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#76 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 10:36:07
von speedy
helihopper hat geschrieben:weil kein Hinweis auf Versicherungspflicht gegeben wurde
In den USA würde wahrscheinlich schon ausreichen, daß kein Hinweis drauf gegeben wurde, daß die Dinger auch Kratzer in den Lack machen könnten bzw. Schäden verursachen könnten.(wobei ich mir diese Sicherheitshinweise noch nie durchgelesen habe und ich daher nicht weiß, was da wirklich drin steht :oops: )


MFG
speedy

#77 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 16:49:29
von CubaLibreee
helihopper hat geschrieben:Nee nix Hausrat ist ja ne Halle, die angemietet war.
Gebäudeschaden ist meines Wissens reguliert.
Eben. Der Besitzer der Halle träg ja mehr oder weniger nur das Risiko für die Halle. Also sichert er es gegen Brand ab. Das was in der Halle ist ist ja Problem von den Mietern! Und somit hätte sie sich endsprechend versichern müssen. Wär auch fraglich was gewesen wäre wenn es durch n Kabelbrand passiert wäre. Ich bin der Meinung die Versicherung des Hallenbesitzers hätte nur die Kosten für die Halle reguliert. In dem Fall dann, egal ob es die Kinder waren, n Kabelbrand oder ein Drache. Bin mir aber nicht sicher...
helihopper hat geschrieben: Im Prinzip nicht so viele. Ausser die sind unter 7 und damit nicht deliktsfähig. Wenn dann den Eltern keine Verletzungs der Aufsichtspflicht nachgewiesen wird, dann sieht es in der Tat Mau aus.
Aber das muss eine Gesellschaft abkönnen, die nur dank der Kinder überhaupt in der Lage ist zu existieren.
Mag sein, aber dann sollte für den Schaden auch die Gesellschaft bezahlen, besonders die ohne Kinder in Form von Steuern. Du würdest dich bedanken wenn so n kleiner 6,99 Jahre junger Scheißer dir dein KFZ zerdeppert und n Schaden von 4000,-€ aus eigener Tasche bezahlen kannst.
helihopper hat geschrieben: BTT: Leider (zum Glück) sind die Schäden, die die kleinen Dinger verursachen relativ gering. Mich würde echt interessieren, was passiert, wenn ein pfiffiger Anwalt in einem größeren Schadenfall, an den Verkäufer des Modells heran tritt und Schadenersatz von diesem fordert, weil kein Hinweis auf Versicherungspflicht gegeben wurde.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! 8)

#78 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 16:58:05
von CubaLibreee
Nur zu dem Thema allgemein:

Eine gesetzliche Pflicht der Hersteller auf einen Verweis auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung das eine spezielle Versicherung gestzlich vorgeschrieben ist, würde wohl reichen. Wer dann trotzdem ohne fliegt handelt grob fahrlässig und kann dann auch dem entsprechend vor Gericht gemolken werden... :mrgreen:
Wenn das die große Runde macht bin ich mir auch sicher das die Standard Haftpflicht-Versicherungen das mit aufnehmen würden, wenn sich für Sie daraus ein gewisser neuer Markt eröffnet!

#79 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 17:20:49
von speedy
CubaLibreee hat geschrieben:bin ich mir auch sicher das die Standard Haftpflicht-Versicherungen das mit aufnehmen würden
Die ehemals Gerling hat es in einer "normalen" mit drin.

MFG
speedy

#80 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 17:43:43
von Mataschke
Aber auch nur weil sie es ja "eh versichern" und somit Zahlen haben. Ich. Habe damals mal spaßeshalber bei der AXA angefragt
"Klar versichern wir das.""Pro Modell!" 150€ bitte


Sent from Teufelsapparätle

#81 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 18:42:56
von helihopper
speedy hat geschrieben: Die ehemals Gerling hat es in einer "normalen" mit drin.
Falsch.

Hatte selber die Gerling exclusive.
Da war jedes Modell anzumelden. Sonst nix Versicherung.


