Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
#91 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
die ich nicht finde weil § 16 nur noch als "weggefallen" angezeigt wird..... sorry wenn ich an veralteteten Texten hänge.....
#92 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Hi Holger,
wieso: gesetze-im-internet.de/luftvo/
Und wie bitte bekommt man als Person ein Gutachten für ein Gelände? (4)
wieso: gesetze-im-internet.de/luftvo/
Und wie bitte bekommt man als Person ein Gutachten für ein Gelände? (4)
#93 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
eben das meinte ich Jürgen, aber ab 3.12. 2010 ist das scheinbar weggefallen....
#94 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Hi
wo finde ich denn diese Version?Aeroworker hat geschrieben:aber ab 3.12. 2010 ist das scheinbar weggefallen....
#95 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Was meinst Du wie oft auf unserm Platz in Zell plötzlich Wanderer mit Hunden über die Wiese laufen, oder der Bauer sein Grundstück besichtigt etc.
Was hilft die Platzverordnung die besagt ich darf dann nicht fliegen wenn jemand im Fluggebiet unterwegs ist, wenn ich mit dem Segler Beispielsweise weit oben mich auf die Thermik konzentriere, und danach aus dem Wald jemand in "mein" Fluggebiet geht. Ich sehe das gar nicht unter Umständen, ebenso wenn ich mit dem Heli fliege und von links Wanderer über die Wiese gehen und sich das aus der Nähe ansehen wollen, ich kann die Augen nicht überall haben. Und ich darf allein auf dem Platz fliegen.
Und bitte erkläre mir warum ich einen an der Waffel haben soll, wenn ich meinen Voodoo Beispielsweise mit 4,5kg Verantwortungsbewußt auf meiner Flugwiese fliege, mit Genehmingung des Grundstückeigentümers, unter Beachtung sämticher Vorschriften?
Und was macht es aus wenn das Modell nun 10 kg hat, und ich nun ebenfalls sämtliche Vorschriften beachte und etwas mehr Auflagen habe?
Ob die Regierung ein polizeiliches Führungszeugnis abgefragt habe weiß ich nicht, könnte mir das aber sehr gut vorstellen.
Sepp
Was hilft die Platzverordnung die besagt ich darf dann nicht fliegen wenn jemand im Fluggebiet unterwegs ist, wenn ich mit dem Segler Beispielsweise weit oben mich auf die Thermik konzentriere, und danach aus dem Wald jemand in "mein" Fluggebiet geht. Ich sehe das gar nicht unter Umständen, ebenso wenn ich mit dem Heli fliege und von links Wanderer über die Wiese gehen und sich das aus der Nähe ansehen wollen, ich kann die Augen nicht überall haben. Und ich darf allein auf dem Platz fliegen.
Und bitte erkläre mir warum ich einen an der Waffel haben soll, wenn ich meinen Voodoo Beispielsweise mit 4,5kg Verantwortungsbewußt auf meiner Flugwiese fliege, mit Genehmingung des Grundstückeigentümers, unter Beachtung sämticher Vorschriften?
Und was macht es aus wenn das Modell nun 10 kg hat, und ich nun ebenfalls sämtliche Vorschriften beachte und etwas mehr Auflagen habe?
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Meine Flotte:
Viel zu viele 450er, und ein paar Flächen
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#96 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvzo,16yogi149 hat geschrieben:wo finde ich denn diese Version?
http://www.buzer.de/gesetz/1638/a23361.htm
http://beck-online.beck.de/default.aspx ... ZO.P16.htm
nur eine kleine Auswahl.
#97 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Moin Holger
das ist aber nicht die LuftVO sondern die LuftVZO und betrifft die Zulassung von Luftfahrzeugen.
Für die LuftVO kann ich jetzt keinen Wegfall von §16 finden.
das ist aber nicht die LuftVO sondern die LuftVZO und betrifft die Zulassung von Luftfahrzeugen.
Für die LuftVO kann ich jetzt keinen Wegfall von §16 finden.
#98 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Könnte einer von euch jetzt endlich mal den genauen Passus nennen gegen den verstoßen wird? Ich find nämlich nichts...
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#99 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Hallo Armadillo.
