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#1 Wildfliegen
Verfasst: 06.12.2006 16:54:15
von frank34
Hallo
Nachdem ich nun die Schweberei langsam satt hatte in unserem Garten fuhr ich rauß das Weite zu suchen. Naja ist gar nicht so einfach aber egal, zuerst ein Feld/Acker gefunden was nicht so hoch bewaldet war, Heli rauß und Akku anschließen. Ich hatte den Sender noch nicht richtig um den Hals hielt ein Auto an, der Fahrer fragte was ich da mach und ob mir bewusst wäre das ich hier auf Privatgrund bin?! Natürlich war mir das klar und habe alles gleich wieder eingeladen. Weiter gesucht, direkt neben/unterhalb der Autobahn habe ich dann eine riesen Wiese gefunden, Naturschutzgebiet, hab mir gedacht, ist ja nur Elektrosmok der enstehen kann. Pustekuchen, nach 12 Akkuladungen war es dann soweit. "Hallo, Sie da, das ist Naturschutzgebiet und sie bringen mit dem pfeifenden Geräusch die Tierwelt durcheinander", witzig die Autobahn ist direkt nebenan! Mir ist schon klar das die Wildfliegerei ein Problem ist aber das es so schwierig ist mit einem Elektroheli zu fliegen war mir nicht bewusst, zumal man ja kein Kind ist das sinnlos durch die Lüfte eiert.
#2
Verfasst: 06.12.2006 17:18:22
von helihopper
Hi,
also Du benötigst zum Wildfliegen neben der Einhaltung der Gewichtsklasse und der Antriebsart die Genehmigung des Grundstückseigentümers. Also schon brav herausfinden wem die Wiese gehört und ob Du vom Feldrand aus starten darfst.
Naturschutzgebiete sind grundsätzlich TABU. Egal ob da ne Autobahn durchgeht oder nicht.
Zu nahe an der AUtobahn würde ich ebenfalls nicht fliegen.
Hier in der Gegend hatten wir mal das Problem, dass ein Modell nicht mehr steuerbar war und mitten in den Mittelstreifen der A8 gekracht ist. Die Entfernung zur Autobahn betrug satte 300 - 400 Meter. Ich sag nur: nie wieder. Wenn da was passiert wäre, dann wären wir unseres Lebens nicht mehr froh geworden.
Also schön weiter in Deinem Umfeld umschauen, bis Du allen Anforderungen gerecht wirst.
Cu
Harald
#3
Verfasst: 06.12.2006 17:22:11
von burgman
Harald hat schon recht. Aber ich finde, dass diese Erbsenzähler immer
mehr werden und einem den letzten Spass kaputt machen.
...das pfeiffen des Rotors stört die Tierwelt... Klar - den Hamster beim bohnern... Mahlzeit...
#4
Verfasst: 06.12.2006 17:26:00
von HerrVorragend
Hi,
tja, in Deutschland ist es leider so, dass der Eine dem Anderen den Spass nicht gönnt.
Kenne ähnliches Gemotze auch von anderen Hobbies zu genüge....
Mich kratzt es mittlerweile nicht mehr...ich mache mein Ding und wenn den Leuten das nicht passt, dann sollen sie mich anzeigen und was weiss ich was....
Den Spass lasse ich mir zumindest nicht mehr so leicht verderben.
Wenn Dir einer was von Privatgrund erzählt, dann soll er Dir erstmal seine Besitzurkunde zeigen....oder die Polizei rufen....
Bis die da sind sind Deine Akkus eh leer und Du über alle Berge
Gruß,
Timo
#5
Verfasst: 06.12.2006 17:33:05
von helihopper
Hi,
naja.
Als jemand, der sich in früheren Jahren recht intensiv mit Wildvögeln (ich meine die Viehcher und nicht nur das, was mancher jetzt denkt

) beschäftigt hat kann ich schon schreiben, dass es recht empfindliche Vögel gibt, die bei Störungen sogar auf Dauer die Brutstätte verlassen. Dies betrifft aber sicher nicht die jetzige Jahreszeit sondern mehr den Zeitraum April bis Juli / August und nur wenige Arten (Kibitze sind z.B. extreme Sensibelchen).
