#1 Falschmeldungen vom Turiner „Flugverbot“
Verfasst: 23.02.2006 22:46:55
Dieser Artikel enthält wichtige Informationen für die WM 2006.
Falschmeldungen vom Turiner „Flugverbot“
Bundesdeutsche Sicherheitsexperten berufen sich zur Vorbereitung auf die Fußballweltmeisterschaft auf die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen bei den XX. Olympischen Winterspielen in Turin.
Hierzu zählen sie auch die Einrichtung großer Flugverbotszonen. Der italienische Innenminister Giuseppe Pisanu hatte diese am Freitag, den 2. Dezember 2005 im italienischen Parlament angekündigt. Diese so genannten „no fly zones“ hat es jedoch, ebenso wie Gebiete mit Flugbeschränkungen, nachweislich nicht gegeben.
Die weltweit zu veröffentlichen „Nachrichten für Luftfahrer“ (NOTAM), in denen alle Einschränkungen des Luftverkehrs um einen Flughafen bekannt gegeben werden müssen, enthalten lediglich eine kurze Schließung des Turiner Flughafens (ICAO-CODE: LIMF) am 10. und 26. Februar 2006 von 17:45 Uhr bis 22:15 Uhr, jedoch keinerlei „no fly zones“ oder Gebiete mit Flugbeschränkungen. Nicht in den NOTAMs veröffentlichte Flugverbote gibt es nicht, da diese alle für Piloten relevanten Informationen enthalten. Gebiete mit Flugbeschränkungen müssen mit ihrer geographischen Lage und ihrer zeitlichen Befristung in den NOTAMs veröffentlicht werden.
Es gab und gibt keine Flugbeschränkungsgebiete während der gesamten XX. Olympischen Winterspiele in Turin, weder für den Linienverkehr noch für die Allgemeine Luftfahrt. Die Schließung des Flughafens Turin während der Eröffnungs- und Abschlussfeier hat keinerlei Auswirkungen auf den darüber stattfindenden privaten und internationalen Luftverkehr in diesem Gebiet.
Die Folgen für die Fußballweltmeisterschaft im Sommer: In Deutschland ist diese Tatsache jedoch weitgehend unbekannt. Der SPD-Sicherheitsexperte Dieter Wiefelspütz gab an, dass es in Turin Gebiete mit Flugbeschränkungen gäbe, und sieht in diesen, wie auch in der Luftraumüberwachung durch AWACS-Flugzeuge, einen bedeutenden Sicherheitsgewinn auch für die deutsche Fußball-WM. Wiefelspütz gilt neben Otto Schily als Hauptautor des inzwischen teilweise als verfassungswidrig eingestuften Luftsicherheitsgesetzes. Er propagiert offen die Einrichtungen von Gebieten mit Flugbeschränkungen, deren Planung im Januar von der Luftwaffe weitgehend abgeschlossen wurde. Neu ist an diesen Entwürfen vor allem die Einrichtung von Identifikationszonen, wodurch für die Allgemeine Luftfahrt während der Fußballweltmeisterschaft weniger als 10 Prozent des bundesdeutschen Luftraumes verbleibt. Nicht betroffen von diesen Flugverboten sind international operierende Luftfahrtunternehmen, da die Bundesrepublik Deutschland sich eine Entschädigung der Luftfahrtgesellschaften, wie sie nach der zweistündigen Schließung des Frankfurter Luftraumes beim Besuch des amerikanischen Präsidenten George W. Bush in Mainz erfolgen musste, finanziell für die Dauer der WM nicht leisten wird. Aufgrund der hohen Kosten einer Sperrung des Luftraumes wurde daher schon beim Kölner Papstbesuch auf ein Flugverbot für Linienflugzeuge (IFR-Verkehr) verzichtet.
Flugverbotszonen in Deutschland sind nicht mehr sicherbar: Selbst bei einer Einrichtung von Flugverbotszonen zur Fußball Weltmeisterschaft wäre ein Einsatz von Alarmrotten nicht sinnvoll, da ein Abschuss von Flugzeugen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgesetzes vom 15. Februar 2006 über das Luftsicherheitsgesetz nicht mehr möglich ist. Die eingerichteten Gebiete mit Flugbeschränkungen könnten daher nur zur nachträglichen Strafverfolgung von Modellfliegern und Piloten der Allgemeinen Luftfahrt verwendet werden.
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Es gab und gibt keine Flugbeschränkungsgebiete während der gesamten XX. Olympischen Winterspiele in Turin, weder für den Linienverkehr noch für die Allgemeine Luftfahrt. Die Schließung des Flughafens Turin während der Eröffnungs- und Abschlussfeier hat keinerlei Auswirkungen auf den darüber stattfindenden privaten und internationalen Luftverkehr in diesem Gebiet.
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Flugverbotszonen in Deutschland sind nicht mehr sicherbar: Selbst bei einer Einrichtung von Flugverbotszonen zur Fußball Weltmeisterschaft wäre ein Einsatz von Alarmrotten nicht sinnvoll, da ein Abschuss von Flugzeugen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgesetzes vom 15. Februar 2006 über das Luftsicherheitsgesetz nicht mehr möglich ist. Die eingerichteten Gebiete mit Flugbeschränkungen könnten daher nur zur nachträglichen Strafverfolgung von Modellfliegern und Piloten der Allgemeinen Luftfahrt verwendet werden.
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