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#1 DMFV Info 2,4-Gigahertz (GHz)-Technologie

Verfasst: 26.10.2007 22:15:38
von EOS 7
Vom DMFV organisiertes Treffen sorgt für mehr Klarheit

Die neue 2,4-Gigahertz (GHz)-Technologie wird unter Modellflugsportlern derzeit heiß diskutiert. Was ist möglich? Was ist erlaubt? Worauf muss ich achten? Die Liste der Fragen bei Anwendern ist lang. Aber auch in der Industrie herrscht Unklarheit darüber, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es in der Zukunft geben wird. Daher wurde der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) gebeten, ein Treffen mit den zuständigen Behörden zur organisieren.

Bei diesem am 16. Oktober 2006 7 veranstalteten und von DMFV-Fachreferent für Funk, Dieter Perkuhn, moderierten Gespräch nahmen neben Vertretern der Bundesnetzagentur und dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Referat Luftverkehr) auch Vertreter der Firmen Graupner und robbe teil. Zwei Themenschwerpunkte standen bei der Sitzung im Mittelpunkt: Der Betrieb und Verkauf von 2,4-GHz-Anlagen mit 100 Milliwatt (mW) Strahlungsleistung jetzt und in Zukunft sowie die Zulässigkeit des Betriebs von 2,4-GHz-Anlagen im Zusammenhang mit der Frequenzregelung in den Aufstiegsgenehmigungen für Modellflugplätze.

Nach grundsätzlichen Ausführungen stellte die Bundesnetzagentur heraus, dass sie keine Vorbehalte gegen den Betrieb und den Verkauf von 2,4-GHz-Anlagen mit 100 mW Strahlungsleistung hat, die auf der Basis der europäischen Norm ETSI EN 300 328 arbeiten.
Der Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 Megahertz (MHz) für breitbandige Datenübertragungssysteme wird durch die Flugmodell-Fernsteuerungen nach derzeitiger Rechtslage konform mit den Bestimmungen der Verfügung 89/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 - 2483,5 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN-Funkanwendungen) genutzt.

Es ist von Seiten der Frequenzregulierung nicht beabsichtigt, an diesem Status etwas zu ändern, solange keine schwerwiegenden Fakten einen Korrekturbedarf erforderlich machen. Dazu könnten beispielsweise Auffälligkeiten bei der elektromagnetischen Verträglichkeit und/oder einschlägige, verbindliche Entscheidungen von EU-Gremien oder Gremien der Conférence Européenne des Administrations des Postes (CEPT) zählen. Diese Aussage gilt demnach auch für die Zeit nach Juli 2008, ab diesem Datum gilt die Version 1.7.1 dieser Norm. Definitionsgemäß gibt es keine Einschränkung oder Vorbestimmung des Anwendungsfalles, sodass die Fernsteuerung von Modellen abgedeckt ist. Die Bundesnetzagentur kann diese Aussage nur für Deutschland treffen, im europäischen Ausland können abweichende Regelungen zutreffen.

Die Möglichkeit der Benutzung von 2,4-GHz-Anlagen auf Modellflugplätzen, in deren Aufstiegserlaubnis die Einschränkung auf Frequenzen des 35-MHz-A- und B-Bands und vier Frequenzen des 40-MHz-Bands geschrieben steht, ist zurzeit nicht gegeben. Betroffene Vereine müssen zu bestehenden Aufstiegsgenehmigungen einen Änderungsantrag stellen. Von der Bundesnetzagentur wurde herausgestellt, dass von ihrer Seite keine besondere Information hinsichtlich der Verwendung der 2,4-GHz-Frequenzen für den Modellflug an die Bundesländer gegeben werden muss, weil gemäß Verfügung 89/2003 eine Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit –also auch für den Modellflug – besteht. Gleichwohl will sich der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wegen der Rechtssicherheit um eine schriftliche Mitteilung der Bundesnetzagentur bemühen. Der DMFV hat sich bezüglich dieser Problematik bereits an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Bonn gewandt. Das Ziel ist, kurzfristig und unbürokratisch eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.

Weitere Informationen zum Thema 2,4 GHz in Deutschland sind im Internet unter www.dmfv.aero zu finden. Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von 2,4 GHz-Frequenzen für den Modellflug gibt es nach Meinung der anwesenden Mitarbeiter der Firmen Graupner und robbe sowie der Vertreter des DMFV nicht. Diese Ansicht basiert auf Basis sehr positiver Ergebnisse aus umfangreichen Testreihen.

Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV

Quelle: www.dmfv.aero

#2

Verfasst: 27.10.2007 00:43:47
von Ls4
ja, es ist offiziell
Alle in Deutschland verkauften 2.4GHZ Systeme sind legal und werden auch noch nach dem 1.7.2007 legal bleiben.
wer kaufen möchte kann ohne Sorgen über Legalität nun kaufen, wer nicht möchte eben nicht und wer später vielleicht kaufen möchte kann auch später noch kaufen!
Wir haben nun alles was wir wollen.
Die Technik ist verfügbar!
Nimmt alles eine erfreulichen, aber zu erwartende Wendung.

Gruß Tim, bald 2.4ghz Flieger

#3

Verfasst: 27.10.2007 01:27:53
von peter.stegemann
Aus dieser Pressemledung kann jeder rauslesen, was er will. Waere schoen gewesen, wenn der DMFV klar und deutlich geschrieben haette, welche Anlagen nun in welcher Konfiguration legal sind.

#4

Verfasst: 27.10.2007 01:33:09
von tracer
Aus dieser Pressemledung kann jeder rauslesen, was er will. Waere schoen gewesen, wenn der DMFV klar und deutlich geschrieben haette, welche Anlagen nun in welcher Konfiguration legal sind.
Du hast schon mal drauf geachtet, welche Preise (goldfarbene) der DMFV auslobt?

Ich bin da aus Idealismus Mitglied, trau denen aber ncht weiter, als ich spucken kann.
(obwohl, in Do auf de Messe 2005 gab es Freibier :) Die wissen, wo sie mich kriegen :)

#5

Verfasst: 27.10.2007 01:35:20
von peter.stegemann
Ich bin nur noch aus Faulheit bei dem Verein - der ADAC der Modellflieger, kann ich nur immer wieder sagen.

#6 Re: DMFV Info 2,4-Gigahertz (GHz)-Technologie

Verfasst: 27.10.2007 01:59:32
von willie
1dfh hat geschrieben:Vom DMFV organisiertes Treffen sorgt für mehr Klarheit

[...............}
Quelle: www.dmfv.aero
Er ist ECHT 98 Jahre alt und aus Pfullingen, Landkreis Reutlingen, Baden Wuerttemberg ?

Verwandte koennte Regine Heinlin sein, koennte man auf den Bruder von Regine tippen ?.

#7

Verfasst: 27.10.2007 02:07:24
von EOS 7
Hallo,
Leutle, Leutle,

1. wem das nicht gefällt, der kann sich als DMFV Mitglied z.B. aktiv auf Jahreshauptversammlung einbringen über Anträge, Wahlvorschläge und so er gewählt wurde selber besser machen.

2. den Verband wechseln

3. den ADAC gibt es schon (DAeC)?

4. selber einen Verband Gründen

5. ...

#8

Verfasst: 27.10.2007 02:16:01
von willie
1dfh hat geschrieben:Hallo,
Leutle, Leutle,

1. wem das nicht gefällt, der kann sich als DMFV Mitglied z.B. aktiv auf Jahreshauptversammlung einbringen über Anträge, Wahlvorschläge und so er gewählt wurde selber besser machen.

2. den Verband wechseln

3. den ADAC gibt es schon (DAeC)?

4. selber einen Verband Gründen

5. ...
Alter vor Weissheit , mit 98 Jahre geht Das leider nicht mehr, Regine Heinlins Bruder und so 27-32 Jahre alt ?

1.2.3.4.5. Ueberlasse Ich den Achtundneunzig Jaehrigen, so schnell kann Ich nicht manoevrieren :-)

PS:

Dieter,

Gib mir die Adresse per PN in Pfullingen und wenn Du mit 98 Jahre mich dann am 22.12.2007 erwartest und Ich Dich treffe dann wirds ein Schuh draus.

OndOi Lof Eit:

"Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von 2,4 GHz-Frequenzen für den Modellflug gibt es nach Meinung der anwesenden Mitarbeiter der Firmen Graupner und robbe sowie der Vertreter des DMFV nicht. Diese Ansicht basiert auf Basis sehr positiver Ergebnisse aus umfangreichen Testreihen. "

#9

Verfasst: 27.10.2007 07:06:07
von Crizz
Gleichwohl will sich der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wegen der Rechtssicherheit um eine schriftliche Mitteilung der Bundesnetzagentur bemühen. Der DMFV hat sich bezüglich dieser Problematik bereits an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Bonn gewandt. Das Ziel ist, kurzfristig und unbürokratisch eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.
Und bis dahin kann jeder sagen, er habe das so nicht gesagt...... Wischiwaschi. Solange es nix schwarz-auf-weiß gibt will das alles noch nix heißen. Ist leider bei uns so. Früher war erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten war. Heute ist es umgekehrt.

