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#1 Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 02.05.2015 07:50:57
von TREX65

#2 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 02.05.2015 08:08:47
von acanthurus
Extremely interesting news.

Die alte, nie so richtig offizielle "30m-Regel" erlebt damit so eine nAtr Auferstehung.

#3 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 02.05.2015 11:01:30
von Dr.Zoidberg
Das sind doch mal vorzügliche Neuigkeiten!

Ist das zu glauben? Es gibt tatsächlich Dinge, die besser anstatt schlimmer werden. Ich krieg mich gar nicht wieder ein.

Dazu habe ich direkt auch eine Frage und hoffe jemand weiß es genauer als ich.

Von WO konkret werden die 1,5km gezogen? Tower, Ende Start/Landebahn oder wo hat so ein Fluhafen sein Zentrum?

#4 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 02.05.2015 11:16:37
von helihopper
Moin,

wenn ich mir die Karten so anschaue, dann würde ich behaupten am Außenzaun des Fluggeländes.


Harald

#5 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 02.05.2015 13:50:36
von adrock
Hi,

wow, das hört sich ja mal gut an. Wo doch alle DROHNEN per se BÖSE sind - erstaunlich!

Gleich mal meine Modelle entstauben und Frühjarsputzen ;-)

Grüße
Markus

#6 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 02.05.2015 21:51:08
von Bronxx
Ist die Nachricht nun gut oder schlecht.
Ich weiss das für den Stuttgarter Stammtisch(skysurfer), sowie für mich selbst eine Ausnahmegenehmigung der DFS vorliegt. Diese ging jedoch bis 100m.
Fraglich bleibt ob diese dann weiterhin Gültigkeit hat.

grüße Thomas

#7 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 03.05.2015 10:18:00
von TeaRex
Dr.Zoidberg hat geschrieben:Von WO konkret werden die 1,5km gezogen? Tower, Ende Start/Landebahn oder wo hat so ein Fluhafen sein Zentrum?
Jede Flugplatzbeschreibung sollte den "Mittelpunkt" des Flugplatzes enthalten.
Dieser Punkt wird in GPS Koordinaten angegeben.

#8 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 03.05.2015 10:29:38
von Friso
wenn man sich den Text durchließt ist es eigentlich ganz einfach :idea:
der Flugbetrieb in einer Entfernung von mindestens 1,5 km zur nächsten Begrenzung des Flugplatzes stattfindet und
Ich würde mal vermuten das ein Zaun eine Begrenzung darstellt. Wenn das nicht da stehen würde würde ich auch auf den Bezugspunkt tippen.
TeaRex hat geschrieben:
Dr.Zoidberg hat geschrieben:Von WO konkret werden die 1,5km gezogen? Tower, Ende Start/Landebahn oder wo hat so ein Fluhafen sein Zentrum?
Jede Flugplatzbeschreibung sollte den "Mittelpunkt" des Flugplatzes enthalten.
Dieser Punkt wird in GPS Koordinaten angegeben.
In FFM wären dann ja praktisch alle Landebahnen zum Modellflug freigegeben wenn es so wäre 8)

#9 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 03.05.2015 12:28:05
von Mataschke
Bronxx hat geschrieben:Ist die Nachricht nun gut oder schlecht.
Ich weiss das für den Stuttgarter Stammtisch(skysurfer), sowie für mich selbst eine Ausnahmegenehmigung der DFS vorliegt. Diese ging jedoch bis 100m.
Fraglich bleibt ob diese dann weiterhin Gültigkeit hat.

grüße Thomas
Ich würde behaupten das eine "explizite Aufstiegsgenehmigung" einer "allgemeinen" vorangestellt ist. Also sollte sich hier nix ändern. Wobei wir die 100m eh selten erreichen.


