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#1 Autowäsche Waschstr.. Felgenreiniger zerstört Felgen
Verfasst: 08.11.2007 17:40:38
von justcar.de
Kurzform:
25.10
Autowaschanlage bei MB A. benutzt wie schon X-Mal zuvor. Felgenreinigung mit Felgenreiniger.. Bei Ausfahrtanlage sind Felgen angegriffen / weiß am blühen..
MB A. bescheinigt mir die Beschädigung, will polieren lassen.
Ergebniss polieren ist naja da Klarlack beschädigt
08.11.
Heute Gutachter vom Tüv Nord. Lack ist noch drauf aber stark unterschiedlich. Felgen erneut mit Reiniger benetzt. Wieder stark am aufblühen. Farbe läßt sich abwischen..
Autohaus A. will Schadensersatz zahlen aber nur in Höhe des Händler EK s.. Höhe ist mir unbekannt.
Habe Rechnung vom 11.07 mit Summe X.
Bin der Meiniung das Summe X bezahlt werden muss. Ich möchte gerne das Geld und keine neuen Felgen.
Meiner Meinung nach habe ich ein Wahlrecht und der Schadensersatz ist in Höhe meiner Rechnung aufzubringen...
Jemand n Plan?
_________________
#2
Verfasst: 08.11.2007 17:47:32
von justcar.de
Für die Alufelgenfeteschisten es sind BBS LE MANS in 8.5 und 9.5 mal 19
#3
Verfasst: 08.11.2007 17:53:30
von DerMitDenZweiLinkenHänden
Ich kenn mich net aus aber ich denke, du hast das Recht auf neue Felgen und nicht auf die Kohle. Außer, alle Felgen hätten den selben Mangel.
Sollte es die Felgen nicht mehr geben,dann kommt die Kohle zum Zug und zwar der Rechnungsbetrag abzüglich eines Betrages für die bisherige Nutzung. Wobei das beim Kauf im Juli für mich eher ein Null-Betrag wäre.
Das mal von einem Laien.
Was sagen Berufenere?
Kurt
#4
Verfasst: 08.11.2007 17:55:13
von speedy
Ich denke (keine rechtliche Sicherheit), er kann dir auch die Felgen ersetzen - also wenn er dir neue gibt, ist er im Recht - wieviel er dafür gezahlt hat, ist dann sein Problem. Ich denke du hast kein Recht darauf das Geld dafür zu bekommen - weil, er hat ja die Felgen kaputt gemacht und nicht das Geld. Von der Versicherung würdest du Geld bekommen - theoretisch müßte er aber doch so eine Versicherung haben, die dann die Beschädigung zahlt ?
MFG,
speedy
#5
Verfasst: 08.11.2007 18:02:10
von justcar.de
Also mein ich bin der Auffassung das ich ein Wahlrecht habe.. Neue Felgen oder Schadensersatz in Geld.
Alle Felgen sind beschädigt, da alle gewaschen worden sind.
Laut meinem Rechtsverstand ist es ja ein Werkvertrag ( Säuberung Auto) gewesen. Dieser ist Mangelhaft durchgeführt worden. Eine Nachbesserung ist auch nicht machbar, da bei dieser die Betriebserlaubnis erlöscht.
BBS ( Felgenhersteller) sagt nicht reperabel
#6
Verfasst: 08.11.2007 18:09:12
von Crizz
Wenn die Felgen jünger als ein Jahr sind normalerweise der KAufpreis abzgl. Mwst., die müssen die nur erstatten wenn du neue kaufst und den Beleg vorlegst.
Ansonsten Zeitwert ( Abzug "alt gegen Neu" abzgl. Mwst. ), ist gängige Praxis der Versicherer, nicht nur bei Firmen, auch bei Privatpersonen.
#7
Verfasst: 08.11.2007 18:14:46
von Tueftler
komisch.. ich kenne das bisl anders.....
Normalerweise solltest du die Felgen neu lackiert bekommen....
Sollte der Schaden dann NOCHMAL auftreten
nochmal lackieren lassen.
Schaden widerholt sich widerholt:
Austausch gegen neue Felgen. (auch anderer Typ möglich)
Schaden widerholt sich:
Jetzt erst besteht anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.......
So haben wir das mal vor X-Jahren gelernt. Kein Plan ob es noch so in der Form aktuell ist.
