Seite 7 von 10

#91 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 12:52:30
von helihopper
satsepp hat geschrieben:Wäre es eventuell Möglich für FPV einen eigenen Fred aufzumachen und das zu splitten? ich denke dürfte viele Interessieren, nur so findet das kaum wer.....

Sepp
Na mach doch einen auf. Dann kann das Team immer noch splitten :D


Harald

#92 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 12:59:40
von delta-hotel
echo.zulu hat geschrieben:Die Versicherungsbestätigung habe ich immer im Senderkoffer liegen. Wenn ich also fliege, habe ich sie zwangsläufig auch dabei. Und ja man muss sich zwingend über das beabsichtigte Fluggebiet informieren. Werde ich erwischt, so habe ich halt auch die Konsequenzen zu tragen. Auch ist ein Modellflieger offiziell verpflichtet die NfLs zu studieren. Ok, das wird kaum einer tun, aber auch hier gehört es eigentlich zur Sorgfaltspflicht.
Yesssss, sehe ich genauso. Noch viel weniger als die NfL 1 wird sich jemand die aktuellen (!) NOTAMs für das Fluggebiet ansehen, geschweige denn den Beleg dafuer erbringen, dass er diese Flugvorbereitung getan hat!
echo.zulu hat geschrieben:Worum es mir aber eigentlich geht ist die Aufklärung. Hier lesen nun einmal viele Leute mit und nur so wird auch eine Aufmerksamkeit und Sensibilisierung erreicht. Schlimm würde ich es finden, wenn jemand der die Gesetzeslage kennt, bewusst dagegen verstößt und das hier auch noch breit tritt. Wir haben schließlich auch so schon genügend Gesetze und Auflagen, da muss man doch nicht auch noch eine Verschärfung der selbigen riskieren.
Daumen hoch!!!!

Wg FPV: Ist das im Gesetz geregelt oder sind das die Versicherungsbedingungen? De facto müsste ja auch FPV als VFR Flug zu bezeichnen sein, oder?!?

#93 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 13:06:18
von Sundog
das ist halt noch nicht gesetzlich geregelt und dort sind diverse leutchen bei das ganze in trockene tücher zu bringen.
leider muss in D alles per gesetzt geregelt werden, in anderen ländern sagt die versicherung das zahl ich, wenn ein schaden
eintritt oder ich zahl das nicht und jeder weiss woran er ist.....

für mein empfinden würde ich sage es sollten die vfr-regeln gelten, dann wäre das auch für einen schadenfall geregelt, wer
dort die kosten übernimmt, aber dann wäre die modellhaftpflicht wohl um einiges teurer und man müsste eine ausbildung
für fpv machen, aber wer das unbedingt fliegen will wird diese kosten nicht scheuen....

#94 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 13:19:12
von skysurfer
boooaaaahhhh Jungs,

erstmal herzlichen Dank bisher für die sehr interessanten Beiträge. 8)

Ich lese da sehr interessiert mit, was mich aber jetzt doch stört sind die Abkürzungen wie z.B. VFR-Reglen usw. die jetzt ins Spiel kommen,
für die Wissenden dürften die kein Prob. sein ... aber für die Unwissenden :mrgreen:

Ich denke, das ich da nicht der einzigste bin, der da ein Problem mit dem Verständnis wegen diesen Abkürzungen bekommt.

Könnte man das nicht iwie ändern ... damit man da auch weiterhin die Sache versteht :?:

#95 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 13:22:25
von Sundog
Visual Flight Rules = Sichtflugregeln ;)
kommt aus der manntragenden fliegerei und beschreibt das fliegen auf sicht....

Instrument Flight Rules = Instrumentenflugregeln ;)
beschreibt das reine fliegen mit instrumenten ohne sicht....

