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#1 wer kennt sich mit kündigung und arbeitsamt aus??

Verfasst: 28.02.2006 11:02:14
von Kekskutscher
hallo
ich werde anfang april aus kastellaun in rheinland/pfalz nach brake /unterweser niedersachsen ziehen und kann meinen jetzigen job nicht behalten weil laut chef in der gegend keine passende fracht zu bekommen ist!
also muss ich kündigen und frag mich ob ich dann beim arbeitsamt gesperrt werde was das arbeitslosen geld angeht.
ich habe den chef gefragt ob er mich kündigen kann und er sagte das es nicht so einfach sei da er dann nicht gleich einen neuen einstellan kann!

was ist da machbar oder wer hatte das schonmal und kann mir da helfen???
die auf dem arbeitsamt haben doch soiso keinen plan von was und einfach drauf ankommen lassen will ich es nicht!

#2

Verfasst: 28.02.2006 11:09:32
von helihopper
Hi Dirk,

das ist nicht einfach. Nach meiner Meinung kommst Du nur um eine Sperre rum, wenn Du nachweist, dass der Umzug unumgänglich ist. Also aus Gesundheitsgründen o.Ä. dringend erforderlich.

Umzug aus beruflichen Gründen ist aber kein Thema. Solltest Du Dich verbessern, kannst Du obendrein die Umzugskosten nach Bundes-Umzugskostengesetz steuerlich absetzen.
Also jetzt schon mal nen neuen Job suchen und Anstellungsvertrag mit Probezeit unterschrieben in der Tasche haben.
Wenn der neue Arbeitgeber dann (vor Arbeitsantritt, oder in der Probezeit) abspringt, kann die Bundesarbeitslosenverwaltungs- und Umschichtungsgesellschaft Dir das nicht zum Vorwurf machen und Du bekommst keine Sperrfrist.


Cu

Harald

#3

Verfasst: 28.02.2006 11:21:25
von Tueftler
Hi Dirk,

noch ein Tip: Melde dich jetzt schon arbeitssuchend beim Arbeitsamt. Solltest du normal 3 Monate vor der vorraussichtlichen Arbeitslosigkeit machen da sonst dein Arbeitslosengeld geringer ausfällt. Je später du das machst, desto weniger Geld bekommst du. So wurde mir das auf dem AA erklärt.
Stele dann auch den Antrag auf Rückerstattung von Bewerbungskosten. Dann bekommst du pro Bewerbung eine Pauschale von 5 Euro vom AA.

Aber kann man nicht "einfach" einen Vertrag aus aktuellem Anlass zu einem befristeten Vertrag umschreiben und wenn es dann soweit ist läuft er einfach aus.....?


Gruß
Daniel

#4

Verfasst: 28.02.2006 11:24:51
von ER Corvulus
...warum will denn Dein Chef gleich 'n neuen Einstellen, wenn er doch keine Arbeit hat? *IchMichAmKopfKratz* Dackel doch einfach mal zur berühmten BA....

Grüsse Wolfgang

#5

Verfasst: 28.02.2006 11:27:55
von Kekskutscher
ER Corvulus hat geschrieben:...warum will denn Dein Chef gleich 'n neuen Einstellen, wenn er doch keine Arbeit hat? *IchMichAmKopfKratz* Dackel doch einfach mal zur berühmten BA....

Grüsse Wolfgang
hi
der chef hat ja arbeit aber nicht da wo ich hinziehe.

#6

Verfasst: 28.02.2006 11:28:51
von helihopper
Hi Wolfgang,

er hat Arbeit. Aber keine im neuen Umfeld von Dirk, die es möglich machen würde, dass Dirk weiter für die Firma in Norddeutschland arbeitet.


Cu

Harald

#7

Verfasst: 28.02.2006 11:46:53
von ER Corvulus
Ach so,
er muss nicht umziehen, weil er keine Arbeit mehr hat, sondern er will sowieso umzuhien und sucht da neue! Es werde Licht!