Ich warte mal auf die Schriftform

#10

Verfasst: 27.10.2007 09:19:42
von ER Corvulus
erstmal Danke an Dieter - für die Mühe mal zum beliebten heissen Eisen 2G4 ein (halb?)offizielles Statement anzuschleppen.

Immerhin - es gibt wohl Anlagen, die in D mit 100mW betrieben werden dürfen - 2G4 wird wohl sogar überhaupt für RC-Modelle gentutz werden dürfen - bzw es ist nicht generell verboten... :roll:

Spannend ist nun nur noch, ob Graupner/Robbe/ACT Systeme nun der "ETSI EN 300 328" entsprechen oder nicht... muss sich das jeder selber raussuchen?

Das mit der Frequenz-Freigabe für extra 2G4 ist wieder - der Amtsmichel lässt grüssen - typisch deutsch...

Und nun brauchen wir das nur noch alle schriftlich - und einen Berg Aufkleber "Entspricht ETSI EN 300 328" und schon kanns losgehen ;)

Grüsse wolfgang

#11

Verfasst: 27.10.2007 11:09:45
von peter.stegemann
1dfh hat geschrieben:Hallo,
1. wem das nicht gefällt, der kann sich als DMFV Mitglied z.B. aktiv auf Jahreshauptversammlung einbringen über Anträge, Wahlvorschläge und so er gewählt wurde selber besser machen.
Ein Verein ist kein Koenigreich, das scheinen die Verbandsfunktionaere leider immer wieder zu vergessen. Mit "mach es halt selbst besser" kann man sich soooo schoen jeglicher Kritik entledigen...

Hunger in Afrika? Geh halt hin und hilf!
Krieg im Irak? Flieg rueber und rede selbst mit denen!

Hauptsache, Kritik wird nicht laut geaeussert.

Ist der DMFV ein Verein, ist er fuer seine Mitglieder da und die Aufgabe des Vorstandes ist es, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

Ist der DMFV ein Unternehmen, taete er gut daran, sich kundenorientiert zu zeigen.

Aber es gibt ja immer genug Wassertraeger, fuer die Dabeisein alles ist...

P.S: Warum mischt sich der DMFV eigentlich in Politik in Wirtschaft ein? Wem die Politik nicht passt, soll sich waehlen lassen und wem die Wirtschaft nicht passt, der soll eine Firma gruenden.

#12

Verfasst: 27.10.2007 14:08:14
von Ls4
ER Corvulus hat geschrieben:erstmal Danke an Dieter - für die Mühe mal zum beliebten heissen Eisen 2G4 ein (halb?)offizielles Statement anzuschleppen.

Immerhin - es gibt wohl Anlagen, die in D mit 100mW betrieben werden dürfen - 2G4 wird wohl sogar überhaupt für RC-Modelle gentutz werden dürfen - bzw es ist nicht generell verboten... :roll:

Spannend ist nun nur noch, ob Graupner/Robbe/ACT Systeme nun der "ETSI EN 300 328" entsprechen oder nicht... muss sich das jeder selber raussuchen?

Das mit der Frequenz-Freigabe für extra 2G4 ist wieder - der Amtsmichel lässt grüssen - typisch deutsch...

Und nun brauchen wir das nur noch alle schriftlich - und einen Berg Aufkleber "Entspricht ETSI EN 300 328" und schon kanns losgehen ;)


Grüsse wolfgang
Hi
Sehr komplexes Thema

Futaba verwendet FHSS und ist somit mit 100mW kompatibel.
Es ist davon auszugehen dass es auch Media Access Protokoll implementiert hat, so dass es in Zukunft legal sein wird.

ACT vewendet 10MHZ Spread une eine Rückkanal (für Media Access)
10MHZ Spread heißt 10*10mW, also auch OK.

Graupner verwendet DSSS mit 2Mhz Spread, also 20mW und einen Rückkanal (für Media Access)
Sie dürfen mit 60mW (durch Antennengewinn 100mW) senden, wie sie das machen haben sie aber noch nciht aus dem Sack gelassen, also wie es erlaubt ist. Dennoch denke ich dass es so ist, denn eine Firma, die zu TÜV gehör hat die Anlage geprüft

Gruß Tim