#96 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 14:18:42
von Sniping-Jack
Also _wenn_ du schon "Sichtfligregeln" schreibst, dann wenigstens mit "ie"! :mrgreen: ;)
(ich weiß natürlich, dass dein Wurstfingerchen vom "u" auf's "i" geriet, aber ich konnte einfach nichgt widersteh'n. :drunken: )

#97 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 14:25:09
von satsepp
Sniping-Jack hat geschrieben:Also _wenn_ du schon "Sichtfligregeln" schreibst, dann wenigstens mit "ie"! :mrgreen: ;)
(ich weiß natürlich, dass dein Wurstfingerchen vom "u" auf's "i" geriet, aber ich konnte einfach nichgt widersteh'n. :drunken: )

#98 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 14:30:27
von Sundog
Sniping-Jack hat geschrieben:Also _wenn_ du schon "Sichtfligregeln" schreibst, dann wenigstens mit "ie"! :mrgreen: ;)
(ich weiß natürlich, dass dein Wurstfingerchen vom "u" auf's "i" geriet, aber ich konnte einfach nichgt widersteh'n. :drunken: )
wo denn :?: :?: :?: :?:


































































:thefinger: :thefinger: :thefinger: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

#99 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 14:39:07
von echo.zulu
Dann mache ich gleich mal weiter mit ein paar Abkürzungen:

NOTAM = Notice To AirMen, hier werden kurzfristige temporäre Einschränkungen oder Auflagen was das Fliegen in bestimmten Bereichen betrifft veröffentlicht. NOTAMS werden z.B. auch bei der DFS auf der aktuellen ICAO-Karte eingetragen.

DFS = Deutsche Flugsicherung ist zuständig für die Sicherung des Luftverkehrs in Deutschland.

NfL = Nachrichten für Luftfahrer ist das Amtsblatt für den Luftverkehr in Deutschland. NfL enthalten längerfristige Bedingungen für den Luftverkehr und werden von der DFS und dem Bund herausgegeben. In den NfL wird z.B. auch genau erklärt, wie die Luftfahrgesetze angewendet und interpretiert werden müssen. Beispielsweise wird in der NfL I 76-08 genau erklärt wie ein Gelände beschaffen sein muss, damit es für den Modellflugbetrieb zugelassen werden kann.

ICAO Karte = International Civil Aviation Organization ist quasi der Straßenatlas für den Luftverkehr. Hier sind Flugplätze, Funkfeuer und eben auch die angesprochenen Lufträume eingetragen. Die aktuelle Version findet man auf ICAO-Karte.

LuftVG = Luftverkehrsgesetz enthält alle Rechtsvorschriften für den Luftverkehr in Deutschland.

LuftVO = Luftverkehrs-Ordnung regelt den Betrieb für Luftfahrzeuge in Deutschland.

LuftVZO = Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt die Zulassungsbestimmungen für Luftfahrtgeräte.

Eine Beschäftigung mit diesen Theme halte ich für sehr sinnvoll.

#100 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 16:48:30
von Sniping-Jack
Danke für die ganzen Infos! :)

Allerdings möchte ich - ohne das als Aufforderung verstanden zu wissen - ein bisschen einschränken. Doch zuvor Klarstellung:
Geht man nach den Buchstaben des Gesetzes, trifft obiges absolut zu. Punkt.

Jedoch würde ich nun nicht so weit gehen, dass jeder, der mal eben seinen Easystar auf der frisch gemähten Wiese
nebenan testen will, zuerst obige Prozeduren exerziert. Das würde keine Behörde und auch kein Richter verlangen, sofern
der Pilot sich an die üblichen Wichtigkeiten hält. Man muss hier auch ganz klar die Bürgerrechte sehen, die manchen
Punkt von oben doch sehr stark relativieren. Modellflug ist ein Freizeithobby und es kann, darf und soll zur Entspannung
dienen. Es kann, darf und soll Spaß machen und nicht in einem Wust an Verordnungen und Gesetzen gefangen sein, die
sich für die allgemeine Luftfahrt als richtig und wichtig bewährt haben.
Und zum Easystar würde ich auch die allermeisten Modellhelikopter gesellen. Hier ist der oberste Punkt die Sicherheit
aller umstehenden Personen, des Piloten selbst und natürlich auch der möglicherweise gemeinsam genutzte Luftraum.
Doch genau dort ist kaum anzunehmen, dass man sich begegnet, sofern keine überflüssigen "Höhenrekorde" in dafür nicht
geeigneten Regionen stattfinden. Klartext: Einfach so fliegen, dass man sich nicht begegnen kann.

