#1 Fliegen "auf der grünen Wiese"
Verfasst: 25.06.2019 09:56:39
Hallo zusammen,
es bietet sich bei mir aufgrund der örtlichen Nähe an "auf der grünen Wiese" (wie es der DMFV nennt - oder vielleicht auch ganz offiziell heißt) zu fliegen.
rechtlich gesehen bin ich mir noch nicht ganz einig. Der DMFV schreibt:
"Sind keine Wohngrundstücke betroffen, so ist lediglich das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstücks, von dem aus gestartet oder auf dessen Grundstück gelandet wird, erforderlich."
Eigentlich wollte ich das jetzt im Detail beschreiben, wo ich fliege, aber ich denke das führt zu weit und ist auch für andere dann leichter anwendbar, wenn ich das allgemein Formuliere.
Ich starte also auf einem Fußweg/Straße/Parkweg, und fliege (was ja nach obiger Aussage egal sein müsste) über einem öffentlichen Gelände welches der Stadt gehört und für die Öffentlichkeit freigegeben ist - sowas wie ein Park oder öffentlicher Wiese, Fußballplatz, Basketballplatz...
Je nach Lust und Laune starte ich natürlich auch auf dem Gelände selbst oder lande dort (freiwillig oder unfreiwillig)
Muss ich da jetzt bei der Stadt nachfragen? Reicht ein "ja" vom Bürgermeister, oder muss ich zum Ordnungsamt?...
Natürlich fliege ich nur im Abstand zu Menschen! Und auch nur mit einem Mini-heli (Rotordurchmesser ca. 250 mm). Nur, falls sich für den ein oder anderen die Frage nach der Verantwortung stellt - da denke ich, passt alles. Wenn Autos oder Leute in der Nähe vorbei kommen - vor allem hinter mir, wo ich es nicht einsehen kann, oder die Richtung in die ich fliege - dann lande ich in der Regel oder fliege bewußt im Abstand.
Also für mich sind jetzt die Erfahrungen und Erkenntnisse bzgl. dem "Wildfliegen" im Park und ähnlichem interessant.
LG
Roter Milan
es bietet sich bei mir aufgrund der örtlichen Nähe an "auf der grünen Wiese" (wie es der DMFV nennt - oder vielleicht auch ganz offiziell heißt) zu fliegen.
rechtlich gesehen bin ich mir noch nicht ganz einig. Der DMFV schreibt:
"Sind keine Wohngrundstücke betroffen, so ist lediglich das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstücks, von dem aus gestartet oder auf dessen Grundstück gelandet wird, erforderlich."
Eigentlich wollte ich das jetzt im Detail beschreiben, wo ich fliege, aber ich denke das führt zu weit und ist auch für andere dann leichter anwendbar, wenn ich das allgemein Formuliere.
Ich starte also auf einem Fußweg/Straße/Parkweg, und fliege (was ja nach obiger Aussage egal sein müsste) über einem öffentlichen Gelände welches der Stadt gehört und für die Öffentlichkeit freigegeben ist - sowas wie ein Park oder öffentlicher Wiese, Fußballplatz, Basketballplatz...
Je nach Lust und Laune starte ich natürlich auch auf dem Gelände selbst oder lande dort (freiwillig oder unfreiwillig)
Muss ich da jetzt bei der Stadt nachfragen? Reicht ein "ja" vom Bürgermeister, oder muss ich zum Ordnungsamt?...
Natürlich fliege ich nur im Abstand zu Menschen! Und auch nur mit einem Mini-heli (Rotordurchmesser ca. 250 mm). Nur, falls sich für den ein oder anderen die Frage nach der Verantwortung stellt - da denke ich, passt alles. Wenn Autos oder Leute in der Nähe vorbei kommen - vor allem hinter mir, wo ich es nicht einsehen kann, oder die Richtung in die ich fliege - dann lande ich in der Regel oder fliege bewußt im Abstand.
Also für mich sind jetzt die Erfahrungen und Erkenntnisse bzgl. dem "Wildfliegen" im Park und ähnlichem interessant.
LG
Roter Milan