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#1 Haftpflich-Versicherung und Schadensfall

Verfasst: 13.06.2006 11:25:12
von josef.klupfer
hallo

wenn ich als privatperson, kein vereinsmitglied, mir die einzelmitgliedschaft beim DMFV hole, dazu die zusatzversicherung 4, dann kann ich beliebig auf wald und wiese mit meinem Piccolo V2 fliegen, ohne schlechtes gefühl, "hoffentlich passiert nichts"

wenn ich sachschaden oder personenschade anrichte und nicht grob fahrlässig war, also hubi gewartet, funke okay, und so weiter, dann springt der dmfv ein. selbstanteil nur bei kanal-doppelbelegung (fahrlässig)

so weit hab ich es richtig verstanden oder?

was mich interessieren würde, darf ich auf parkflächen, wiesen (von der stadt oder privat, das weiss man ja leider nicht, wenn man das grundbuch nicht einsieht ;) fliegen. oder können sich jogger und co über einen beschweren?

muss ein mindesabstand zu häusern, autos, strassen, spielplätzen eingehalten werden oder genügen ein paar hundert meter?

bin keiner von der sorte ich flieg mal am vollen aldi-parkplatz ne runde, wird schon gutgehen. aber wenn man in der stadt wohnt - bzw. am stadtrand, dann schafft man es kaum einen platz zu finden, der entlegen ist wie am dorf.

vielen dank für euere hilfe, viele grüsse, josef.

#2

Verfasst: 13.06.2006 12:42:54
von Fazer
Zur Info:

Auch bei grober Fahrlässigkeit besteht Versicherungsschutz. Ergibt sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Grundlage für jeden Schadenersatzanspruch.

Lediglich bei vorsätzlicher Schadenherbeiführung (ich will schädigen) und bei billigender Inkaufnahme = bedingter Vorsatz (ich will zwar nicht schädigen, aber wenn doch was passiert ist es mir auch wurst) besteht kein Versicherungsschutz.

Mit einem Elektro-Heli wirst Du auf der Wiese nebenan kein Problem bekommen. Natürlich gehört die Wiese auch irgend jemandem und der Eigentümer (und nur der) hat sowas wie ein "Hausrecht" auf der Wiese. Er könnte Dich trotzdem vertreiben.

Beim Verbrenner sieht es anders aus. Hier gibt es Vorschriften bzgl. dem Abstand zu Ansiedlungen bzgl. des Lärmproblemes. Hier kann Dich jeder der sich durch den Lärm beeinträchtigt fühlt Ärger bereiten.

#3

Verfasst: 13.06.2006 14:35:48
von speedy
Auch bei grober Fahrlässigkeit besteht Versicherungsschutz. Ergibt sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Grundlage für jeden Schadenersatzanspruch.
Hast du das nur irgendwo aufgeschnappt oder woher weißt du daß das so ist ? ... oder bist du nen Rechtsverdreher ? ;)


MFG,
speedy

#4

Verfasst: 13.06.2006 14:56:30
von Chris_D
Stimmt schon. Das Prinzip einer Haftpflicht ist ja die Pflicht, zu haften :wink: Gedeckt wird ja stets der Schaden des Anderen, der ja nichts dafür kann, ob ich nun fahrlässig oder vorsätzlich den Schaden herbeigeführt habe. Zunächst wird die Versicherung also in jedem Fall zahlen, was aber eventuelle Regressansprüche nicht ausschliesst.

#5

Verfasst: 13.06.2006 15:37:21
von Fazer
Vorsicht, die Versicherung zahlt nicht zunächst in jedem Fall.

Es ist so:
Für einen Schaden kann man nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn einen ein Verschulden trifft. Wann jemanden ein Verschulden trifft, ist im Gesetz geregelt (§ 823 BGB). Dort steht sinngemäß: Jeder der fahrlässig (egal ob leicht oder grob) oder vorsätzlich (egal ob vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich) einen Schaden verursacht, ist dem Geschädigten zum Ersatz verpflichtet.

Die Versicherung prüft das Verschulden ebenso und nur dann, wenn den Verursacher nach § 823 BGB ein Verschulden trifft, dann zahlt auch die Versicherung. Logisch - ne Versicherung zahlt nur dann, wenn wir privat ohne Versicherung auch zahlen würden. Wir würden doch auch nur dann zahlen, wenn wir uns einer Schuld bewußt wären.

