Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.2015
- seitwaerts
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#61 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Einen Sim (neXt) hätte ich auch n.och, ich weiss aber nicht, ob ich den grossen Bildschirm nich unterbekomme.
Für den Heli Boy will ich noch eine kurze Vita schreiben, und auslegen.
Evtl. schreibe ich auch noch was zum Werner...
Grysze, Volker
Für den Heli Boy will ich noch eine kurze Vita schreiben, und auslegen.
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#62 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Das wäre klasse. Mein 700er basiert auf einer Heimmechanik. So sind die beiden Pioniere Schlüter und Heim vertreten. Über die ersten Tage kann man toll moderieren. Dann arbeiten wir uns weiter durch bis in die Neuzeit des Modellhubschraubers.seitwaerts hat geschrieben: Für den Heli Boy will ich noch eine kurze Vita schreiben, und auslegen.
Evtl. schreibe ich auch noch was zum Werner...
- acanthurus
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#63 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Wenn es wirklich die "ersten Tage" sein sollen, dann soltlest du aber nicht erst bei Schlüter und Heim anfangen...Über die ersten Tage kann man toll moderieren
I told my mom when I grow up I want to be an Engineer, she told me I can't do both!
#64 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Das ist wahr. Es waren höchstens die ersten Tage kommerzieller Modellhubschrauber. Aber im Fokus sollten die beteiligten Modelle und ein paar Geschichten über diese stehen.acanthurus hat geschrieben:
Wenn es wirklich die "ersten Tage" sein sollen, dann soltlest du aber nicht erst bei Schlüter und Heim anfangen...
#65 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Da bin ich dann raus, meine Heli-Zeit fing erst im Jahr 2006 an...acanthurus hat geschrieben:Wenn es wirklich die "ersten Tage" sein sollen, dann soltlest du aber nicht erst bei Schlüter und Heim anfangen...
Davor gab es bei mir 10 Jahre Modellbaupause und davor waren Helis, für mich als Schüler, unerschwinglich. Damals habe ich mir immer nur Balsa und Kiefernleisten gekauft und daraus Flieger "geschnitzt", darum habe ich mich auch damals nicht ausgiebig mit Helis beschäftigt.
Viele Grüße
Mirko
#66 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Geht mir auch so. Daher nur die Idee, die beteiligten Helis in historischer Reihenfolge vorzustellen. So kann man dem Publikum zunächst das System Paddelstange erklären, dann die Stabis, dann Quadros usw. Ich möchte nicht bei Adam und Eva anfangen. Ist aber, wie gesagt, nur eine Idee...
#67 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Die Aufstiegsgehnemigung ist
aber mit weiteren Einschränkungen im Flugbereich
Orginale sende ich gerne per PN zu.
Ich habe mal den Lageplan nachgestellt.
aber mit weiteren Einschränkungen im Flugbereich
Orginale sende ich gerne per PN zu.
Ich habe mal den Lageplan nachgestellt.
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Grüsse Hans-Peter
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#68 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
skysurfer hat geschrieben:Die Aufstiegsgehnemigung ist
Ja gerne.skysurfer hat geschrieben:aber mit weiteren Einschränkungen im Flugbereich
Orginale sende ich gerne per PN zu.
Eine Frage hätte ich noch. Dürften die Piloten / der Pilot auch hier stehen?
Denn ich habe lieber die Zuschauer im Rücken, dann sehe ich was sie sehen, noch wichtiger jedoch, ich fliege nie hinter mich. Somit werde ich auch nie über die Zuschauer fliegen. Das ist aus meiner Sicht sicherer, also wenn man auf der anderen Seite vom Platz steht und auch die Zuschauer zufliegen muß und dabei die Entfernung schätzen muß... Viele Grüße
Mirko
#69 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Wie kommt das jetzt? Da lohnt es sich ja schon fast gar nicht mehr die dicken Scales überhaupt in die Luft zu bringen - wo sollen die dann noch fliegen?skysurfer hat geschrieben:aber mit weiteren Einschränkungen im Flugbereich
MFG
speedy
#70 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Ich glaube das wirst du dir vor Ort sehr schnell anders überlegen ... denn dort schaust du dann direkt in die Sonne.Husi hat geschrieben:Dürften die Piloten / der Pilot auch hier stehen?
MFG
speedy
#71 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Sooo hoch fliege ich doch nie.speedy hat geschrieben:denn dort schaust du dann direkt in die Sonne.
Aber an dem Argument ist was dran.
Mirko
#72 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Husi hat geschrieben:Eine Frage hätte ich noch. Dürften die Piloten / der Pilot auch hier stehen?