Grüsse Wolfgang

#8

Verfasst: 28.02.2006 12:32:11
von Chris_D
Wenn Dein jetziger Chef Dir wohlgesonnen ist, kann er Dir doch kündigen? Was sollte ihn daran hindern, danach einen Neuen einzustellen?
Ein Problem wäre das doch nur, weil Du dann diese Kündigung erfolgreich anfechten könntest, was Du ja eh nicht vorhast :roll:
Die BA wird ihn wohl kaum daran hindern, wieder jemanden einzustellen :wink:

#9

Verfasst: 28.02.2006 12:38:28
von Kekskutscher
Chris_D hat geschrieben:Wenn Dein jetziger Chef Dir wohlgesonnen ist, kann er Dir doch kündigen? Was sollte ihn daran hindern, danach einen Neuen einzustellen?
Ein Problem wäre das doch nur, weil Du dann diese Kündigung erfolgreich anfechten könntest, was Du ja eh nicht vorhast :roll:
Die BA wird ihn wohl kaum daran hindern, wieder jemanden einzustellen :wink:
hi
die fragen mich aber ob ich dagegen einspruch eingelgt habe und ob ich dagegen klagen werde.
wenn ich nichts dagegen mache sagen die auf dem amt ich müsse gegen die kündigung klagen sonst bekomme ich kein geld!
ich glaube ich scheiße meinen pass weg und komme aus asylant rüber da bekomme ich siche geld!
aber ich will kein geld sondern arbeit.

#10

Verfasst: 28.02.2006 12:39:58
von Agrumi
Chris_D hat geschrieben:Wenn Dein jetziger Chef Dir wohlgesonnen ist, kann er Dir doch kündigen? Was sollte ihn daran hindern, danach einen Neuen einzustellen?
Ein Problem wäre das doch nur, weil Du dann diese Kündigung erfolgreich anfechten könntest, was Du ja eh nicht vorhast :roll:
Die BA wird ihn wohl kaum daran hindern, wieder jemanden einzustellen :wink:
tach,

dann müßte die BA für dirk aber arbeitslosengeld bezahlen und warum soll sie das machen?
dirk hat doch zur zeit einen festen job!
einfach umziehen wegen schönerer landschaft,besserer luft,vogelpest,heimweh oder sonst was und dann auch noch arbeitslosengeld wollen,kann ich nicht verstehen......andere ziehen ZU einem neuen job!

#11

Verfasst: 28.02.2006 12:41:34
von Chris_D
Agrumi hat geschrieben:
Chris_D hat geschrieben:Wenn Dein jetziger Chef Dir wohlgesonnen ist, kann er Dir doch kündigen? Was sollte ihn daran hindern, danach einen Neuen einzustellen?
Ein Problem wäre das doch nur, weil Du dann diese Kündigung erfolgreich anfechten könntest, was Du ja eh nicht vorhast :roll:
Die BA wird ihn wohl kaum daran hindern, wieder jemanden einzustellen :wink:
tach,

dann müßte die BA für dirk aber arbeitslosengeld bezahlen und warum soll sie das machen?
dirk hat doch zur zeit einen festen job!
einfach umziehen wegen schönerer landschaft,besserer luft,vogelpest,heimweh oder sonst was und dann auch noch arbeitslosengeld wollen,kann ich nicht verstehen......andere ziehen ZU einem neuen job!
Auch wieder richtig :roll:

#12

Verfasst: 28.02.2006 12:49:45
von Agrumi
der richtige reihenfolge ist,sich erst am neuen wohnort einen job zu suchen und dann umziehen....ende!!

#13

Verfasst: 28.02.2006 12:54:33
von Kekskutscher
bitte nicht falsch versteh am liebsten wäre es mir wenn ich nahtlos einen neuen job gekommen würde.
anfangs sagte mein chef auch das ich bleiben könne bis ich was neues gefunden habe aber die auftragslage hat sich geändert und zudem ist das haus in das ich ziehe meinem schwiegervater und grade jetzt frei geworden.
ist quasi unser eigenes haus.
sonst würde ich auch nicht umziehen wollen.
bin ja noch zuversichtlich das ich bis mai arbeit finde weil ich nicht zum arbeitsamt will.
ich frage hier auch nur für den fall der fälle.

