Hallo Zusammen
Folgende Eckdaten:
Wohnung von Tochter in Luckau/Spreewald angesehen, mußte noch renoviert werden, Schlüsselübergabe am 19.05.06, Einzug in die Wohnung am 20.05.06 ohne schriftlich fixierten Mietvertrag, alles nur mündliche Absprache.
Mietvertrag übergeben am Dienstag, 22.05.06. Entgegen der mündlichen Aussage von Warmmiete 380,00 Euro (272,00 Mietzins, 140,00 Betriebskosten) nun Forderung von zusätzlichen Leistungen, wie Treppen putzen, Straße fegen, Müllplatz reinigen, Fenster Hausaufgang putzen, Schneebeseitigung und Streuen). Diese Leistungen seien nicht in der Miete enthalten, aber Bestandteil der Hausordnung.,so der Vermieter.Bei Nichterbringung dieser Leistungen wäre Zahlung höherer Betriebskosten fällig. Möglichkeit: Beauftragung und Bezahlung eines Dritten durch den Mieter.
Bei Durchsicht Mietvertrag erschien dieser Passus plötzlich als Bestandteil des eigentlichen Mietvertrages und nicht der Hausordnung.
Mietvertrag wurde bisher von Tochter nicht unterschrieben, da sie über die zu erbringenden Leistungen vorab nicht informiert wurde. Bei Bauftragung eines Dritten würden Mehrkosten auf sie zukommen, die im Vorfeld von seiten der Verwaltung nicht erwähnt wurden. Böse Falle.
Tochter möchte vom Mietvertrag zurücktreten, hat dies der Verwaltung mündlich mitgeteilt, Auszug am 03.06.06.
Welche Ansprüche bestehen seitens der Verwaltung auf eine Mietforderung für 3 Monate?? Auch bei unterschriebenem Mietvertrag räumt fast jede Verwaltung ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ein.
Verwaltung hat angekündigt, 3 Monatsmieten zu fordern. Ist das korrekt??
Wer kann helfen. Es eilt!
Mietproblem ! Hat jemand Ahnung ?
#2 Re: Mietproblem ! Hat jemand Ahnung ?
Hallo Ingo,
Ich würde dazu tendieren mit dem Vertrag einen
Anwalt (am besten Fachanwalt für Mietrecht)
aufzusuchen.
Mieterverein oder Anwalt.Plextor hat geschrieben:Hallo Zusammen
Auch bei unterschriebenem Mietvertrag räumt fast jede Verwaltung ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ein.
Verwaltung hat angekündigt, 3 Monatsmieten zu fordern. Ist das korrekt??
Wer kann helfen. Es eilt!
Ich würde dazu tendieren mit dem Vertrag einen
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Gruß Lutz
- Bald im Hangar ---> TDR
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- div. Flächen
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#3
Hi Ingo,
soweit ich weiss, gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen. Leider dürfte der Mietvertrag, auch mündlich geschlossen,rechtsgültig sein, denn das Objekt wurde zur Verfügung gestellt und auch vom Mieter bezogen. Meiner Ansicht nach bleibt nur der Weg der sofortigen Kündigung, wobei die 3 Monatsmieten vermutlich zu zahlen sein werden
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, lass das über einen Anwalt laufen. Mietrecht ist nicht immer so eindeutig...
Vielleicht meldet sich ja noch ein echter Spezialist
soweit ich weiss, gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen. Leider dürfte der Mietvertrag, auch mündlich geschlossen,rechtsgültig sein, denn das Objekt wurde zur Verfügung gestellt und auch vom Mieter bezogen. Meiner Ansicht nach bleibt nur der Weg der sofortigen Kündigung, wobei die 3 Monatsmieten vermutlich zu zahlen sein werden

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, lass das über einen Anwalt laufen. Mietrecht ist nicht immer so eindeutig...
Vielleicht meldet sich ja noch ein echter Spezialist

Gruss
Chris
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Protos 500 FBL @ Microbeast
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Trex 250 SE
Futaba T8FG
Chris
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#4
Hallo
Es gibt im Internet eine Seite (frage einen Anwalt .de) wo man solche Probleme klären kann
Gruß Uli
Ich glaub der Link funzt auch!!!!!!!
http://www.frage-einen-anwalt.de/
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Gruß Uli
Ich glaub der Link funzt auch!!!!!!!
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Zuletzt geändert von uli am 01.06.2006 07:03:15, insgesamt 1-mal geändert.
#5
Geh zur Verbraucher Zentrale!!! Die haben Fachanwällte und eine gute Beratung!!
Gruß
Michael
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Voodoo400, AC-3X V3 , Koby, Pyro.
Michael
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#7
aus eigener Erfahrung kann ich nur den Tip geben, zu einem Anwalt zu gehen. Eine (ausführliche) Erstberatung kostete bei mir damals 100€ und ich wusste woran ich war.
Telefonate oder Fragen im Forum sind schon gut, das Problem ist nur (so war es zumindest bei mir damals), dass irgendwann immer der Satz kam "Ohne die Unterlagen können wir so leider nix genaues sagen" ...
Ich drücke Dir aber die Daumen, dass das ohne Anwalt geht!
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Ich drücke Dir aber die Daumen, dass das ohne Anwalt geht!
Piccolo V2 - PocketZoom - Lipoly V2
GSP Oroo (Baubericht) - Jodel (Baubericht)
Status: Bewusste Inkompetenz mit Entfernungsproblem
- PAUSIERT -
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Status: Bewusste Inkompetenz mit Entfernungsproblem

#8
aus eigener erfahrung, geh zum mieterverein! die mitgliedschaft is auch nicht teurer als die erstberatung beim anwalt und die wissen wovon sie reden. wenn zum anwalt dann auf jeden fall zu nem spezialisten für mietrecht sonst könnte es sein dass er dir dumpfsinn erzählt (weiss ich leider aus eigener erfahrung). bin damals dann mit dem mieterverein gut gefahren. wenns hart auf hart kommt vermitteln die auch nen anwalt der zu günstigeren sätzen operiert 
viel glück
stephan

viel glück
stephan