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#76 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:27:45
von satsepp
mir geht es um genau 2 Dinge:
1. Mein TDR kommt mit Spinblades an die 5kg Grenze, mit GPS Logger und Kamera ist er darüber = Versicherungsprobleme sollte was passieren, und Rechtliche Probleme sollte mich ein Jäger Beispielsweise anschwärzen und die Polizei mein Fluggerät Beispielsweise überprüfen und 5,01kg ermitteln. Eine Ausrede wie "oh versehentlich schweren Ökostrom getankt" werden die nicht gelten lassen.
2. Überlege ich den TDR oder Voodoo (oder einen neuen Voodoo etc.) in einen Rumpf zu bauen, dann bin ich 100% dauerhaft darüber und dürfte nicht mehr zu Hause fliegen damit.

Mit 15 EUR im Jahr brauch ich nicht lange darüber nachdenken, brauche ich das nicht tut es keinem Weh.
Der formlose Antrag dauerte keine 5 Minuten.

Sepp

#77 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:28:36
von ColaFreak
Diese Aufstiegserlaubnis gilt eben NICHT für ein Gelände sondern für eine Person! Dass man keine Verbrenner in unmittelbarer Nähe haben will kann ich alleine schon wegen dem Gestank nachvollziehen und die Grundlautstärke ist einfach höher als bei den meisten E-Modellen.

#78 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:33:46
von Armadillo
ER Corvulus hat geschrieben:mit der "Eignung" eines Geländes für Modellflug zu tun? (und darum gehts ja letztendlich bei einer Aufstiegserlaubnis)
Den Titel hast du schon gelesen oder?
Die sonstigen Auflagen hinsichtlich der Sicherheit sind in dieser Gewichtsklasse meiner Meinung nach durchaus gerechtfertigt.
ER Corvulus hat geschrieben:E ist weder leiser,
Die meisten E-Helis sind durchaus leiser. Dazu kommt weniger Gestank, weniger direkte Verschmutzung.
ER Corvulus hat geschrieben:noch ungefährlicher.
Keine Ahnung wie oft noch, aber diese Genehmigung gilt unter Beachtung der Auflagen die sowieso allgemein für Modellflug gelten. Und da zählt die allgemeine Sicherheit sowieso dazu...

#79 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:37:29
von ER Corvulus
*NochmalSenf*

Wer (m.E.) eine "Waffe" (und dazu zählt ein 500gr-Hotliner ebenso wie ein 4,xx oder >+5Kg Heli) in freier Wildbahn betreibt, hat einen an der Waffel.

Meinst Du dem rüstigen NordicWalker-Renter macht das irgendwas anders, ob Du ihm mit 4999g einen an die Rübe haust oder mit 5002g?

Bin ja auch eher Wildflieger,
aber "richtige" Modelle sollte man halt - verantwortungsbewußt - auch in angemessener Umgebebung fliegen. (Punkt)

Just my 2C
Wolfgang - nicht als "ExtraBlauer" sondern als halbwegs normal denkender Mensch.

#80 Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:38:48
von Fabe
Ich glaub manche brauchens nochmal:

Alles bleibt gleich nur darfst du jetzt bis 25 kg Flügen statt 5.

Alles andere musst du weiterhin beachten.

Ist doch toll wenn's sowas gibt, man wildflieger ist, große Heils hat und dann noch Sachen ranpacken will wie cam oder nen Rumpf.

Grüße.

Ich drei mich das es ohne Probleme geklappt hat Sepp.
Ich werd mir Dadrüber Gedanken machen sollte mich der xxtreme auch preislich reizen.


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#81 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:51:31
von ColaFreak
Manche Flugplätze (wir waren am We auf einem) haben genauso viele oder mehr Radler um sich rum wie Wildflugplätze. Also den Rentner den du umfliegen kannst gibts auch da. Oder wird seit neuestem das Gebiet 2km um einen Modellflugplatz für Radler, Wanderer usw. gesperrt? ;)

#82 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:53:47
von tracer
ER Corvulus hat geschrieben:E ist weder leiser, noch ungefährlicher.
Aber deutlich cooler :) :bigsmurf:

#83 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 21:59:01
von Aeroworker
Ich kann die Diskussion durchaus verstehen, auch die Frage: "warum geht das dort und woanders nicht?" es widerspricht auf jeden Fall der LuftvZo. mal alle gefahren ausser acht gelassen....wieso darf ich im Zuständigkeitsbereich des luftamtes südbayern nicht in eine cap10 steigen und einfach losfliegen?

#84 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 22:02:28
von Armadillo
Aeroworker hat geschrieben:es widerspricht auf jeden Fall der LuftvZo.
Warum?
Aeroworker hat geschrieben:wieso darf ich im Zuständigkeitsbereich des luftamtes südbayern nicht in eine cap10 steigen und einfach losfliegen?
Den versteh ich nicht.

#85 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 22:03:02
von tracer
ER Corvulus hat geschrieben:Meinst Du dem rüstigen NordicWalker-Renter macht das irgendwas anders, ob Du ihm mit 4999g einen an die Rübe haust oder mit 5002g?
Wolfgang, Du kennst meine "Flugplatz", wie viele rüstige Rentner mit SkiStöckern hast Du da gesehen?

#86 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 22:04:52
von Aeroworker
luftvzo sagt "bis 5 kg abflugmasse".....und wenn ich nun als Person eine Genehmigung bis 25 kg kriege, warum dann nicht auch eine genehmigung für manntragende Flieger?

#87 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 22:09:46
von ColaFreak
Weils um Modellflieger geht :roll: .

#88 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 22:12:30
von Aeroworker
ColaFreak hat geschrieben:Weils um Modellflieger geht :roll: .
wo mindestens eine Verordnung umgangen wird..... warum geht das nicht auch woanders?

Die Sache ist: Das Luftamt Südbayern hat keine Grundlage für eine solche Genehmigung. Warum geht es also?

#89 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 22:15:42
von ColaFreak
Wieso hat es keine Grundlage? Das ist das was ich immer noch nicht verstehe, es steht doch für über 5kg nur drin eine Genehmigung nicht wie die auszusehen hat.

#90 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Verfasst: 01.06.2011 22:22:00
von Armadillo
Aeroworker hat geschrieben:
ColaFreak hat geschrieben:Weils um Modellflieger geht :roll: .
wo mindestens eine Verordnung umgangen wird..... warum geht das nicht auch woanders?
Die du noch immer nicht genannt hast.