#14

Verfasst: 28.02.2006 13:15:43
von xxxheli
Wenn der Chef jemanden kündigt zB wegen Auftragslage
darf er keinen einstellen.
Da er sonst eine auf den Deckel bekommt.
War in meiner alten Firma so.
Streit --->Chef hat den Übeltäter gekündigt und als Begründung wegen schlechter Auftragslage
rein geschrieben.
Hat er sonst auch gemacht damit man noch Geld vom AA bekommt wenn man selber gekündigt hat. Er hat aber nie gleich einen Neuen eingestellt.
Der entlassene dann zum Gericht und ist mit ein breiten Grinsen wieder raus gekommen.
Er durfte bis zum Winter weiter arbeiten und der Streit war Anfang Sommer.
Deshalb wird auch der Chef von Reimann ihn nicht so einfach kündigen
weil ihm dann eine Arbeitskraft fehlt und er nicht einstellen darf.
Kündigst du selber bekommst du glaub ich 1/4 Jahr kein Geld vom AA.
Das Gleiche gilt auch wenn man wegen Selbstverschulden gekündigt wird.
zB den lieben guten Chef eine auf die 12 geben

#15

Verfasst: 28.02.2006 15:11:38
von Blade
Nichts für ungut.
Ich kann Reimanns Gedanken und Wünsche schon verstehen.

Aber:
Wenn man seine Wohnung aufgibt und woanders hinzieht, dann ist es klar das der Chef nicht dafür zu sorgen hat, dass man am neuen Wohnort weiterhin für ihn arbeiten kann.
Wenn jemand unverschuldet gekündigt wird finde ich es vollkommen richtig, das er sofort Arbeitslosengeld kriegt.
Wenn jemand aber SELBST kündigt, gibts da diese 3 Monatige Frist.
Und die finde ich ziemlich GERECHT und RICHTIG!
Das Arbeitslosengeld ist eine VERSICHERUNG. Und jede Versicherung ist in der Regel so TEUER wie es die Mathematiker des Versicherungsunternehmens anhand der Fakten und Gegebenheiten innerhalb des Landes ausgerechnet haben, um die versprochenen Leistungen erbringen zu können und etwas Überschuss für Verwaltung und Gewinn.

Damit nun keiner seinen Job hinschmeisst, weil er der nächsten Monate eh mit weniger Geld auskommen würde, aber lieber mehr Freizeit hat, gibts die 3 Monats Sperre. Und aus anderen Gründen wie z.B. den von Reimann.

Die Versicherung ist dazu gedacht DICH AUFZUFANGEN IN EINER NOTLAGE!

Ein Haus quasi geschenkt zu kriegen und deshalb dort einziehen zu wollen ist irgendwie nicht das, was ich unter NOTLAGE verstehe.
(Glückwunsch zum Haus erstmal)

Was hälst du denn von folgender Möglichkeit:
Da ich mal annehme, dass das Haus eine Immobilie ist und nicht wegläuft:
Arbeite solange weiter bei deiner jetztigen Firma, bis zu soviel Geld zusammengespart hast, das es soviel ist wie 3x vorraussichtliches Arbeitslosengeld. Kündige zum Zeitpunkt, wenn dieses Ziel erreicht ist.

OKi: Andererseits: Es gibt genug jugendliche Sozialschmarotzer, die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben - und das auch gar nicht vorhaben - jedoch auswendig wissen, wann sie das nächste Mal Anspruch auf irgendwelche Sondergelder haben (Kleidergeld etc).
SOGESEHEN kann ich wiederum auch ganz gut verstehen wenn jemand sagt: "Och .. hab die ganze Zeit gearbeitet und Steuern gezahlt, jetzt darf der Staat mir auch mal was helfen"...

Will halt nur mal meine Ansichten in die Diskussion einbringen :-)