Harald
CubaLibreee hat geschrieben: Mag sein, aber dann sollte für den Schaden auch die Gesellschaft bezahlen

Böser Kommentar ON:
Tut sie ja. Sie sponsort die Rentenzahler von Morgen ohne Ende. Macht sie erst ab dem 20 - 25 Lebensjahr zu Beitragszahlern und wundert sich dann, wenn der Generationenvertrag irgendwie nicht mehr fuktioniert ;-)
Böser Kommentar OFF:

CubaLibreee hat geschrieben:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! 8)
Mag sein. Aber wenn bei dem Verursacher nix zu holen ist, warum dann nicht an den herantreten, der auf die Versicherungsflicht hinweisen müsste. Sprich den Billigramscher, Baumarkt, etc. .
Dann wäre das Ding relativ schnell gegessen.

#82 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 19:45:20
von CubaLibreee
Dann ist in diesem Fall unter Umständen auch jeder von uns Fett der n Heli schon mal ueber den RC Markt oder ebay verkauft hat! Oder habt ihr den Käufer aufgeklärt?

#83 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 17.11.2015 20:58:24
von tracer
helihopper hat geschrieben:Generationenvertrag
Seit wann sind einseitige Verträge in DE erlaubt?

#84 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 18.11.2015 09:52:16
von speedy
helihopper hat geschrieben:Falsch.

Hatte selber die Gerling exclusive.
Da war jedes Modell anzumelden. Sonst nix Versicherung.
Ich habe die Exclusiv - aber ich habe in den Bedingungen nichts davon gelesen, daß man jedes Modell anmelden muß - wo hast du das gelesen?


MFG
speedy

#85 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 18.11.2015 09:54:34
von speedy
helihopper hat geschrieben:Sprich den Billigramscher, Baumarkt, etc.
Ich denke, das wäre der falsche Ansatzpunkt. Da muß man eher an den Hersteller ran oder eben den Generalimporteur.


MFG
speedy

#86 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 18.11.2015 11:23:43
von speedy
speedy hat geschrieben:
helihopper hat geschrieben:Falsch.

Hatte selber die Gerling exclusive.
Da war jedes Modell anzumelden. Sonst nix Versicherung.
Ich habe die Exclusiv - aber ich habe in den Bedingungen nichts davon gelesen, daß man jedes Modell anmelden muß - wo hast du das gelesen?


MFG
speedy
Ich habe eben mal die Gerling bzw. HDI angerufen und die Frau meinte, allgemein (ohne genau in meinen Vertrag zu gucken) wenn da nichts speziell extra in den Vertragsbedingungen mit aufgenommen wurde, was vom Standard abweicht, muß man keine Modelle explizit anmelden.


MFG
speedy

#87 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 18.11.2015 13:11:13
von helihopper
speedy hat geschrieben:wenn da nichts speziell extra in den Vertragsbedingungen mit aufgenommen wurde
In den Vertragsbedingungen steht Flugmodelle. Als ich (2002) in Dortmund nachgefragt habe, da haben mehrere Mitarbeiter die Frage, ob Helis mit drin sind, nicht beantworten können. Eine in der HV Abteilung vorgesetzte Person hat mich dann gebeten, denen eine Liste der Helis zu schicken. Einige Zeit später habe ich dann eine Police erhalten, in der meine Helis explizit mit aufgeführt waren.

Das Thema hat sich dann aber recht schnell erledigt, weil ich mit der Police auf Vereinsfluggeländen nichts anfangen konnte. Da hat es geheissen, entweder DMO, DMFV oder AERO. Alles Andere erkennen wir nicht an.

#88 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 18.11.2015 14:53:33
von speedy
Ok, dann steht das bei dir so drin. Ich hatte damals auch nichts gefunden, daß Flugmodelle auch Helis sind und die am Telefon hatten mir gesagt, daß Helis auch mitversichert sind bzw. daß auch Helis dazugehören zu den Flugmodellen. Daher habe ich bei mir nachträglich mit aufnehmen lassen, daß auch Helis mitversichert sind. "Helicoptermodelle stehen Flugmodellen gleich" oder so steht da bei mir drin.


MFG
speedy

#89 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 18.11.2015 18:09:40
von ICE63

#90 Re: EASA und die "Dronen"

Verfasst: 18.11.2015 19:32:32
von EOS 7
Ob das jemand abhält??

Warnhinweis:
ACHTUNG - Kein Spielzeug! In manchen Ländern benötigt man für Modellflugzeuge eine Modellflughalterhaftpflichtversicherung. Enthält Lithium-Akku. Unbedingt Bedienungsanleitung beachten!

http://www.lidl.de/de/jamara-quadrocopt ... 0178839_v2