Naturschutzgesetzgebung ist allerdings Ländersache und da können die Vorschriften schon mal unterschiedlich sein. Einige Länder weisen in Regionen, wo solche Sensibelchen ihr Brutgeschäft erledigen separate Vogelschutzzonen aus. Anderen reicht der Ausweis eines Naturschutzgebietes.
Lange Rede kurzer Unsinn:
Modellflug ist im Naturschutzgebiet grundsätzlich untersagt. Wenn ein Wanderer sich gestört fühlt und auf dieses Naturschutzgebiet hinweist, dann heisst es einpacken.
Cu
Harad
#6
Verfasst: 06.12.2006 17:33:08
von frank34
Hallo
@Harald
ich gebe Dir natürlich recht, bin mir schon im klaren mit Privatgrund usw. aber muss man denn wirklich so kleinlich sein. Die "mein Haus, mein Auto, mein Pferd" Mentalität geht mir echt auf den Geist. Da ist es ja einfacher mit meinem Nitrobuggy durchs Feld zu donnern.
#7
Verfasst: 06.12.2006 18:21:04
von godfligher
hallo
wenn du davon noch eine steigerung möchtest, gehe mal mit einem elektro - rc - boot an einen see (wenn iiiirgendwo auch nur ein angler sitzt)!
tja , dann fehlt immer ein fsr boot
ich habe über die gemeinde den eigentümer ermittelt, bzw direkt auf dem acker den bauern angesprochen und mir eine bestätigung unterschreiben lassen. ab und an kommt der jäger mal schauen, ansonsten .... funfly
mfg HF
#8
Verfasst: 06.12.2006 18:21:36
von ER Corvulus
Mit dem naturschutz gebiet stimme ich zu - da nicht fliegen (auch wenn sich bei mir der Rote Milan, die paar Fischreiher und Bussarde/Habichte ganz gut an den Sanka und anderes Fliegezeug gewöhnt haben - ist so ein "halbes" naturschutzgebiet..")
Aber ÜBER Privatgrund darf man fliegen - man darf nur nicht drauf Starten/Landen/Trümmer einsammeln ohne Erlaubniss des Eigentümers.
(und die Anfahrt kann schon durch diese dummen runden Schilder arg teur wrden... auch wenn man den Chicken-Dance eines Rappis vielliecht noch als "landwirtschaftliche Tätigkeit" einstufen könnte...

)
..habe mit "meinem" Bauern derweil ein gutes Verhältnis - seit ich 'n Aschenbecher mitnehme (und benutze) und auch mal Müll von den Wildvöglern mitnehme - neulich erst ist er mit dem Trecker vor lauter Zusehen auf den Acker gerumpelt ...
Grüsse Wolfgang
#9
Verfasst: 06.12.2006 18:34:42
von frank34
Also über Privatgrund geht, oha ob das mit dem "nur" drüberfliegen so klappt, ich weiß nicht. Werde wohl mal bei den Vereinen in der Nähe vorbei schauen um nicht die Großgrundbesitzer in meinem Umfeld zu nerven.
#10
Verfasst: 06.12.2006 18:57:01
von chka
hier mal mein eintrag bei dragonheli.de:
chka hat geschrieben:Ich möchte mal ein neues Thema nämlich den Naturschutz in den Vordergrund holen, da es mich heute selber erwischt hat.
Aber alles mal von vorne; ich habe gestern meinen Paraglider bekommen und nach dem die Akkus und Batterien sollte es heute losgehen. Alles fest geschraubt, Funke an und Akku angeschlossen. Los geht’s denkste nix das sch… Ding geht net in die Luft nur Plums auf den Boden. Auf einmal Tauchten 2 Männer auf die Ihr neues Modell ausprobieren wollte, der eine wollte mir gerade Helfen den Paraglieder in die Luft zu bringen als ein Naturschutz Fut..
(Naturschutzbehörde) auftauchte. Dieser meinte nur freundlich & bestimmend das dies ein Naturschutzgebiet sei und ich nicht ein mal (Achtung!! Übertreibung!!) laut Husten dürfe.
