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#1 Versicherungsschutz beim Wildfliegen

Verfasst: 14.05.2007 15:38:56
von todtward
Hallo Wildflieger,

als einer von euch, der immer auf der Suche nach nem geeigneten Feld ist, mache ich mir zunehmend Gedanken, was denn meine Versicherung im Falle eines Falles sagt, wenn ich vom Grundstückbesitzer gar keine Genehmigung für den Aufstieg habe. Der DMO, bei dem ich versichert bin, schreibt etwas von einer (am besten schriftlichen) Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Verweigert die Versicherung dann den Versicherungsschutz, wenn ich diese nicht habe?

Gruß
Daniel

#2

Verfasst: 14.05.2007 15:46:04
von jax
davon ist leider auszugehen...

bei einer mündlichen genehmigung ist normalerweise der versicherungsschutz gewährleistet. Aber schriftlich bist auf der sichersten seite..

#3

Verfasst: 14.05.2007 15:52:37
von SPAWN
Ich denke das ist Ermessenssache. Ich denke der Gedankengang der Versicherer ist eher "wenn er eine Genemigung gehabt hätte, wäre der Unfall auch so passiert?" In 99,9% der Fälle kann man dies mit Ja beantworten. Ferner wird die Versicherung zahlen.

Ich stütze mich auf die mündliche telefonische Auskunft die ich zu anderer Zeit zu diesem Thema vom DMFV erhalten habe.

SPAWNI

#4

Verfasst: 14.05.2007 15:54:52
von helihopper
Hi,
Im Prinzip darfst Du auch von jedem öffentlichen Wirtschaftsweg ( Strasse, Anliegerfeldweg) aus starten.
Wenn Dein Modell dann in ner Wiese landet, dann darfst Du es auch ohne Genehmigung wieder einsammeln.

Bei den Anlieger / landwirtschaftlichen Wegen darfst Du allerdings nicht mit dem Auto reinfahren.


Cu

Harald

#5

Verfasst: 14.05.2007 15:56:08
von jax
mh wenn das stimmt wäre es natürlich klasse.. aber ein restrisiko das sie zahlung verweigert ist da.. und dann wirds teuer :(

zum thema:
vom öffentlichen weg starten, brauch man zum überfliegen keine genehmigung des besitzers..

dann kann ich ja in unsern Stadrpark gehen und da fliegen :oops:

#6

Verfasst: 14.05.2007 16:17:20
von speedy
brauch man zum überfliegen keine genehmigung des besitzers
Ob die Fluggesellschaften oder Hobbyflieger von jedem Grundstückseigentümer, dessen Feld sie überfliegen, eine Genehmigung einholen ? ;)


MFG,
speedy

#7

Verfasst: 14.05.2007 16:39:48
von helihopper
Hi,

ich habe gerade gehört, dass man wohl doch nicht so ohne Weiteres von jedem Weg aus starten darf. Man müsste auch da den Eigentümer (Bund, Kreis, Stadt etc.) fragen.

Also alles vergessen, was ich oben geschrieben habe ab: Im Prinzip ...
bis: Wenn...



Cu

Harald

#8

Verfasst: 14.05.2007 16:44:19
von SPAWN
Du solltest nicht zu nahe an einem Flugplatz sein, das steht schon mal fest..

http://www.landsberger-tagblatt.de/inde ... agblatt.de

Dieser hier hatte Glück ^^ Wenn ich der Hubschrauberpilot gewesen wäre, ich hätte ne Hellfirerakete auf den Modellflieger abgschossen :mrgreen:


SPAWNI

#9

Verfasst: 14.05.2007 16:47:20
von JMalberg
jax hat geschrieben:vom öffentlichen weg starten, brauch man zum überfliegen keine genehmigung des besitzers..

dann kann ich ja in unsern Stadrpark gehen und da fliegen :oops:
Erlaubnis!! Nicht Genehmigung :)

Es geht hier nicht um das Fliegen sondern es geht um das "Betreten des Eigentums"

Wenn das Flugdings in der Luft ist kann die örtliche Polizeibehörde nur bei "Gefahr im Verzug" einschreiten oder wenn das bundeslandspezifische Umweltrecht eine Einschränkung darstellt, d.h. du willst _über_ einem Naturschutzgebiet o.ä. fliegen.

Oder kurz gesagt:
Wo du drauf stehst, brauchst du eine Erlaubnis des Eigentümmers (auch der Gemeinde/Stadt, wenn es nicht explizit verboten ist).
Wo du in der Luft fliegst ist das Luftrecht und das Naturschutzrecht zuständig.
Wenn du konkret Menschen gefährdest, kannst du Ärger mit der Polizie bekommen.

#10

Verfasst: 14.05.2007 17:16:58
von Crizz
Das mit der "Starterlaubnis des Grundstückbesitzers" hat im Endeffekt den Hintergrund, das es bei der Regulierung von Schäden am Eigentum des Grundbesitzers sonst Querelen geben kann.

