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#1 woher auskunft über geschützten luftraum?

Verfasst: 03.08.2007 12:58:27
von pyromaniac
hallo,

wie es die überschrift schon sagt:
ich habe ne versicherung mit "wildflieger-zusatz".
die entbindet mich aber nicht von den gesetzlichen auflagen.

da nürnberg aber nun einen ziemlich grossen flughafen hat, dürfte ein grossteil der umgebung zum wildfliegen ausfallen. auch wenn ich 3km zum nächsten ort einhalte...

frage:

wo oder wie erfahre ich, welche gegend zum "geschützten luftraum" gehört. wo also jeglicher flugverkehr oder modellflug verboten ist?

andersrum: wie krieg ich raus, wo ich im umkreis eines verkehrsflughafens legal wildfliegen darf?

gruss

harry

#2

Verfasst: 03.08.2007 13:15:14
von ER Corvulus
Du kaufts Dir jedes Jahr neu die sauteuren Flugkarten von Luftfahrtbundesamt (oder so ählich - Lars - wie heist das?).. oder gehst mal beim nächsten "kleineren" Sport/Segelflugplatz deiner Wahl vorbei und fragst da mal - die haben da alles sowas.

Grüsse Wolfgang

#3

Verfasst: 03.08.2007 13:19:21
von pyromaniac
:oops:

da hätt ich aber selber auch drauf kommen können...
haben ja etliche segel- und kleinflughäfen in der gegend!

trotzdem vielen dank für die prompte antwort!


gruss

harry

#4

Verfasst: 03.08.2007 13:28:38
von rookie
Oder du bestellst dir z.b. hier: https://www.siebert.aero/secure/index.c ... 554:381525

eine offizielle ICAO Flugkarte, Blatt Nürnberg, für 9,90€ und hast alle Lufträume perfekt aufgelistet! :)

#5

Verfasst: 03.08.2007 13:28:58
von Heli
Hi!

Als Berufspilot von richtigen Helis kenne ich mich da ein wenig aus:

Aus den Karten vom Luftfahrtbundesamt (richtig :wink:)
geht dies betreffend auch nur die Kontrollzone des Flughafens hervor. (Nürnberg ist ein kontrollierter Flughafen) Das dürfte dann Klasse C oder D Luftraum sein. Das ist solcher Luftraum, für den VFR-Flieger eine Freigabe benötigen und in dem Funkkontakt vorgeschrieben ist.

ich gebe auf folgende aussage KEINE Garantie und bitte dich das zu Überprüfen:

Code: Alles auswählen

Ich schätze dass in diesem Luftraum das Modellfliegen verboten ist, (oder zumindest eine bestimmte Höhe nicht überschritten werden darf, aber eher verboten)

Ausserhalb davon denke ich sollte es keine probleme geben.
Wenn du möchtest kann ich dir einen Kartenausschnit mit der Kontrollzone schicken. Ich werde mich mal für dich informieren wies mit dem Modellflug in Flughafennähe aussieht.

Viele Grüsse

#6

Verfasst: 03.08.2007 13:42:51
von EOS 7
Hallo Harry,
ich würde einfach einmal bei dem zuständigen Luftamt nachfragen!
Fragen kostet nichts. :?

Wichtig ist es auch, ausreichend Abstand zu Modellflugeländen zu halten, wegen Frequenzproblematik.

#7

Verfasst: 03.08.2007 13:43:30
von pyromaniac
hi ricky,

erstmal vielen dank für die antwort!

generell verboten ist es nicht, denn auf den modellflugplätzen melden die sich beim tower immer an und ab, und bekommen eine höhe freigegeben.

wäre natürlich super von dir, wenn du mir eine karte scannen könntest, in der der "freie" luftraum ersichtlich ist.
dann müsste ich nur noch sehen, wie weit ortschaften entfernt sind und hätte eine prima alternative zum verein. (da bin ich z.Z. nur gastflieger, da die aufnahmegebühr irre hoch ist).
und bis die sich wieder besonnen haben und die gebühr runter ist, möcht ich ab und an wild fliegen.
aber eben legal und stressfrei.

könntest du karten scannen und mailen?

gruss

harry

#8

Verfasst: 03.08.2007 13:44:29
von thrillhouse
wo in NBG willst Du denn fliegen?

