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#76 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 01:02:49
von Magic-Herb
Hallo!
ch kann als Kunde einen Regler durch verpolen SOFORT und wohl irreparabel zerstören. Und mein Fehlverhalten ist unmöglich dem Hersteller anzulasten.
... da hast Du recht, wenn Du den Regler verpolst, ist die Sache gegessen, da Du dann die Beschädigung verschuldet hast!
Damit habe ich doch verloren. Auf was soll ich mich denn berufen, wenn mir der Hersteller ein Verpolen unterstellt - so wie es Gerd passiert ist ???
Auf gar nichts, das brauchst Du nicht!
Wie ich auch schon mal geschrieben habe, muß der Hersteller beweisen, dass eine unsachgemäße Behandlung vorliegt, dazu reicht es nicht aus, auf irgendwelche Fehlerspeicher oder interne Software hinzuweisen. Kommt es zu einem Rechtsstreit könnte dies allenfalls durch einen vom Gericht bestellten objektiven Sachverständigen geschehen. Gelingt der Beweis nicht oder bleibt die Frage ungeklärt, geht dies zu Lasten des Händlers, er haftet wegen der Garantieerklärung aus § 443 BGB.

Grüße

Magic-Herb

#77 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 01:39:21
von Cuatro
Hallo zusammen,

allein der häufig (zu Recht) eingworfene Aspekt "Rechtsstreit / Gericht" sagt doch schon alles!
Es gibt Elektromotoren, die zum Preis einer kompletten neuen Waschmaschine verkauft werden.
Da erwate ich auch etwas Kulanz und vor allem einen vernünftigen Service, der insbesondere bei einer freundlichen Kommunikation beginnt!

Andernfalls bestelle ich eben bei einem asiatischen Anbieter, bei dem man zum Preis eines deutschen "Nobelmotors" auch noch Regler, kompletten Hubschrauber und Rotorblätter dazu bekommt!

Wenn ich "Wegfwerfartikel" kaufen soll, wäre es sinnvoll den Kaufpreis dementsprechend anzupassen!
Ansonsten empfehle ich zumindest das erste Wort von "Made in Germany"...... deutsch zu interpretieren. :idea:

#78 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 03:24:21
von seijoscha
Ich hatte auch schon solche blöden Vorwürfe vom Hersteller Anhören müssen.
Konnte mich dann aber zum Glück mit dem Händler Einigen und habe das Produckt gewechsellt.
Werde auch nie wieder von denen ein Produckt kaufen.

mfg

#79 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 09:29:04
von FPK
yogi149 hat geschrieben:Jive, mit Stützakku betreiben muss.
Hat sich mal jemand erkundigt wie man das macht, wenn der Jive auf 5,5V oder was auch immer steht :)?

#80 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 09:48:02
von yogi149
FPK hat geschrieben:t sich mal jemand erkundigt wie man das macht, wenn der Jive auf 5,5V oder was auch immer steht
Das steht sogar auch in der Anleitung: bis 5,6 V ist der 4-Zellige Stützakku zu verwenden, dadrüber sollte eine redundante Empfängerstromversorgung mit Wechselschaltung verwendet werden.
Wofür ich dann ein interes BEC braucht entzieht sich leider meiner Logik :roll:

#81 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 12:14:59
von Rundflieger
Magic-Herb hat geschrieben:... dazu reicht es nicht aus, auf irgendwelche Fehlerspeicher oder interne Software hinzuweisen.
Bist Du da nicht etwas zu optimistisch ?

Immerhin wird ja von der betreffenden Firma auf einen "Verpoldetektor" verwiesen - was immer das sein soll. Und die stützen Ihre Behauptung bestimmt nicht auf nichts ...
Da würde ich doch schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen, wenn ich mich da auf einen Rechtsstreit einliesse ...

mfg Gustav

#82 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 12:22:18
von frankyfly
Rundflieger hat geschrieben:auf einen "Verpoldetektor" verwiesen - was immer das sein soll.
im einfachsten fall eine Diode die sich bei Verpolung selber zerlegt

#83 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 12:29:38
von seitwaerts
Und wenn dieser "Verpoldetektor" (wie auch immer der aussehen mag, der Regler ist ja vergossen) selbst defekt ist? Es schon bei der Herstellung war?
Ist ja wohl auch "nur" ein Stück Elektronik..

Die Beweisführung liegt tatsächlich auf Seiten des Herstellers, u.U. auch beim Händler. Und diese müssen beweisen, dass es nicht am Verschulden des Anwenders lag. Da reicht das vorgebliche Auslesen eines ominösen Fehlerspeichers (wieso ging dieser Chip beim Verpolen nicht mit hops, ist doch unlogisch? entweder bekam die Elektronik aufgrund des Vepolens garkeine Spannung, weil der interne Spannungsregler gar nicht arbeiten konnte, oder der Chip wurde gegrillt, wie alles andere auch....) mitnichten, zumal das Ergebnis nicht veröffentlicht wurde.

Wenn, wie ich mal stark annehme, ein Verpolen auszuschliessen ist, ist der Hersteller gefragt.
Da diese Firma sich als Hersteller von Premium-Qualität betrachtet, sollte man sich dort auch überlegen, ob man mit dem Faktor "Kunde" nicht anders umgehen möchte...