Besispiel : Ein Nachbar hat eine Wiese neben seinem Haus, Scheune oder sonstwas. Diese nutzt du zum Helifliegen, das Ding schmiert ab und klatscht dem Grundbesitzer auf´s Auto.

Wenn du keine Genehmigung hattest, dann kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern, weil du dort unbefugt gestartet bist. Hat der Nachbar aber seine Erlaubnis ausgesprochen gibt es da weniger Probleme, dann mußt du nur erklären warum das Teil ausgerechnet über dem Fahrzeug zu einer abrupten Vertikelbewegung übergegangen ist.

Anderes Beispiel : Firmen-Parkplatz. Da käme dann die Rückfrage, unter welchen Auflagen die Genehmigung erteilt wurde ( Außerhalb der Geschäftszeiten / Parkplatz unbelegt usw. ). Wenn du dort ohen Erlaubnis fliegst und bloß die Blumen in den Rabatten köpfst kann die Versicherung die Regulierung verweigern.

Etwas problematisch ( für die Versicherung ) sehe ich das, wenn sie sich weigern wollen, wenn man z.B. von einem Wirtschaftsgelände ( Acker, Feldweg, Wiese ) außerhalb der Stadt / des Dorfes abhebt : da stellt sich die Frage der Zumutbarkeit, den Besitzer des Flurstücks zu ermitteln. Da wird es sich letztendlich so verhalten, das du lediglich umfriedete Stücke nicht ohne Erlaubnis betreten darfst ( also alles wo ne sichtbare Abgrenzung der Fläche zu shen ist, wie Hecken, Zäune oder sonstiges bzw. bei entsprechender Beschilderung ).

#11

Verfasst: 14.05.2007 17:27:25
von speedy
warum das Teil ausgerechnet über dem Fahrzeug zu einer abrupten Vertikelbewegung übergegangen ist.
Ich finds immer wieder cool, was einem doch immer wieder für Umschreibungen für einen Crash bzw. die Zeit davor einfallen. :D


MFG,
speedy

#12

Verfasst: 14.05.2007 17:27:52
von johannes
Es geht hier nicht um das Fliegen sondern es geht um das "Betreten des Eigentums"
wenn das so ist, haben die mir vom Regierungspräsidium und vom Ordnungsamt ja etwas falsches gesagt.
Hast Du das schriftlich was auch vor Gericht durchkommt und noch wichtiger, was von den Damen und Herren auf den Ämtern auch anerkannt wird?

Soweit ich weiß, ist nicht das Überfliegen, Betreten oder was auch immer das Problem, sonder viel mehr die so genannte "Aufstiegsgenehmigung"
Denn die muß Dir laut Regierungspräsidium der Eigentümer geben (Modelle unter 5KG, ohne Verbrennerantrieb usw. Darüber wollen diese Damen und Herren mit entscheiden).

Ach ja, die vom DMFV haben mir das auch immer in dieser Richtung erklärt.

Gruß
Johannes

#13

Verfasst: 14.05.2007 17:35:07
von Crizz
Speedy, ich hatte mal nen Bekannten, der als Versicherungsmakler gearbeitet hat. Der hat mir damals mal Auszüge aus Schadensberichten gezeigt ( ohne Kundendaten ) , bei deren Schilderungen du dich einfach nur weggelacht hättest. Und sowas animiert natürlich zu solchen Satz-Koriphäen wie oben ;)

#14

Verfasst: 14.05.2007 17:39:18
von ER Corvulus
Also ich kenne das so:
zum Starten und (planmäsigem) Landen unter 5Kg brauchst Du _keine_ Aufsstiegsgenehmigung, nur die genehmigung/Erlaubnis, die Strasse/Wiese zu betreten - das ist bei öffentlichen Strassen/Plätzen eigentlich immer gegeben (wenn da kein Schild steht betreten verboten).
(Dass man zB. bei V-irgendwas immer die 1,6km von der nächsten Ansiedlung weg sein muss, gilt aber trotzdem..)

Dann - Zahlen muss die Haftpflicht immer - meines wissens auch, wenn Du im Vollrausch in der U-Bahn 'n 90er Rappen anwirfst.. ABER - sie können natürlich bei Vorsatz /Grober Fahrlässigkeit von Dir Regress fordern - in kleinen, Sozialamt verträglichen Häppchen, dann halt öfters bzw bischen länger.

Speziell beim Vorgehen von Öffentlichen Plätzen würde mich da aber auch mal eine offizielle Aussage beruhigen

Grüsse Wolfgang

#15

Verfasst: 14.05.2007 17:46:46
von Crizz
Besser ist das allemal - bevor es doch mal troble gibt. Und man bricht sich ja auch keinen bei ab.