#9

Verfasst: 03.08.2007 13:44:30
von pyromaniac
1dfh hat geschrieben:Hallo Harry,
ich würde einfach einmal bei dem zuständigen Luftamt nachfragen!
Fragen kotet nichts. :?
auch ne seehhrr gute idee!!

werd ich gleich mal gucken wo die hier stecken!

THX!!

harry

#10

Verfasst: 03.08.2007 13:47:36
von thrillhouse
klopf halt mal beim Tower an :-)

#11

Verfasst: 03.08.2007 13:52:01
von pyromaniac
nachdem ich ein mann der tat bin, hab ich grad beim luftamt angerufen. :D

der herr pfeffer ist zuständig für modellflughäfen und sonstige starterlaubnisse.
der kennt sich auch mit diesen wildfliegergeschichten und dem anflugkorridor für nürnberg aus.

montag ist er wieder da. da werd ich ihn mal persönlich anrufen.

ich geb euch bescheid wie sich das hier in nürnberg verhält.

einstweilen vielen dank euch allen!!


gruss

harry

#12

Verfasst: 03.08.2007 15:53:18
von EOS 7
Hallo Harry,

klasse, halt uns auf dem laufenden.

#13

Verfasst: 03.08.2007 20:45:26
von ChristianFrankreich
Hallo,

auf den ICAO-Karten, die wie schon erwähnt auch auf Segelfluggeländen und Verkehrslandeplätzen vorhanden sind, sind die Lufträume eingezeichnet. Lufträume haben eine Unter- und Obergrenze, die am Rand des jeweiligen Luftraums angegeben ist. Wenn Du unter den angegeben Untergrenzen bleibst sollte es in Ordnung sein, denn da haben die Piloten die Pflicht ihre Augen zu benutzen. Und Du aber auch. :wink: Wenn Du einen vom Himmel holst möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.....

...aber die Antwort vom LBA wird sicher Deine Position klarstellen. Wäre vielleicht besser, wenn Du Deine Anfrage per Mail an Herrn Pfeffer richtest und die Antwort dann auch schriftlich hast.

Informiere uns bitte über die Infos die Du erhalten hast.

Gruß aus Frankreich
Christian

#14

Verfasst: 03.08.2007 21:34:49
von larshgw
gruss an alle,

mindestflughöhe in luftraum e sind für vfr(sichtflug) bei überlandflügen 1000 füsse also ca. 300m. ja und icao informationen sind ok. der abstand zu flugplätzen sollte mindestens 10km betragen, im zweifel lieber vorher fragen. als "wildflieger" muss man aber das einverständnis vom grundstückseigentümer haben um dort überhaupt zu fliegen.
am besten ist immer die migliedschaft in einem verein, der dmfv hilft dir
garantiert weiter.

mit fliegenden grüssen
lars der jetzt endlich urlaub hat :D

#15

Verfasst: 07.08.2007 22:17:22
von pyromaniac
so,

habe heute mit dem herrn pfeffer von der regierung für mittelfranken -luftamt norbayern- telefoniert.
der herr war sehr nett, und hat mir bereitwillig auskunft gegeben.

obendrein war er so freundlich, und hat mir, den für mich in frage kommenden luftraum, gemailt und kurz stellung genommen.

ich will hier jetzt keine mail veröffentlichen, aber sinngemäss steht drin:

in dem rötlich unterlegten blau gestrichelten bereich muss der start von flugmodellen mit eigenantrieb genehmigt werden.
alle anderen bereiche spielen für modellflieger keine rolle!
e-antriebe dürfen überall gestartet werden, verbrenner mir mind. 1,5km zum nächsten haus! jede behausung die dem dauerhaften aufenthalt von menschen dient gilt als als ortschaft!!

ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

sollte jemand interesse an der karte haben, stell ich sie hier online.

gruss

harry