Denn ich habe lieber die Zuschauer im Rücken, dann sehe ich was sie sehen, noch wichtiger jedoch, ich fliege nie hinter mich. Somit werde ich auch nie über die Zuschauer fliegen. Das ist aus meiner Sicht sicherer, also wenn man auf der anderen Seite vom Platz steht und auch die Zuschauer zufliegen muß und dabei die Entfernung schätzen muß...
Das ist kein Probleme ... der ursprüngliche Standort des Piloten wurde auf Grund der Sonne gewählt.
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Grüsse Hans-Peter
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#73 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Andersrum wird ein Schuh draus ... fliege höher und du mußt nicht in die Sonne schauen.Husi hat geschrieben:Sooo hoch fliege ich doch nie.
MFG
speedy
#74 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
sodele .... ich hatte gerade noch ein Gespräch mit dem Regierungspräsidium wegen verkleinertem Flugfeld, Schnupperfliegen und Veröffentlichung des Genehmigungstextes
Die Veröffentlichung des Genehmigungstextes wurde vom Regierungspräsidium befürwortet und somit Genehmigt.
Die Verkleinerung des Flugfeldes rührt von Bestimmungen her, die Ausagen, das zwischen Flugbetrieb und Zuschauern ein Mindestabstand von 50 m sein muss, bzw. ein Schutznetz von min. 2,5 m vorhanden sein muss.
Da dies aber fast unmöglich ist, wurde dieser Weg der Halbierung des Flugbereiches gewählt.
Grund: auf der rechten Seite des Flugfeldes befindet sich kein Schutzzaun, der begehbare Bereich (wenn auch durch die Böschung erschwert) ist auch noch erhöht.
Wenn die Fluggrenze überflogen werden sollte, ist dies aber kein Beinbruch ... das Wichtigste ... es darf dadurch niemand gefährtet werden.
Bezüglich Schnupperfliegen, hier können mehr als nur eine Person aufsteigen ....
Voraussetzung:
- 2,4 GHz gesteuert
- sehr kleine Modelle (z.B.: MQX MCPX usw.)
- die Flugbereiche müssen am Boden optisch eingeteilt werden, z.B. mit ausgelegten Bänder und so gross, das auch ein ungefährtetes fliegen möglich ist
- Lehrer/Schüler Betrieb
So und nun der Text:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Hirsch,
auf Ihren Antrag vom 6. Mai 2015 erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart nach § 16 Abs. 4 LuftVO folgende Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge:
1. Der für diesen Tag zu gründenden Interessengemeinschaft Modellflug wird die Erlaubnis erteilt, am 14.06.2015 anlässlich der Jubiläumsfeier des TV Kemnat e.V. auf einem Fußballfeld beim Vereinsheim des TV Kemnat eine Vorführung mit elektrisch angetriebenen Hubschraubermodellen mit einer Masse bis zu 15,00 kg vorzunehmen.
Der Flugbetrieb ist in der Zeit von 10:00 h bis 12:00 h und von 14:00 h bis 21:30 h erlaubt. Während der Nachtzeit ist der Flugbetrieb nicht gestattet.
Die Modelle dürfen nur einzeln betrieben werden. Der gleichzeitige Flugbetrieb mehrerer Modelle ist nicht erlaubt.
Nachdem das Aufstiegsgelände im Kontrollraum des Flughafens Stuttgart (EDDS) liegt, hat die DFS eine Flugverkehrskontrollfreigabe für eine Flughöhe von maximal 100 m über Grund erteilt. In einer größeren Höhe darf nicht geflogen werden.
Es ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für die Dauer der Veranstaltung abzuschließen.
2. Die Interessengemeinschaft Modellflug setzt sich aus Personen zusammen, die aktiv Hubschraubermodelle steuern und sich durch Unterschrift dazu verpflichten, im Rahmen dieser Erlaubnis ihre Flugmodelle zu betreiben. Hierzu stellt die Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Hans-Peter Hirsch, im Vorfeld der Veranstaltung basierend auf dieser Erlaubnis eine verbindliche Flug- und Platzordnung auf, die den Steuerern vor Aufnahme des Modellflugbetriebs gemeinsam mit dieser Erlaubnis bekannt zu geben ist. Der Flugbetrieb darf durch die Mitglieder der Interessengemeinschaft erst dann aufgenommen werden, wenn der Abschluss einer Modellflughaftpflichtversicherung nachgewiesen ist.
3. Die Flugmodelle sind so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden.
Generell dürfen Personen nicht an- und / oder überflogen werden.
Es ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für die Dauer der Veranstaltung abzuschließen.
