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#1 Versicherungsschutz für Ausländer in Spelle?

Verfasst: 06.07.2006 16:04:43
von Flightbase
Hallo!

ich habe soeben eine absage vom dmfv bekommen. ich wollte einen letten dort versichern, der mich nach spelle begleitet.
... Hinzu kommt, dass wir Personen
mit Hauptwohnsitz in Lettland nicht als versicherte Mitglieder aufnehmen
können, außer sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit....
zu dumm!

aber:
Sollten Sie und Ihre Begleitung an einer Veranstaltung eines DMFV-Vereins
teilnehmen, besteht kostenfrei folgender Versicherungsschutz:
Ausländischen Teilnehmer an Veranstaltungen des DMFV, seiner
Mitgliedsvereine und -gruppen wird in form einer subsidiären
Halter-Haftpflicht-Versicherung für die Zeit der Teilnahme an der
Veranstaltung Versicherungsschutz gewährt. Einer besonderen Anmeldung bedarf
es in dem Fall nicht.
das klingt doch toll!
ist das in spelle der fall?
ist der kleine versichert?

wenn nein - wo bekomme ich bis mittwoch ne versicherung für nen 11 jährigen letten her?

danke für jeden tipp, Nik

#2

Verfasst: 06.07.2006 17:13:08
von Chris_D
Leider haben wir nur ne Privatveranstaltung.
Wir sind auch weder Verein, noch dem DMFV zugehörig.

Du wirst eine Versicherung in Lettland abschliessen müssen, die Schäden im Ausland mit abdeckt.

#3

Verfasst: 06.07.2006 18:07:26
von Flightbase
die habe ich schon - ABER die regulierungssummen reichen nichtmal um in deutschland nen pflaster zu bekommen. na ja - so in der art.

greets, Nik

#4

Verfasst: 06.07.2006 18:07:40
von speedy
Die Überlegung war eventuell in die Richtung, daß der Platz einem Verein gehört und dieser ist eventuell im DMFV. ... auch wenn das eine Privatveranstaltung ist, wird diese ja auf dem Platz eines Vereins durchgeführt.


MFG,
speedy

#5

Verfasst: 06.07.2006 18:22:46
von Richard
N aja komisch finde ich es schon, eine private Veranstaltung auf einem VEreinsgelände.... ist ja nix anders als wie wenn sich die Leute vom Verein am WE treffen und zu 10 Fliegen ...Verein blöeibt Verein und privat ist ja man sowieso immer anwesend und net öffentlich oder im namen von XY ... etc etc...

Ich finde Generell wenn soviele Leute geplant sind das eine zusätzliche Versicherung für die dauer angebracht ist, BISHER ist GSD nix passiert , aber wir wissen trotz Vorsicht etc etc. und Super Sicherheitsmanagment kann immer was passieren, und wenn das auf einer genhemigten "privat" veranstaltung auf einem Vereinsgelände was passiert ..hmmm Rechtlich haftet für mich der Verein weil es sein Grund und Boden und Gebäude sind ... etc...

Wenn ein VErein etwas austrägt ob Veranstaltung oder Privater Vereinsinterbner struktur.. so ist für mcih klar das der Verein die Versicherung auf dauer der tage abschliessen muss sofern er nicht sowieso Versichert ist-sein sollte ..

Also ich würde bei 40 Mannen Daumen mal Pi nix ohne Zusatz machen .... Der Verein kann sich nur dem ganzen entziehen wenn er ein Schild aufstellt: Betreten und Benutzen des Geländes auf eigene Gefahr und Risiko...aber für was hab ich dann einen Verein ??.

Wie die rechtliche Lage ist k.A. kenn mich mit den Statuten von deustchen Vereinen nicht aus.. alleine einen "private" Sonntagsveranstaltung an einem Vereinsgelände in Ö ab X Personen ist extra Anzuzeigen bei der Versicherung oder eben eine Abzuschliessen..Sicherheit auch für Zuseher nicht nur Piloten etc...

Finde aber es trauig das der DMFV trotz den neuen Mitgliedsstaaten solche Bretter in den weg legt .... wo ist da der EUROPA ist EINS Sinn ??...


