Frequenzen Im Modellbau (Europa)
- Helikiller
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#1 Frequenzen Im Modellbau (Europa)
Internationale Übersicht | (Alle Angaben ohne Gewähr)
Frequenzen von www.modellbau-profi.de
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35MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenpflichtig, Anmelde- und Gebührenfrei, bitte den Hinweis lesen!
Zulässig nur für Flugmodelle.
Hier geht es zur 35 MHz Tabelle
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40MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenfrei.
Zulässig für Flugzeuge Kanal 50 - 53 sowie Autos und Schiffe Kanal 50 - 91 Modellbau
Hier geht es zur 40 MHz Tabelle
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27MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenfrei. Zulässig für Auto-, Flug- und Schiffsmodelle.
Hier geht es zur 27 MHz Tabelle
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Neue Richtlinien für den Betrieb von Funkanlagen
In Italien sowie in Frankreich und der Schweiz ist die 35-MHz-Frequenz zum Betrieb von ferngesteuerten Flugmodellen nicht zugelassen. Besonders in Italien wird anders als in der Vergangenheit seit einiger Zeit bei Verstößen hart durchgegriffen. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld verhängt und die Anlagen werden ersatzlos eingezogen. Bei Fernsteueranlagen aus dem 40-MHz- und 72-MHz-Frequenzband wird ebenso drastisch bei Verstößen vorgegangen, sofern diese Anlagen nicht die europäische Kennung tragen.
Der Grund für die letztere Vorgehensweise liegt in der EU-Richtilinie RTTE-RL 1999/5EG (Radio equipment and Telecommunications Terminal Equipment and the mutual recognition of their conformity – Richtlinie über Funkanlagen und Telekomunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität), die seit dem 08. April 2000 in Kraft ist.
In Deutschland wird diese Richtlinie durch das FTEG (Funkanlagen und Telekommunikations Endeinrichtungs Gesetz), dass am 08.02.2001 in Kraft trat, in deutsches Recht umgesetzt. Ab dem 08. April 2001 muss jedes Gerät, das in Verkehr gebracht wird, die Anforderungen des FTEG und damit der RTTE-RL erfüllen.
Nach diesen Richtlinien müssen alle Funkanlagen eine europäische Kennung tragen, erkennbar am CE-Zeichen mit Ausrufungszeichen. Über den Service der Hersteller können ältere Anlagen mit einem Aufkleber der europäischen Kennung nachgerüstet werden.
Für den Urlaub in Italien sowie allen anderen EU-Ländern sollten ausschließlich Fernsteueranlagen mit der europäischen Kennung versehen sein. Außerdem an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass in Italien, der Schweiz und Frankreich der Betrieb von Anlagen im 35 MHz-Bereich nicht zulässig ist.
[hr]
CE - Zeichen
Alle Sender, die seit dem 8. April 2001 in den Handel gekommen sind, tragen bereits nach Aussage der Hersteller besagtes CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer und Ausrufezeichen. Damit sind in keinem einzigen Land der EU bei Betrieb eines solchen Senders auf den dort zugelassenen Frequenzbändern Probleme zu erwarten.
Ältere Sender bis zurück ins Baujahr 1996 tragen von Hause aus das allen bekannte "normale CE-Zeichen". Mit diesem CE-Zeichen gibt es ebenfalls keine Probleme, im Inland sowieso nicht und im Auslandwohl auch nur mit Ausnahme von Italien, Spanien oder England. Wer seinen Sender dorthin mitnimmt und auf den offiziell zugelassenen Frequenzbändern betreiben möchte, sollte sich dennoch im Vorfeld über den Service der einzelnen Hersteller um das CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer und Ausrufezeichen kümmern.
...wie bekomme ich die CE-Aufkleber
Graupner - Geräte zum Service einschicken.