Sent from Teufelsapparätle

#10 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 04.05.2015 09:17:15
von acanthurus
So, jetzt hab ich mir das auch endlich mal detaillierter zu Gemüte geführt.
Ich würde behaupten das eine "explizite Aufstiegsgenehmigung" einer "allgemeinen" vorangestellt ist
Nicht vorangestellt, aber sie wird dadurch nicht unwirksam - steht so ja auch im Gesetzestext - alles, was nicht unter die genannten Bedingungen fällt muss wie immer beantragt werden... uns das hat man ja am helistammtisch gemacht.

Diese Regelung ist beinahe zu gut um wahr zu sein, und mich überrascht es ehrlich gesagt, dass man im Zeitalter von Drohnenpanik so einen Schritt durchzieht. Damit wäre der Merkel-Angreifer vermutlich nur wegen Dummheit im Dienst zu belangen gewesen ;)
Das entkriminalisiert den ohnehin nicht verhinderbaren "Laiendrohnen-Boom" in den Kontrollzonen, zum anderen entlastet es die Flugsicherung, die sich inzwischen einer Flut von Freigabeanfragen gegenüber sehen.
Jetzt ist es an uns, dieses Ding respektvoll und verantwortlich anzuwenden und nicht als Freibrief für Flugbetrieb immer und überall anzusehen - darin sehe ich die größte Gefahr. Wir haben hier eine Gratis-Eintrittskarte bekommen, aber die AGBs müssen wir dennoch unbedingt beachten.

gruß
andi

#11 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 04.05.2015 10:19:02
von Crizz
Und was den Sicherheitsabstand betrifft : die mitte des Flughafens ist dafür nicht von belang, es gilt das gesamte Areal, also entsprechend 150 m Zaun. Sonst könnte man auch auf der Landebahn fliegen, und das dies wiederum absurd wäre dürfte auch jedem klar sein. ;)

#12 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 04.05.2015 10:35:09
von Mataschke
inzwischen gibt es wohl eine Organisation die sich um drohnenfreie Gebiete bemüht .

Man kann "sein Gebiet" quasi in einer Blacklist Datenbank der ich nenne es jetzt mal "Drohne" eintragen lassen. Anscheinend laufen auch Gespräche mit DJI und den anderen "Großen" Herstellern. Die FLuggeräte sollen dann selbstständig den Überflug der Blacklistet Items verweigern ....

An für sich ein interessanter Ansatz .

https://www.noflyzone.org/

#13 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 04.05.2015 10:42:49
von acanthurus
Anscheinend laufen auch Gespräche mit DJI und den anderen "Großen" Herstellern
"Gespräch" heißt vermutlich, dass man sie mal angeschrieben hat.
Kann mir nicht vorstellen, dass die da ansatzweise drauf eingehen, wenn die Sache nicht mit einer zwingenden gesetzlichen Grundlage ausgestattet ist. Und diese leitet sich aus dem nationalen Recht ab - viel Spaß beim Einpflegen in die im LFZ mitgeführte Database eines international vertriebenen Produktes.

#14 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 04.05.2015 13:16:02
von Sundog
sorry, aber so eine site ist für mich bullshit. ich hasse meinen nachbarn und mache dann dort eine noflyzone......
so etwas öffnet doch tor und tür für die die keinen bock auf so ein hobby haben....

#15 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen

Verfasst: 05.05.2015 08:48:17
von acanthurus
In Deutschland ist die Rechtslage so, dass es zwar kein definiertes Höhenlimit bezüglich des Grundstückseigentums gibt (d.h. mir "gehört" die Luft / das Volumen über meinem Grundstück gleich mit), jedoch schränkt das LuftVG das soweit ein, dass Privatpersonen den Überflug ihres Grundstückes nicht verbieten können. Ab da greifen "nur noch" die festgesetzten Mindestflughöhen, welche ja in dieser Form für Flugmodelle nicht angewendet werden können.
Über das Luftrecht hat eine solche Nofly-Initiative also keinerlei Handhabe gegen "Drohnen" über dem Grundstück. Bleibt lediglich die Wahrung der Privatsphäre, Ruhestörung, Recht am eigenen Bild etc... aber da muss man erst mal einen Verstoß nachweisen.

gruß
a.p.