Hoffe es klärt sich alles auf zum Guten :) ....


Richard

#6

Verfasst: 06.07.2006 18:33:54
von Chris_D
Wem das Gelände gehört, spielt doch eigentlich keine Rolle.
Jeder der am Treffen teilnimmt, ist dort privat und braucht demnach ein Haftpflichtversicherung, die Wildflug mit einschliesst. Damit ist Versicherungsschutz gewährleistet, sonst nicht.

@Richard: Klar könnte sich auch jemand als Veranstalter outen.
Dann gibt`s aber Probleme über Probleme und es müsste tatsächlich eine extra Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Wem wolltest Du das zumuten? So ist jeder selbst verantwortlich und gut.

#7

Verfasst: 06.07.2006 22:16:40
von Flightbase
und wer kennt jetzt einer versicherung, die letten akzeptiert?

greets, Nik

#8

Verfasst: 06.07.2006 23:15:38
von willie
Flightbase hat geschrieben:und wer kennt jetzt einer versicherung, die letten akzeptiert?

greets, Nik
Nik,

die Frage hast Du Dir gerade selbst beantwortet. Scheinbar nur in Deinem Land. Wuerde Ich kommen muesste Ich eine Versicherung in UK abschliessen :-(

That's the way it goes, sorry mate .

Gruesse Bernd

#9

Verfasst: 07.07.2006 08:39:38
von Flightbase
na ja, ich kann mich ja da versichern..... aber der kleine soll halt (bald) ohne kabel fliegen.

mal sehen, was ich hier drehen kann....

greets, Nik

#10

Verfasst: 07.07.2006 09:15:27
von barnie
Probiers mal beim DAEC, die nehmen auch Einzelmitglieder... Ansonten kannst du ihn doch ans Kabel nehmen und lässt ihn alleine fliegen... Hauptsache er hängt am Kabel und ist über dich als Lehre mitversichert!

RUDI

#11

Verfasst: 07.07.2006 10:25:59
von Flightbase
der trick ist ja, dass ich zeitgleich auch in der luft sein will, sobald er sicher genug ist.

davon ab: er ist am kabel nur versichert, wenn das gelände ein DMFV vereinsgelände ist.

greets, Nik

#12

Verfasst: 07.07.2006 10:54:40
von speedy
wenn das gelände ein DMFV vereinsgelände ist.
Hmm, da wären wir wieder bei der Sache - wenn es ausreicht, daß "nur" das Gelände zum Verein gehört und dieser versichert ist.

Vielleicht fragt ihr nochmal beim DMFV nach wie das bei der Konstillation von diesem Treffen wäre ? - ob es ausreicht, daß ein privates Treffen auf einem Vereinsgelände gemacht wird oder ob es nur gilt, wenn die Vereinsmitglieder sich treffen - oder ob es eine offizielle Einladung des Vereins für das private Treffen dann geben muß, wenn es keine Vereinsmitglieder sind - und die Einladung bekommen wir ja wohl hin oder ?


MFG,
speedy

#13

Verfasst: 07.07.2006 11:48:20
von Flightbase
einladung, mitglieder anwesen - ist egal.
nur das gelände als solches muß halt versichert sein.

greets, Nik

#14

Verfasst: 07.07.2006 12:37:43
von Flightbase
ok, hat sich erledigt: der DMO nimmt ihn.

jetzt ist alles gut (tm).

greets, Nik

#15

Verfasst: 07.07.2006 21:00:16
von ER Corvulus
Anderseits - muss nicht der Pilot, sondern der HALTER des Fluggeräts Versichert sein (in dem Fall deinen Namen auf den Feurfesten Bapperl..). und das wird ein 11jähriger sicher nicht sein. Der Pilot benötigt natürlich die Freigabe des Halters (und ggf dessen Aufsicht - wird aber in dem Fall durch Dich ja gegeben sein?!) Und der Stöppke benötigt auch die schriftliche Erlaubniss der Eltern...dass er mit dir ins Ausland.. fliegen..blabla

Grüsse Wolfgang