Graupner GmbH / Postfach 1242 / 73220 Kirchheim-Teck / 07021-7220
Robbe - Aufkleber beim Service unter Angabe des Gerätetyps anfordern
Robbe GmbH / Postfach 1108 / 36355 Grebenhain / 06644-870
Multplex - Aufkleber beim Service unter Angabe des Gerätetyps anfordern
Multiplex GmbH / Neuer Weg 15 / 75223 Niefern / 07233-730
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Alle Angaben ohne Gewähr
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35MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenpflichtig, Anmelde- und Gebührenfrei, bitte den Hinweis lesen!
Zulässig nur für Flugmodelle.
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40MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenfrei.
Zulässig für Flugzeuge Kanal 50 - 53 sowie Autos und Schiffe Kanal 50 - 91 Modellbau
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27MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenfrei. Zulässig für Auto-, Flug- und Schiffsmodelle.
Hier geht es zur 27 MHz Tabelle
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Neue Richtlinien für den Betrieb von Funkanlagen
In Italien sowie in Frankreich und der Schweiz ist die 35-MHz-Frequenz zum Betrieb von ferngesteuerten Flugmodellen nicht zugelassen. Besonders in Italien wird anders als in der Vergangenheit seit einiger Zeit bei Verstößen hart durchgegriffen. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld verhängt und die Anlagen werden ersatzlos eingezogen. Bei Fernsteueranlagen aus dem 40-MHz- und 72-MHz-Frequenzband wird ebenso drastisch bei Verstößen vorgegangen, sofern diese Anlagen nicht die europäische Kennung tragen.
Der Grund für die letztere Vorgehensweise liegt in der EU-Richtilinie RTTE-RL 1999/5EG (Radio equipment and Telecommunications Terminal Equipment and the mutual recognition of their conformity – Richtlinie über Funkanlagen und Telekomunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität), die seit dem 08. April 2000 in Kraft ist.
In Deutschland wird diese Richtlinie durch das FTEG (Funkanlagen und Telekommunikations Endeinrichtungs Gesetz), dass am 08.02.2001 in Kraft trat, in deutsches Recht umgesetzt. Ab dem 08. April 2001 muss jedes Gerät, das in Verkehr gebracht wird, die Anforderungen des FTEG und damit der RTTE-RL erfüllen.
Nach diesen Richtlinien müssen alle Funkanlagen eine europäische Kennung tragen, erkennbar am CE-Zeichen mit Ausrufungszeichen. Über den Service der Hersteller können ältere Anlagen mit einem Aufkleber der europäischen Kennung nachgerüstet werden.
Für den Urlaub in Italien sowie allen anderen EU-Ländern sollten ausschließlich Fernsteueranlagen mit der europäischen Kennung versehen sein. Außerdem an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass in Italien, der Schweiz und Frankreich der Betrieb von Anlagen im 35 MHz-Bereich nicht zulässig ist.
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CE - Zeichen
Alle Sender, die seit dem 8. April 2001 in den Handel gekommen sind, tragen bereits nach Aussage der Hersteller besagtes CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer und Ausrufezeichen. Damit sind in keinem einzigen Land der EU bei Betrieb eines solchen Senders auf den dort zugelassenen Frequenzbändern Probleme zu erwarten.
Ältere Sender bis zurück ins Baujahr 1996 tragen von Hause aus das allen bekannte "normale CE-Zeichen". Mit diesem CE-Zeichen gibt es ebenfalls keine Probleme, im Inland sowieso nicht und im Auslandwohl auch nur mit Ausnahme von Italien, Spanien oder England. Wer seinen Sender dorthin mitnimmt und auf den offiziell zugelassenen Frequenzbändern betreiben möchte, sollte sich dennoch im Vorfeld über den Service der einzelnen Hersteller um das CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer und Ausrufezeichen kümmern.
...wie bekomme ich die CE-Aufkleber
Graupner - Geräte zum Service einschicken.
