff Modellflugzeug im Leistungsumfang nicht gereicht hat.
Und das wurde sofort kostenfrei erledigt.

Es gibt tatsächlich noch eine Welt neben DMFV und Graupner, auch wenn Du das nich nicht ganz realisiert zu haben scheinst.



Cu

Harald

#70 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 18:02:40
von EOS 7
Ich gebs auf. :bom: Lieber Harald ..kann man mal beim Thema bleiben? Ich hoffe für euch, dass dann bei einen "Versicherungsfall" nicht das böse "ERWACHEN" kommt, wenn die Versicherung ablehnt...
EOF igno s.....

#71 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 18:12:19
von speedy
Thallius hat geschrieben:Ich könnte Dir jetzt einen Link geben wo Du das alles nachlesen kannst, wirst Du aber eh nicht tun, weil ich glaube das Du es gar nicht wissen willst, da Du ja dann eine Zusatzversicherung bezahlen müßtest.
Du kennst mich zu schlecht.

Aber genauso weiß ich, daß du auch schon an anderer Stelle Sachen geschrieben hast, die nicht wirklich stimmen. ... was ich damit sagen will - auch hier wurde ne Menge durcheinander geworfen - nicht unbedingt nur von dir.

Wie du selbst sagst "Das glaube ich nicht, solange ich nicht den genauen Text sehe".

Den Link hät ich schon gerne. Ich kann der Gerling ja schlecht diesen Link hier vom Forum senden.
Thallius hat geschrieben:Und laut LuftVG sind wir mit unserem Luftfahrzeug auch Versicherungspflichtig und damit ist Deine private Gerling raus aus der Sache, da diese, wie Du ja selber schreibst, explizit sagt "Mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Modellen"
Ich wollt dir ja schon fast glauben ... aber jetzt kommst du mit dem. .... du solltest mal genau nachlesen ... ich habe das da geschrieben für Flugmodelle ohne eigenen Antrieb - so steht es in der Police drin. Mit Motor und unter 5kg gibt es einen weiteren Part in der Zusatzversicherung/vereinbarung "exklusiv".


Und da du ja grad am Link raussuchen bist ... kannst du mir dann auch bitte gleich nochmal nen Link raussuchen wo steht, welche Versicherung man haben muß ? Und wo steht, daß meine Versicherung für Flugmodelle nicht reicht.
Markus21xxx hat geschrieben:sie bestätigt was oben steht, das es für Flugmodelle laut Luftfahrtgesetzt eine Vorschrift für eine Haftpflicht gibt ist dieses eine Grundsatzversicherung, welche auch greift, wenn das Fahrzeug außerhalb des Vorschriftsbeiches bewegt wird.
Wie denn nun genau ? ... eine "Vorschrift für eine Haftpflicht" ... eine Haftpflicht für Modelle hab ich ja.

1dfh hat geschrieben:Ich gebs auf. Lieber Harald ..kann man mal beim Thema bleiben?
Um dich mal selbst zu zitieren:
1dfh hat geschrieben:so was nennt sich beratungsresistent!

MFG
speedy

#72 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 18:19:11
von helihopper
1dfh hat geschrieben:..kann man mal beim Thema bleiben?
Du hast doch den Schwachsinn, der mit dem Thema nichts zu tun hat, verbreitet.

Wenn Speedy zu Recht anführt, dass es Tarife gibt, wo angetriebene Flugmodelle bis 5 Kilo drin sind, dann ist das so.

Da ist keinerlei Ausschluss im Bezug auf die Lokation drin.
Du meinst dann mit nem DMFV Forenlink auf Ausschlussklauseln aus ner Bauherren-HV kommen zu können?

Sorry. Aber ne Bauherren-HV ist wirklich am Thema vorbei.


Nichts desdo trotz halte ich persönlich ne Versicherung über DMO, oder DMFV für besser.

Für Ingo stellt sich aber die Frage, was er bei regelmässigen Hallentreffen machen muss.
Ich denke, für ein Event, wie den BBHs sollte man in jedem Fall ne (leider teure) Veranstalter-HV abschliessen, sofern man so etwas nicht über einen Verein, der mit einbezogen wird regeln kann. Bei den Meetings würde ich von Art und Teilnehmerkreis her eher von einer privaten Veranstaltung ausgehen, die sogar über bestimmte Privathaftpflichtversicherungen für den Einzelnen abgesichert ist. Wichtig ist dann allerdings, dass die Veranstaltung wirklich privat ist, nicht öffentlich angekündigt ist und ausserdem keine Zuschauer zugelassen sind.


Cu

Harald

#73 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 18:27:13
von EOS 7
Schwachsinn??? :shock:
Du bist Halter eines Luftfahrzeugs und verpflichtet eine Halter-Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Im Falle eines Schadens wirst Du als der Halter eines Luftfahrzeugs in Anspruch genommen!

#74 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 18:35:53
von helihopper
OK.

Dann also zum juristischen Begriff Halter:
Halter ist vielmehr, wer den Gegenstand für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Dies können auch mehrere Beteiligte zugleich sein.

Dann zum Leistungsumfang Gerling Exclusive:

Besitz und Verwendung von Flugmodellen

Genau das mache ich als Halter und ich darf dieses Recht auch mit mehreren Leuten teilen.

Also habe ich eine Halter Haftpflichtversicherung.


Cu

Harald

#75 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 18:41:43
von Thallius
speedy

Irgendwie komm ich mir jetzt verarscht vor.

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/index.html

Hier ist das ganze LuftVG woraus auch mein erstes Zitat stammt.

Weiter gibt es folgenden Paragraphen

§ 43 LuftVG

Haftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung

(1) (...)

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.

Somit ist klar, daß ein Luftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung braucht.

Da Dein Modell ja nun zweifelsfrei ein Luftfahrzeug ist, steigt Deine Versicherung aus weil dort steht:

3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Gefahren, welche verbunden sind mit
a) dem Besitz oder Betrieb von Bahnen, von Theatern, Kino- und Filmunternehmungen, Zirkussen und Tribünen, ferner von Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen aller Art (abgesehen
von Ruderbooten) und dem Lenken solcher Fahrzeuge sowie der Ausübung der Jagd;

Also viel deutlicher geht es eigentlich nicht mehr

Gruß

Claus