4. Der Aufstiegsraum (Gelände auf dem die Helikoptermodelle gestartet, geflogen und gelandet werden dürfen) ist auf dem beigefügten Lageplan eingetragen.
Der Flugbetrieb außerhalb dieser Fläche ist nicht erlaubt. Der Aufstiegsraum ist vor Aufnahme und während des Flugbetriebs gegen das Betreten durch unbeteiligte Dritte abzusperren. Es darf erst dann geflogen werden, wenn sich in dem abgesperrten Bereich keine Unbeteiligten aufhalten. Zur Absicherung des Aufstiegsraums ist eine ausreichende Anzahl von Ordnern einzusetzen.
Der Zuschauerbereich befindet sich (vgl. Lageplan) auf der Zuschauertribüne des gegenüber liegenden Fußballplatzes. Auch dieser Bereich ist entsprechend abzusichern. Der Flugbetrieb ist umgehend einzustellen, wenn Personen den abgesperrten Bereich betreten. Das Helikoptermodell ist in diesem Fall zum Schutz der Personen möglichst weit von ihnen entfernt zu landen, ohne dass dadurch andere Personen gefährdet werden.
5. Flugmodelle dürfen nur in Anwesenheit einer Person betrieben werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemäß § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. in Sofortmaßnahmen am Unfallort gemäß § 126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.
6. Es dürfen nur Funkanlagen (Telemetrieanlagen) verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften entsprechen. Die für solche Anlagen geltenden Vorschriften und Bestimmungen der Bundesnetzagentur sind zu beachten.
7. Bei Anzeichen von Störungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen bzw. das vorab festgelegte Notfallverfahren einzuleiten.
8. Unfälle mit Personen- und schweren Sachschäden sowie sonstige nicht nur geringfügige Störungen im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Erlaubnis sind der Erlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Hinweise:
1. Diese Erlaubnis ersetzt nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderliche öffentlich- oder privatrechtliche Zustimmungen, Genehmigungen oder Erlaubnisse, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist und befreit nicht von der Einhaltung der Vorschriften und sonstigen Bestimmungen, die bei der Teilnahme am Luftverkehr zu beachten sind.
2. Zuwiderhandlungen gegen die Nebenstimmungen dieses Bescheides können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht sind.
3. Die Erlaubnisbehörde ist berechtigt nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen, die für die Erteilung der Erlaubnis maßgebend waren, fortbestehen und ob der Flugbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt wird. Sie kann die hierfür notwendigen Auskünfte verlangen, Überprüfungen durchführen und ggf. weitere Nebenbestimmungen festlegen.
4. Sofern von dieser Erlaubnis abgewichen werden soll, ist eine gesonderte Erlaubnis rechtzeitig bei der ausstellenden Behörde zu beantragen.
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Die Veröffentlichung des Genehmigungstextes wurde vom Regierungspräsidium befürwortet und somit Genehmigt.
Die Verkleinerung des Flugfeldes rührt von Bestimmungen her, die Ausagen, das zwischen Flugbetrieb und Zuschauern ein Mindestabstand von 50 m sein muss, bzw. ein Schutznetz von min. 2,5 m vorhanden sein muss.
Da dies aber fast unmöglich ist, wurde dieser Weg der Halbierung des Flugbereiches gewählt.
Grund: auf der rechten Seite des Flugfeldes befindet sich kein Schutzzaun, der begehbare Bereich (wenn auch durch die Böschung erschwert) ist auch noch erhöht.
Wenn die Fluggrenze überflogen werden sollte, ist dies aber kein Beinbruch ... das Wichtigste ... es darf dadurch niemand gefährtet werden.
Bezüglich Schnupperfliegen, hier können mehr als nur eine Person aufsteigen ....
Voraussetzung:
- 2,4 GHz gesteuert
- sehr kleine Modelle (z.B.: MQX MCPX usw.)
- die Flugbereiche müssen am Boden optisch eingeteilt werden, z.B. mit ausgelegten Bänder und so gross, das auch ein ungefährtetes fliegen möglich ist
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So und nun der Text:
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Sehr geehrter Herr Hirsch,
auf Ihren Antrag vom 6. Mai 2015 erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart nach § 16 Abs. 4 LuftVO folgende Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge:
1. Der für diesen Tag zu gründenden Interessengemeinschaft Modellflug wird die Erlaubnis erteilt, am 14.06.2015 anlässlich der Jubiläumsfeier des TV Kemnat e.V. auf einem Fußballfeld beim Vereinsheim des TV Kemnat eine Vorführung mit elektrisch angetriebenen Hubschraubermodellen mit einer Masse bis zu 15,00 kg vorzunehmen.
