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#91 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 26.10.2009 19:28:04
von helihopper
Plextor hat geschrieben:steht überall das gleiche drin aber nichts handfestes !
Ich finde Du kannst schon davon Ausgehen, dass die Gerling PHV eine Halter-HV ist. Ich habe den Begriff vorher schon mal erläutert.
Wenn da steht "Besitz, oder Verwendung", dann weiss ich nicht, was ein Halter anderes macht.

Aber und das ist der eigendliche Krähenfuss bei der Gerling Exclusive. Die machen Abzüge alt für neu. So ist es mir gegangen bei einer ausserhalb vom Modellflug stehenden Sache (der erste Schaden seit über 20 Jahren Beitragszahlung). Da wurden statt 119 Euro Schaden 75 % vom Wiederbeschaffungswert erstattet. Mit der Begründung, der Geschädigte habe ja nun ein neueres Gerät.

Ich habe die Differenz aus eigener Tasche beglichen :evil: . Auch nach mehreren Telefonaten war Gerling nicht bereit den Schaden (das Austauschgerät mit gleicher Leistung) voll zu ersetzen. Mir wurde geraten nichts zu machen, sondern auf eine Klage des Geschädigten zu warten.
Pünktlich zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt hatte der Gerling meine Kündigung. So ne Nummer kann man vielleicht in der Grossstadt unter Fremden bringen, aber nicht da, wo jeder jeden irgendwie kennt. Mal ganz abgesehen davon, dass ich zu der Scheisse die ich mache stehe und Schäden ohne wenn und aber begleiche.

Beim DMFV habe ich so etwas weder erlebt (mangels Schaden), noch je davon gehört.

Bei der privaten Hallengeschichte würde ich die Leute mit HV wo Modellflug aktuell mit drin ist eine Haftungserklärung unterschreiben lassen.

Bei der Berliner Helinight ne Veranstalter-HV abschliessen und auf die Teilnahmegebühr umlegen.



Cu

Harald

#92 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 26.10.2009 19:30:46
von tracer
helihopper hat geschrieben:Beim DMFV habe ich so etwas weder erlebt (mangels Schaden), noch je davon gehört.
Ist da genau so. Ist doch auch Gerling.

Bagatellschaden wurde sehr üppig beglichen, aber "großer" Schaden per se nur 75%.
(War der Crash in Spelle, Extra vs 3DMP)

#93 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 26.10.2009 20:44:47
von mic1209
Plextor hat geschrieben:steht überall das gleiche drin aber nichts handfestes !
:?: :?: :?:
Mehr als eindeutig können sie es nunmal nicht schreiben.

#94 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 27.10.2009 10:43:38
von EOS 7
mic1209 hat geschrieben: http://www.hdi-gerling.de/docs/privatku ... flicht.pdf

S. 19 Punkt 9. :idea: :roll:
Stand 01.07.2009 :!:
Danke. :idea: :roll:

:lol: :lol:[/quote]

9 Modellflugzeuge
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, dass die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.


Und was ist mit -ohne Motor- den Segelfliegern?

Seite 44 steht!

7. Nicht versichert ist ferner die Haftpflicht aus Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- und Raumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- und Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- und Raumfahrzeugen bestimmt waren, aus Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- und Raumfahrzeugen oder Luft- und Raumfahrzeugteilen, und zwar wegen Schäden an Luft- und Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- und Raumfahrzeuge.

PS: Flugmodelle sind Luftfahrzeuge.

#95 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 27.10.2009 10:51:42
von mic1209
1dfh hat geschrieben:
mic1209 hat geschrieben: http://www.hdi-gerling.de/docs/privatku ... flicht.pdf

S. 19 Punkt 9. :idea: :roll:
Stand 01.07.2009 :!:
Danke. :idea: :roll:

:lol: :lol:
9 Modellflugzeuge
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, dass die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.


Und was ist mit -ohne Motor- den Segelfliegern?[/quote]

http://www.hdi-gerling.de/docs/privatku ... hv_fam.pdf

Seite 2 in der Mitte.

Du kannst auch mit 1000 Nachfragen nicht die Fakten vom Tisch wischen.
Wieviel "Beweise" brauchst Du noch um zu glauben, das es so ist??

#96 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 27.10.2009 11:01:23
von EOS 7
ich Fage nicht 1000 mal nach...

> 5 kg?

#97 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 27.10.2009 11:06:16
von mic1209
1dfh hat geschrieben:> 5 kg?
Davon war hier nie die Rede, aber Du hast ja jetzt genug Links, um Dir die Infos
selber zu suchen. Ich weiß auch nicht, ob es versichert ist, wenn Du beim
Kirschkernweitspucken ein Loch in Nachbars Primelblüte pustest.

Ich zumindest habe keine Lust noch mehr rauszusuchen.

#98 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 27.10.2009 11:21:12
von EOS 7
Ich habe eine Halterhaftpflicht und bin versichert, verunsichert wäre ich nur, wenn ich solch einen Vertrag mit 50 Seiten mit all seinen Auschlüssen beurteilen müsste... :mrgreen: :bom:

#99 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 27.10.2009 11:23:35
von mic1209
1dfh hat geschrieben:Ich habe eine Halterhaftpflicht und bin versichert, verunsichert wäre ich nur, wenn ich solch einen Vertrag mit 50 Seiten mit all seinen Auschlüssen beurteilen müsste... :mrgreen: :bom:
Ich bin auch (DMO) versichert, aber man braucht die Ausschlüße (die ich nicht gesehen habe) nicht lesen, wenn dort explizit steht, was versichert ist.

#100 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 27.10.2009 11:38:17
von mic1209
1dfh hat geschrieben:7. Nicht versichert ist ferner die Haftpflicht aus Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- und Raumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- und Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- und Raumfahrzeugen bestimmt waren, aus Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- und Raumfahrzeugen oder Luft- und Raumfahrzeugteilen, und zwar wegen Schäden an Luft- und Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- und Raumfahrzeuge.
Hat mit Besitz und Verwendung von Modellfliegern nichts zu tun. Das wäre eher im
Bereich Produkthaftung anzusiedeln. Ist also bei anderen auch nicht versichert.