#84 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 12:48:41
von Rundflieger
seitwaerts hat geschrieben:Da diese Firma sich als Hersteller von Premium-Qualität betrachtet, sollte man sich dort auch überlegen, ob man mit dem Faktor "Kunde" nicht anders umgehen möchte...
Das hilft mir aber alles nichts, ob die sich was überlegen sollen - oder nicht ...

Ich habe gar kein Problem damit, dass wenn ICH durch unsachgemässe Behandlung etwas kaputt mache, einen Schaden habe. Da brauche und erwarte ich auch gar keine Kulanz.

Was aber nicht geht, wenn so ein Teil einfach sein Leben aushaucht und man mir dann willkürlich Dinge unterstellen kann, die nicht stimmen. Wenn die Dinge so liegen, muss ich als Kunde die Finger von so Zeugs lassen.

Im übrigen erhalte ich eben eine Rechnung von meinem Rechtsanwalt (in anderer Sache) - übrigens NUR für eine Rechtsauskunft: 474.81 EUR. Und das war noch eine "nieder angesetzte Geschäftsgebühr" ...

So läuft der Hase hier im Land. Da wäre ein neuer Regler schon mal viel billiger gewesen ...

mfg Gustav

#85 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 12:52:15
von helihopper
Rundflieger hat geschrieben:für eine Rechtsauskunft: 474.81 EUR ...
Solche Honorare vorher aushandeln.


Cu

Harald

#86 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 12:59:26
von Rundflieger
flaechengleiter hat geschrieben:Solche Honorare vorher aushandeln.
Da lässt sich nichts aushandeln - weder vorher - noch nachher. Weil der Aufwand der Informationsbeschaffung nicht abzusehen war. Ihr macht euch die Dinge immer viel zu einfach ...

mfg Gustav

#87 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 13:10:25
von helihopper
Rundflieger hat geschrieben:hr macht euch die Dinge immer viel zu einfach ...
Naja.

Ob ich dem Anwalt nen "normal"-Stundensatz von 150 - 250 Ocken abdrücke. Oder ihn davon überzeuge, dass ein Stundensatz von 70 Ocken angesichts der anderen Dinge, die er für mich erledigen darf, angemessen ist. Das ist überhaupt nicht einfach ;).

Gibt ja schliesslich vertrauenswürdige und kompetente Anwälte fast wie Sand am Meer.


Cu

Harald

#88 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 13:18:00
von seitwaerts
Gustav, ich habe Dich schon richtig verstanden, und ich nehme die Sache auch ernst.
Hätte ich das Teil kaputt gemacht, würd ich ebenfalls nicht beim Hersteller anklopfen.
Allerdings mache ich das, wenn es kaputt geht. Dafür wurden uns Garantie und Gewährleistung an die Hand gegeben.

Die Frage ist eben, wie Du ja weiter ausführst, schwierig, weil der Streitwert den Aufwand im Grunde nicht rechtfertigt. Blöd, ist aber so.
Die Beweisführung ist kompliziert, u.U. mit Aufwand verbunden (wieso vergiessen die den Regler? wer das Ding kopieren will, kommt trotzdem ran, nur der Service kann daran nichts mehr machen... es gibt sehr gute Isolierlacke, das hätte gereicht), und allem Anschein nach rechnet man damit, dass der Kunde einsieht, er habe sich den Fehler selbst zuzuschreiben (Die theroetische Möglichkeit, eine Steckverbindung verpolen zu können, reicht nicht mal als Annahmegrund einer Verpolung aus, das müssten die dann schon nachweisen), und dann kauft er den Regler halt neu, der ist ja gut...
Rundflieger hat geschrieben:Was aber nicht geht, wenn so ein Teil einfach sein Leben aushaucht und man mir dann willkürlich Dinge unterstellen kannt, die nicht stimmen. Wenn die Dinge so liegen, muss ich als Kunde die Finger von so Zeugs lassen.
Ich erwarte halt schon, dass ein Hersteller mich als das betrachtet, was ich bin: der Mensch, der ihm das Geld ins Haus trägt...
Man kann natürlich auch woanders hingehen, allerdings sollte der Hersteller seiner Pflicht nachkommen, und keine unhaltbaren Unterstellungen anbringen.

Aber direkt weiter weiss ich da auch nicht. Sorry

#89 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 13:46:40
von Rundflieger
seitwaerts hat geschrieben:... wieso vergiessen die den Regler?
Das ist überhaupt DIE Frage ...

mfg Gustav

#90 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Verfasst: 22.01.2009 13:54:05
von Cuatro
flaechengleiter hat geschrieben: Naja.

Ob ich dem Anwalt nen "normal"-Stundensatz von 150 - 250 Ocken abdrücke. Oder ihn davon überzeuge, dass ein Stundensatz von 70 Ocken angesichts der anderen Dinge, die er für mich erledigen darf, angemessen ist. Das ist überhaupt nicht einfach ;).
Du willst mir allen Ernstes erzählen, dass ein guter und daher ausgebuchter Anwalt (alles andere wäre eh verschenktes Geld) sich auf einen Preisnachlass
von 72% einlässt? :shock:
Das ist ein Widerspruch in sich selbst. :lol:

flaechengleiter hat geschrieben:Gibt ja schliesslich vertrauenswürdige und kompetente Anwälte fast wie Sand am Meer.


Cu

Harald
Und das wage ich aufgrund meiner Erfahrung erst recht zu bezweifeln, es sei denn bei dieser Behauptung ist die Ironie ausgebrochen. ;-)