Graupner GmbH / Postfach 1242 / 73220 Kirchheim-Teck / 07021-7220
Robbe - Aufkleber beim Service unter Angabe des Gerätetyps anfordern
Robbe GmbH / Postfach 1108 / 36355 Grebenhain / 06644-870
Multplex - Aufkleber beim Service unter Angabe des Gerätetyps anfordern
Multiplex GmbH / Neuer Weg 15 / 75223 Niefern / 07233-730
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Alle Angaben ohne Gewähr
Zuletzt geändert von Helikiller am 04.01.2005 22:16:00, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Helikiller
- Helikiller
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#4
Ja ich weiss es nicht so genau!xxxheli hat geschrieben:HI WOLLE35MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenpflichtig. Zulässig nur für Flugmodelle.
Ich denke das haben die seit letzten Jahr abgeschafft
Also die Gebühren
Grüße
Ich hoffe jemand, der es genau weiss sollte hier einmal posten!
Bitte liebe Forumsnutzer, bitte nicht mit irgendwelchen Sprüchen hier posten.
Dies sollte eine Info Seite darstellen.
Soll ich jetzt auch noch einen Tread für Antworten aufmachen?
@tracer was meinst DU?
- Helikiller
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#5
Nein bloss nicht. Ich glaube Deine ist Neuer vom 07.03.2003 Fa. Robbehelihopper hat geschrieben:Hi Wolle,
ich habe da etwas anders lautende Infos.
Hier meine Tabelle.
Ich muss da wohl noch mal nachhaken.
Danke für die Info. Eventuell muss ich die Tabelle von meiner HP runternehmen und ändern.
Cu
Harald
Zuletzt geändert von Helikiller am 04.01.2005 21:45:49, insgesamt 1-mal geändert.
#6
So ist es !xxxheli hat geschrieben:HI WOLLE35MHz in Deutschland Anmelde- und Gebührenpflichtig. Zulässig nur für Flugmodelle.
Ich denke das haben die seit letzten Jahr abgeschafft
Also die Gebühren
Grüße
http://www.dmfv.de/de/dmfv/aktuell/d6.html
Gruß Dieter
#8
und hier der passende Text zur "Fernsteuerung von Spielzeug" von unserem höchsten Organ:
http://www.regtp.de/reg_tele/02881/00/index.html
Gruß Stefan
http://www.regtp.de/reg_tele/02881/00/index.html
Gruß Stefan
#9
So ganz hab ich das jetzt nicht verstanden... Es gibt / gab mal gebühren, nnun nicht mehr? Zuteilen der Kanäle? Muss ich fragen was ich fliegen darf? Ich blick da nicht ganz durch....
#10
Es gab mal satte Gebühren, die wir nun nicht mehr entrichten müssen, dank des Einsatzes von zwei Dachverbänden (für den Modellbau)
Gruß Stefan
siehe: http://www.mfg-niederdorfelden.de/Jugen ... regtp.html
Gruß Stefan
siehe: http://www.mfg-niederdorfelden.de/Jugen ... regtp.html
Zuletzt geändert von Dr-SAB am 04.01.2005 22:01:12, insgesamt 1-mal geändert.
#12
Lest Euch mal das durch:
http://www.dmfv.de/de/dmfv/pilotenlizenz.html
wir brauchen jetzt einen Flugschein
http://www.dmfv.de/de/dmfv/pilotenlizenz.html
wir brauchen jetzt einen Flugschein
#14
Hmm, da fehlen mir aber noch 24,4 Kg bis ich unter das Gesetz falle...Dr-SAB hat geschrieben:Lest Euch mal das durch:
http://www.dmfv.de/de/dmfv/pilotenlizenz.html
wir brauchen jetzt einen Flugschein
SPAWNI
#15
Ich denke, wir sollten hier alle Infos zusammentragen, abgleichen, und dann die ganze Thematik in die FAQ einpflegen.Helikiller hat geschrieben: Soll ich jetzt auch noch einen Tread für Antworten aufmachen?
@tracer was meinst DU?