Ich möchte dabei deshalb kurz die Flächenflieger in's Gebet nehmen. Sie sind mit Großmodellen ganz leicht in der Lage, den
Luftverkehr empfindlich zu stören und selbst das Verlassen des Luftraums G (731m über Grund) ist mit Seglern ab 3-4m
Spannweite oder mit Motormodellen bereits ab unter 2m* problemlos möglich. Sicher gesteuert ist da nichts mehr, auch
wenn alle Nase lang das Gegenteil behauptet wird. Nicht wenige Modelle desintegrieren in großer Höhe, weil man dort fast
immer viel zu schnell fliegt, oder es fliegt einfach davon. Eingesaugt von der Wolke - kein Scherz! Diese Modelle kreuzen
dann erstens definitiv die Höhen des kontrollierten Luftraums und zweitens durchschlagen die Rümpfe beim runterkommen
auch mal eben ein Autodach. Ich sag das nur, weil hier ja viele Piloten mit beidem fliegen: Heli UND Fläche.
*Nicht die Spannweite entscheidet über die Sichtbarkeit, sondern die Flächentiefe!

Fazit: Wer regelmäßig mit Modellen über Baumwipfelhöhe (als Anhaltspunkt, den sich jeder vorstellen kann) bewegt, sollte
halbwegs sicher sein, dass er nicht der Nähe eines Flugplatzes fliegt und möglichst auch weitere Sonderzonen meiden.
Wer jedoch mit Helis hauptsächlich in Bodennähe zirkelt oder mit einem nicht sonderlich großem Flächenmodell seine Kreise
zieht und nicht gerade in der Thermik auf Höhe segelt, kommt sicher mit den üblichen Maßnahmen zur "Flugsicherung" aus.

Aber nochmal: das ist nur meine Sicht auf die Dinge, das ist keine Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

#101 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 18:16:37
von powerpaul
So,
als Verantwortungsbewusster Modellsportler habe ich hier gelernt, dass ich mich auch über den Luftraum informieren muss. Insbesondere weil in ca. 4km Entfernung ein Sportflughafen ist.
Jetzt habe ich nach diesen ICAO Karten gesucht und nur teure Karten gefunden, welche ich kaufen muss. Wenn ich mal irgendwo einen Teilausschnitt zum download fand, konnte ich in dieser Karte nichts aber rein gar nichts lesen.
Also nun zur Frage: wo bekomm ich solche Karten, wenn möglich natürlich für Lau.
Und welche der eingezeichneten Zonen ist für uns interessant? Was mach ich mit der Info wenn ich z.B. in einer Kontrollzone fliege????

#102 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 18:58:45
von Sniping-Jack
Guckst du den Link aus dem Beitrag von Seite 3, dieser Fred. ;)