Große Ausnahme:
Privat müssten wir ohne Versicherung auch dann zahlen, wenn wir einen Schaden vorsätzlich verursachen würden. Für Vorsatz gewährt eine Versicherung aber keinen Versicherungsschutz.

Ergebnis:
Bei leicht und grob fahrlässig verursachten Schäden reguliert die Versicherung und gewährt Versicherungsschutz.
Bei vorsätzlich (auch bedingt vorsätzlich) verursachten Schäden besteht generell kein Versicherungsschutz. Die Versicherung geht auch nicht in Vorleistung oder ähnliches (kann man bei Vorsatz ja wohl auch nicht erwarten).

Rechtschutzfunktion einer Haftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung bedeutet

a.) Leistung einer Entschädigung durch den Versicherer, wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, daß den Versicherungsnehmer (also wir) tatsächlich ein Verschulden trifft.

b.) Abwehr der unberechtigten Ansprüche wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, daß den Versicherungsnehmer (also wir) kein Verschulden am Zustandekommen des Schadens trifft.

D.h. auch dann, wenn jemand unberechtigt Forderungen an uns stellt, können wir diesen Schaden der Haftpflichtversicherung anzeigen. Die Versicherung übernimmt dann eine Art Rechtschutzfunktion und lehnt die unberechtigten Ansprüche für uns gegenüber dem Anspruchsteller ab.

Hoffe das war einigermaßen verständlich erklärt !

@speedy
hab ich nicht nur aufgeschnappt :wink:

#6

Verfasst: 13.06.2006 16:22:38
von speedy
hab ich nicht nur aufgeschnappt
Mir gehts nur um die Verläßlichkeit der Aussage. (von wegen, wenn man kein Rechtsverdreher ist, darf man laut Gesetzt auch nicht sowas von sich geben oder so bzw. sollte dazu schreiben, daß die Aussage rechtlich eventuell nicht ok ist, weil man kein Rechtsverdreher ist)

Wenn jetzt der Josef im Falle eines Schadens zur Versicherung geht und meint "der Frank hat aber gesagt" - und die Versicherung dann sagt "Blödsinn" - dann sitzt er auf dem Schaden und es ist zu spät.

Also - bist du Rechtsverdreher oder Versicherungsmensch oder so, so daß du für das Geschriebene deine Hand ins Feuer legen könntest, weil du eben vom Fach bist ?

Bei Versicherungssachen kann es auch schnell ins Geld gehen - besonders bei Personenschaden - deswegen trampel ich da so drauf rum ... weißt ja, im Internet wird viel gesagt, aber nicht alles ist zu 100% korrekt. - also nicht, daß ich dir nicht glaube, aber wie gesagt - wenn es dann zu spät ist und man verläßt sich auf eine Aussage, dann steht man dumm da, wenn es doch anders ist.


MFG,
speedy

#7

Verfasst: 14.06.2006 08:20:43
von Fazer
Also speedy,
Du willst doch nicht behaupten, daß der mehr oder wenige verantwortungsvolle Umgang mit dem Heli durch den Josef davon abhäng, was ich hier geschrieben habe. Beim Umgang mit einem Heli sollte man unabhängig von der Rechtslage immer so verantwortungsvoll wie möglich sein. Und im Schadenfall seinen Anspruch mit der Aussage aus einem Forum zu begründen, kommt ohnehin nicht so gut.

Aber zu Deiner Beruhigung: Ich reguliere seit 20 Jahren für eine Versicherungsgesellschaft Haftpflichtschäden.

#8

Verfasst: 14.06.2006 10:05:57
von DerMitDenZweiLinkenHänden
wenn es dann zu spät ist und man verläßt sich auf eine Aussage [in einem forum], dann steht man dumm da, wenn es doch anders ist.
Wer das tut, sollte nicht mit Hubschraubermodellen fliegen.

Meinungen, Interpretationen und Diskussionen zu und über Gesetze(n) sind immer erlaubt. Man darf sie auch offen aussprechen :)

Kurt

#9

Verfasst: 14.06.2006 10:07:07
von EOS 7
Hallo Josef,

diese Fragen würde ich direkt beim DMFV vorbringen. Die geben gerne Auskunft.

#10

Verfasst: 14.06.2006 11:05:17
von FPK
Solange man nur Beiträge zahlt, gibt jede Versicherung gerne die gewünschte Auskunft. Im Schadensfall findet sie aber auch immer ein Schlupfloch. Traurig aber wahr.