Gegen Hunde die auf dem alten Ami Flughafen unangeleint Vögel Jagen, habe er nix!! :n116:
Ich habe das Gefühl das bei uns in FfM es besonders Modern ist, egal wie die „Grünanlage“ aussieht, einfach mal als Naturschutzgebiet auszugeben.
Wenn man mal bedenkt das am Wochenende (s.h. letztes) der Beehr los ist und das im Frühling während der Brutzeit ne Kerb gefeiert wird, verstehe ich nur noch Bahnhof wieso es im Herbst nicht erlaubt seihen soll zu fliegen, das ich nicht im Frühling auf dem Ami platz fliegen werde ist ja klar nur warum jetzt net?
Naturschutz finde ich schon wichtig, nur net so übertrieben wie es bei uns ist.
Wie sieht es bei euch aus??
http://maps.google.de/maps?ie=UTF8&om=1 ... 020084&t=h
zu geammten thread
http://www.iphpbb.com/board/viewtopic.p ... highlight=
stehen noch so einiges witziges drinn :-]
#11
Verfasst: 06.12.2006 19:05:36
von frank34
Die Krickente war gut

#12
Verfasst: 06.12.2006 20:08:02
von Lattinger
ER Corvulus hat geschrieben:
Aber ÜBER Privatgrund darf man fliegen - man darf nur nicht drauf Starten/Landen/Trümmer einsammeln ohne Erlaubniss des Eigentümers.
Trümmer einsammeln darf er dir nicht verbieten.
Grüße Michael
#13
Verfasst: 06.12.2006 21:23:27
von ER Corvulus
Mag sein dass er mirs nicht verbieten darf - dazu bin ich kein RA - aber wenn du nicht fragst, kann er dir zum mindest mal Landfriedensbruch oder sowas anhängen...
(Denke mal, verbieten darf er das schon - und dann auf Deine Rechnung ein Beseitigungs-Unternehmen beauftragen? - hier beginnt die graue Theroie. Aber immer dran denken, wir wohnen in einem Rechtsstaat, da ist alles drin

.
Grüsse Wolfgang
#14
Verfasst: 06.12.2006 21:26:23
von JMalberg
Fliegen in der Nähe einer stark befahrenen Strasse (Autobahn is ja meist stark befahren) kann als Gefährdung und Eingriff in den Strassenverkehr von den Jungs im grünen/blauen Trachtenanzug schon unter Gefahr im Verzug angegangen werden. Da knattern mir aber auch zu viele Störquellen rum, da lass ich es auch schon aus dem Grund.
Betreten von Eigentum um die Überreste vom Heli einzusammeln kann dir niemand verbieten. Die Reste sind ja auch dein Eigentum.
Landschaftschutzgebiete sind befliegbar, es soll ja nur die Landschaft geschützt werden und die können auch betreten werden, wenn du eben die Landschaft nicht schädigst. Also mim Heli nicht die Wiese umgraben.
@ER Corvulus: Bei Naturschutzgebieten streiten sich noch die Juristen (siehe RC-Online.de), denn es ist ganz und gar nicht klar geregelt wer für welchen Luftraum über einem Naturschutzgebiet zuständig ist: Naturschutzamt oder Luftamt. D.h. du darfst nur ganz wenige Dinge im Naturschutzgebiet tun und auf der Wiese Grashälmchen und Kleinkrabbler platttreten gehört sicher nicht dazu. Wenn du aber daneben startest und drüber fliegst, wird es echt kompliziert (s.o.)
ABer echt:
Lasst doch den Viechern ihren Restraum; wir haben sie schon genug vertrieben. Gehen wir eben auf ne Wiese nebenan.
PS: Hab schon gemerkt, dass einige Bauern es ganz gern haben wenn wir die Vögel von ihren Feldern verjagen.
#15
Verfasst: 06.12.2006 21:32:07
von ER Corvulus
ja, und hier gehts wieder los...
Landschaftsschutzgebiet
Naturschutzgebiet
Vogelschutzgebiet
...
Grüsse Wolfgang