Meines Wissens ist kein Modellpilot gezwungen, auf kostenpflichtiges Material der manntragenden Luftfahrt zuzugreifen.
Der Informationspflicht kann auch anders genüge getan werden. :)
echo.zulu hat geschrieben:Ich möchte auch noch eine Ergänzung anbringen. Die wichtigen Dinge hat Sniping Jack ja schon auf den Punkt gebracht. Allerdings fehlt in der Liste noch, dass man unbedingt schauen muss in welchem Luftraum man sich bewegt. Grundsätzlich bedarf man in einem Abstand von weniger als 1,5km zu Flugplätzen (dazu zählen z.B. auch Hubschauberlandeplätze von Kliniken) grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung. Auch in größerem Abstand zu Flughäfen kann eine Aufstiegsgenehmigung zwingend notwendig sein, wenn sich dort eine Kontrollzone bis zum Boden erstreckt. Ob am beabsichtigend Aufstiegsplatz so ein Luftraum vom Typ "D" ist kann man auf der Seite der Deutschen Flugsicherung sehen. Auf der Karte oben rechts ICAO-Karte anklicken und nach einer rosa unterlegten Fläche suchen. Sollte der Aufstiegplatz innerhalb dieser Fläche sein, so benötigt man in jedem Fall eine Aufstiegsgenehmigung und muss den Flugbetrieb mit dem zuständigen Tower koordinieren.

#103 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 19:11:41
von powerpaul
Alles klar Jack, danke.
Auf der Karte der deutschen Flugsicherung Karte hab ich nun gesehen, dass ich in einem der rosaroten Kreise fliege!
Was aber sagt mir das jetzt??

#104 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 19:20:28
von frankyfly
powerpaul hat geschrieben:Auf der Karte der deutschen Flugsicherung Karte hab ich nun gesehen, dass ich in einem der rosaroten Kreise fliege!
oben rechts auf ICAO-Karte umgestellt?
powerpaul hat geschrieben:Was aber sagt mir das jetzt??
http://www.rc-network.de/magazin/artike ... -00.html#2

ein wenig nach unten , da sind die Lufträume beschrieben: rosa >> Luftraum "D">> besser wo anderes fliegen!

#105 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 31.05.2012 19:22:42
von delta-hotel
Hallo!

Das denke ich auch, dass man im Bereich RC Modellbau nicht auf die kostenpflichtigen Karten der manntragenden Luftfahrt zurückgreifen muss. Zumal in der manntragenden Fliegerei auch immer aktuelle Karten benötigt.
echo.zulu hat geschrieben:Ich möchte auch noch eine Ergänzung anbringen. Die wichtigen Dinge hat Sniping Jack ja schon auf den Punkt gebracht. Allerdings fehlt in der Liste noch, dass man unbedingt schauen muss in welchem Luftraum man sich bewegt. Grundsätzlich bedarf man in einem Abstand von weniger als 1,5km zu Flugplätzen (dazu zählen z.B. auch Hubschauberlandeplätze von Kliniken) grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung. Auch in größerem Abstand zu Flughäfen kann eine Aufstiegsgenehmigung zwingend notwendig sein, wenn sich dort eine Kontrollzone bis zum Boden erstreckt. Ob am beabsichtigend Aufstiegsplatz so ein Luftraum vom Typ "D" ist kann man auf der Seite der Deutschen Flugsicherung sehen. Auf der Karte oben rechts ICAO-Karte anklicken und nach einer rosa unterlegten Fläche suchen. Sollte der Aufstiegplatz innerhalb dieser Fläche sein, so benötigt man in jedem Fall eine Aufstiegsgenehmigung und muss den Flugbetrieb mit dem zuständigen Tower koordinieren.
Wobei, ich bin irritiert. Diese Karte in dem Link, ist imho keine ICAO Karte, denn ich kann hier keine Lufträume oder Kontrollzonen ersehen. Ich sehe nur die NOTAMs, dass z.B. irgendwo eine Befeuerung einer Windkraftanlage ausgefallen ist. D.h. noch lange nicht, dass man da nicht fliegen darf.
Vielleicht ein Darstellungsproblem bei mir?

Nehmen wir doch mal das Beispiel Mainz.
Vielleicht ist hier Mainz/Finthen (EDFZ), südwestlich von Heidesheim gemeint?
Das ist einer der vielen unkontrollierten Plätze, und dieser Platz hat keine Kontrollzone.