Normalerweise sollten die NfL I 76-08 auch für Bayern Gültigkeit haben. Darin ist genau zu lesen, dass eine Aufstiegsgenehmigung nur für ein bestimmtes Gelände beantragt werden kann. Natürlich kann so eine Auftiegsgenehmigung auch von Privatleuten beantragt werden und diesen auch erteilt werden. Was aber nicht geht, ist eine Aufstiegsgenehmigung pauschal zu erteilen. Da lehnt sich das Luftamt sehr weit aus dem Fenster. Außerdem darf eine Platzbezogene Genehmigung auch nicht pauschal befristet erteilt werden. Eine befristete Genehmigung ist nur dann statthaft, wenn z.B. ein vorliegender Bebauungsplan eine unbefristete Genehmigung nicht erlauben würde. Ohne eine definierte Begründung kann einer befristeten Genehmigung widersprochen werden. So schön wie es für euch im Moment ist, kann diese Praxis auch ganz schnell wieder eingestellt werden.
Normalerweise sollten die NfL I 76-08 auch für Bayern Gültigkeit haben. Darin ist genau zu lesen, dass eine Aufstiegsgenehmigung nur für ein bestimmtes Gelände beantragt werden kann. Natürlich kann so eine Auftiegsgenehmigung auch von Privatleuten beantragt werden und diesen auch erteilt werden. Was aber nicht geht, ist eine Aufstiegsgenehmigung pauschal zu erteilen. Da lehnt sich das Luftamt sehr weit aus dem Fenster. Außerdem darf eine Platzbezogene Genehmigung auch nicht pauschal befristet erteilt werden. Eine befristete Genehmigung ist nur dann statthaft, wenn z.B. ein vorliegender Bebauungsplan eine unbefristete Genehmigung nicht erlauben würde. Ohne eine definierte Begründung kann einer befristeten Genehmigung widersprochen werden. So schön wie es für euch im Moment ist, kann diese Praxis auch ganz schnell wieder eingestellt werden.
#100 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Im Absatz 4 vom §16 steht doch dass die auch allgemein ausfallen kann. Ich denke die wissen im Luftfahrtamt Bayern schon was sie tun ...(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.
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#101 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Zuständig für die Anwendung des Gesetzes (LuftVO) sind die Luftämter der Länder. Je nach Bundesland sind das entweder die Bezirksregierungen und wenn diese wie z.B. bei uns abgeschafft wurden, dann eben die entsprechende Verkehrsbehörde. Wie die Ämter mit dem Gesetz umgehen sollen wird in den NfL erklärt. Meines Wissens sind diese Bestimmungen für die Behörden bindend. Im vorliegenden Fall werden aber einige Bestimmungen aus den NfL einfach übergangen. Deshalb ist es für mich halt fraglich wie lange so eine Praxis statthaft ist.
#102 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Wohl schon immer zumindest laut dem zuständigen Menschen. Wenn es so brennend interessiert wieso fragt dann niemand die Rechtsanwälte vom Dmfv? Die sollten das doch klären können.
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#103 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Es ist doch Platzbezogen, der Flugplatz heißt Bayern und Schwaben.
eine Bundesweite Genehmigung wäre "Illegal".
Oder wo ist definiert wie groß ein Fluggelände maximal sein darf?
Sepp
eine Bundesweite Genehmigung wäre "Illegal".
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#104 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Ich glaube mit dem Post hast du genau das richtige getroffen.
Wenn ich mir das für RLP anschaue, beim verkehrsamt, dann steht da, soweit ich richtig verstanden habe, dass ich zb. eine FLurbezeichnung angeben muss, so richtig ? ( soweit ich weiß sind haben grundstücke nummer, diese heißen flurnummer), dies musstest du ja wohl nicht tun, sonst hättest müssen alle in Bayern und Schwabenlande angeben ...
Aufgrund dieser Nummer wird dann geprüft ob das Gebiet ok ist, scheint bei euch nicht so zu sein, was die sache immens vereinfacht. Ob das jetzt so bleibt oder irgendwann aufmerksamkeit erregt und dann einheitlich geregelt wird ist wieder eine andere sache.
Hast du deine Versicherung noch geändert oder ging die eh bis 25kg ? Wildfliegen ist doch nur bis 5 versichert oder ?
Wenn ich mir das für RLP anschaue, beim verkehrsamt, dann steht da, soweit ich richtig verstanden habe, dass ich zb. eine FLurbezeichnung angeben muss, so richtig ? ( soweit ich weiß sind haben grundstücke nummer, diese heißen flurnummer), dies musstest du ja wohl nicht tun, sonst hättest müssen alle in Bayern und Schwabenlande angeben ...
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Greetz Fabe
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#105 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Beim DMFV bist du über die Zusatzversicherungen auch außerhalb von Fluggeländen versichert. Bis 150kg wenn ich das richtig lese auf der Karte.
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