Der Flugbetrieb ist in der Zeit von 10:00 h bis 12:00 h und von 14:00 h bis 21:30 h erlaubt. Während der Nachtzeit ist der Flugbetrieb nicht gestattet.
Die Modelle dürfen nur einzeln betrieben werden. Der gleichzeitige Flugbetrieb mehrerer Modelle ist nicht erlaubt.
Nachdem das Aufstiegsgelände im Kontrollraum des Flughafens Stuttgart (EDDS) liegt, hat die DFS eine Flugverkehrskontrollfreigabe für eine Flughöhe von maximal 100 m über Grund erteilt. In einer größeren Höhe darf nicht geflogen werden.
Es ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für die Dauer der Veranstaltung abzuschließen.
2. Die Interessengemeinschaft Modellflug setzt sich aus Personen zusammen, die aktiv Hubschraubermodelle steuern und sich durch Unterschrift dazu verpflichten, im Rahmen dieser Erlaubnis ihre Flugmodelle zu betreiben. Hierzu stellt die Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Hans-Peter Hirsch, im Vorfeld der Veranstaltung basierend auf dieser Erlaubnis eine verbindliche Flug- und Platzordnung auf, die den Steuerern vor Aufnahme des Modellflugbetriebs gemeinsam mit dieser Erlaubnis bekannt zu geben ist. Der Flugbetrieb darf durch die Mitglieder der Interessengemeinschaft erst dann aufgenommen werden, wenn der Abschluss einer Modellflughaftpflichtversicherung nachgewiesen ist.
3. Die Flugmodelle sind so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden.
Generell dürfen Personen nicht an- und / oder überflogen werden.
Es ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für die Dauer der Veranstaltung abzuschließen.
4. Der Aufstiegsraum (Gelände auf dem die Helikoptermodelle gestartet, geflogen und gelandet werden dürfen) ist auf dem beigefügten Lageplan eingetragen.
Der Flugbetrieb außerhalb dieser Fläche ist nicht erlaubt. Der Aufstiegsraum ist vor Aufnahme und während des Flugbetriebs gegen das Betreten durch unbeteiligte Dritte abzusperren. Es darf erst dann geflogen werden, wenn sich in dem abgesperrten Bereich keine Unbeteiligten aufhalten. Zur Absicherung des Aufstiegsraums ist eine ausreichende Anzahl von Ordnern einzusetzen.
Der Zuschauerbereich befindet sich (vgl. Lageplan) auf der Zuschauertribüne des gegenüber liegenden Fußballplatzes. Auch dieser Bereich ist entsprechend abzusichern. Der Flugbetrieb ist umgehend einzustellen, wenn Personen den abgesperrten Bereich betreten. Das Helikoptermodell ist in diesem Fall zum Schutz der Personen möglichst weit von ihnen entfernt zu landen, ohne dass dadurch andere Personen gefährdet werden.
5. Flugmodelle dürfen nur in Anwesenheit einer Person betrieben werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemäß § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. in Sofortmaßnahmen am Unfallort gemäß § 126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.
6. Es dürfen nur Funkanlagen (Telemetrieanlagen) verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften entsprechen. Die für solche Anlagen geltenden Vorschriften und Bestimmungen der Bundesnetzagentur sind zu beachten.
7. Bei Anzeichen von Störungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen bzw. das vorab festgelegte Notfallverfahren einzuleiten.
8. Unfälle mit Personen- und schweren Sachschäden sowie sonstige nicht nur geringfügige Störungen im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Erlaubnis sind der Erlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Hinweise:
1. Diese Erlaubnis ersetzt nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderliche öffentlich- oder privatrechtliche Zustimmungen, Genehmigungen oder Erlaubnisse, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist und befreit nicht von der Einhaltung der Vorschriften und sonstigen Bestimmungen, die bei der Teilnahme am Luftverkehr zu beachten sind.
2. Zuwiderhandlungen gegen die Nebenstimmungen dieses Bescheides können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht sind.
3. Die Erlaubnisbehörde ist berechtigt nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen, die für die Erteilung der Erlaubnis maßgebend waren, fortbestehen und ob der Flugbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt wird. Sie kann die hierfür notwendigen Auskünfte verlangen, Überprüfungen durchführen und ggf. weitere Nebenbestimmungen festlegen.
4. Sofern von dieser Erlaubnis abgewichen werden soll, ist eine gesonderte Erlaubnis rechtzeitig bei der ausstellenden Behörde zu beantragen.
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#75 Re: Der Schwäbische Heli Stammtisch mischt mit - am 14.6.201
Wow. Versteht mich nicht falsch. Aber das ist jetzt schon ein extremer Aufriss für 2-3h vor Ort
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grüße Michael
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