#11

Verfasst: 14.06.2006 11:21:10
von Fazer
Wer das tut, sollte nicht mit Hubschraubermodellen fliegen.
So darf man das auch nicht sagen. Speedy wollte sicher auch nicht zum Ausdruck bringen, daß er ab sofort sorglos agieren wird weil er jetzt weis, daß grobe Fahrlässigkeit auch mitversichert gilt. Er wollte halt nur sicher sein, daß das Hand und Fuß hat was ich geschrieben habe. Kann ich Ihn verstehen, ist ja auch nicht ganz einfach mit den deutschen Gesetzen.

@FPK
Stimmt teilw. schon mit den Schlupflöchern. Liegt aber auch daran, daß diese "Schlupflöcher" in den kleingedruckten Bedingungen beschrieben sind, welche einem mit Vertragsabschluß ausgehändigt werden. Und ehrlich, wer liest die? Im Schadenfall ist es dann halt auch schnell die blöde Versicherung.

#12

Verfasst: 14.06.2006 11:35:27
von Chris_D
Fazer hat geschrieben: Stimmt teilw. schon mit den Schlußlöchern. Liegt aber auch daran, daß diese "Schlupflöcher" in den kleingedruckten Bedingungen beschrieben sind, welche einem mit Vertragsabschluß ausgehändigt werden. Und ehrlich, wer liest die? Im Schadenfall ist es dann halt auch schnell die blöde Versicherung.
Und da wird den Versicherern natürlich auch niemand "Absicht" unterstellen. :wink:

#13

Verfasst: 14.06.2006 11:37:04
von FPK
Naja, Kleingedrucktes hin- oder her aber wie sich die Versicherung bei Flightbase' Unfall um das Regulieren gedrückt hat, "Litauen ist kein richtiges EU-Land" (oder so ähnlich) hat meine Meinung von Versicherungen noch weiter sinken lassen.

#14

Verfasst: 14.06.2006 12:22:35
von Fazer
Ich steh auf Eurer Seite :D und selbstverständlich habt Ihr vollkommen Recht, daß sich Versicherungen nieeee darum schlagen, endlich Geld auszahlen zu dürfen. Die Versicherungsbedingungen werden allerdings nicht von den Versicherungen gemacht, sondern vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und sind für alle Versicherer gleich.
In der Praxis bzw. im Schadenfall ist es so, daß die Leute bei der Versicherung (böse Buben wie ich) die Bedingungen und Gesetze natürlich haargenau kennen und Ablehnungen aussprechen, wenn sich vom Gesetz her hierzu die Möglichkeit bietet. Für den "Laien" ist es dann (nachvollziehbar) die böse Versicherung. Daß sich die Versicherung aber an bestehende Gesetze und vorgegebene Bedingungen hält und eigentlich der Gesetzgeber "böse" Gesetze erlassen hat, ist für den Außenstehenden meist nicht erkennbar und schon gar nicht zu verstehen. Ein Umstand, mit dem die Versicherungsgesellschaften leben müssen.
Jetzt könnte man hergehen und sagen, die Versicherungen sollen halt die Gesetze nicht so streng auslegen und im Schadenfall kulanter sein. Ja, das könnte man im Einzelfall tatsächlich, aber bei der Vielzahl von gemeldeten Schadenfällen wäre das Schadenaufkommen einer Gesellschaft um ein vielfaches höher und dann würde die Haftpflicht für Flugmodelle bald das dopplete oder dreifache kosten. Dann möchte ich uns wieder hören :cry:

#15

Verfasst: 14.06.2006 12:35:54
von speedy
Du willst doch nicht behaupten, daß der mehr oder wenige verantwortungsvolle Umgang mit dem Heli durch den Josef davon abhäng, was ich hier geschrieben habe.
Nein, natürlich nicht.
Und im Schadenfall seinen Anspruch mit der Aussage aus einem Forum zu begründen, kommt ohnehin nicht so gut.
Nein. Aber wenn er dann mit genau den Sätzen das begründet und er sich in dem Zeitpunkt darauf verläßt, daß das stimmt und dann so ein böser Bube wie du ;) sagt "ist doch blödsinn, was Ihnen da gesagt wurde", dann ist das auch nicht gerade schön.
Er wollte halt nur sicher sein, daß das Hand und Fuß hat was ich geschrieben habe.
Genau. Zur Sicherheit für alle User habe ich das gefragt.


MFG,
speedy