#8
Verfasst: 08.11.2007 18:17:00
von justcar.de
Crizz hat geschrieben:Wenn die Felgen jünger als ein Jahr sind normalerweise der KAufpreis abzgl. Mwst., die müssen die nur erstatten wenn du neue kaufst und den Beleg vorlegst.
Ansonsten Zeitwert ( Abzug "alt gegen Neu" abzgl. Mwst. ), ist gängige Praxis der Versicherer, nicht nur bei Firmen, auch bei Privatpersonen.
Also so sehe ich das auch.. Mein Kaufpreis minus Mwst evtl minus Zeitwert was bei 5 Monaten nicht viel sein kann.
Der Händler EK ist mir ein zu großes Risko solange man diesen nicht offenlegt. Beispiel:
Felge kostet 100 Euro minus Mwst würde ich 81 Euro bekommen
Bekommst der Händler 30% oder so wären es nur 70 Euro.
Ich würde gerne meinen Rechnungswert abzüglich Mwst abzüglich eines evtl Alt gegen Neu.
Das will der Händler aber nicht
#9
Verfasst: 08.11.2007 18:21:01
von speedy
tueftler, das was du kennst, ist bei Garantie - daß du dem Hersteller 2 mal die Gelegenheit zur Nachbesserung geben mußt, bevor Ersatzgerät (aber der gleiche Typ) oder Geld zurück.
Hier handelt es sich aber um einen Unfall bzw. Sachbeschädigung, wenn ich das richtig kapiert habe.
MFG,
speedy
#10
Verfasst: 08.11.2007 18:24:13
von Tueftler
Hier handelt es sich aber um einen Unfall bzw. Sachbeschädigung
Und das denke ich muss erst mal von nem Gutachter geklärt werden. Sind die Felgen fehlerhaft oder das Waschmittel zu aggressiv. Vorher wird wohl keiner was machen........
#11
Verfasst: 08.11.2007 18:26:02
von speedy
Ich würde gerne meinen Rechnungswert abzüglich Mwst abzüglich eines evtl Alt gegen Neu.
Das mit dem Alt gegen Neu kapier ich nicht - aber er muß dir das ersetzen (abzüglicher irgendwas), was die heute kosten würden (den Wiederbeschaffungswert - allerdings glaub dann schon das, was du im Laden für zahlen würdest) und nicht, was du irgendwann mal bezahlt hast. ... wenn du unbedingt ein Auto ohne Felgen haben willst, dann laß dir die neuen Felgen von ihm geben und verkaufe die doch selber bei eBay oder so weiter.
MFG,
speedy
#12
Verfasst: 08.11.2007 18:26:12
von justcar.de
Tueftler hat geschrieben:Hier handelt es sich aber um einen Unfall bzw. Sachbeschädigung
Und das denke ich muss erst mal von nem Gutachter geklärt werden. Sind die Felgen fehlerhaft oder das Waschmittel zu aggressiv. Vorher wird wohl keiner was machen........
siehe oben:
Heute Gutachter vom Tüv Nord. Lack ist noch drauf aber stark unterschiedlich. Felgen erneut mit Reiniger benetzt. Wieder stark am aufblühen. Farbe läßt sich abwischen..
#13
Verfasst: 08.11.2007 18:27:22
von Tueftler
Heute Gutachter vom Tüv Nord. Lack ist noch drauf aber stark unterschiedlich. Felgen erneut mit Reiniger benetzt. Wieder stark am aufblühen. Farbe läßt sich abwischen..
Dann deute ich das mal so als seien die Felgen fehlerhaft gewesen.......
#14
Verfasst: 08.11.2007 18:29:13
von justcar.de
speedy hat geschrieben:Ich würde gerne meinen Rechnungswert abzüglich Mwst abzüglich eines evtl Alt gegen Neu.
Das mit dem Alt gegen Neu kapier ich nicht - aber er muß dir das ersetzen (abzüglicher irgendwas), was die heute kosten würden (den Wiederbeschaffungswert - allerdings glaub dann schon das, was du im Laden für zahlen würdest) und nicht, was du irgendwann mal bezahlt hast. ... wenn du unbedingt ein Auto ohne Felgen haben willst, dann laß dir die neuen Felgen von ihm geben und verkaufe die doch selber bei eBay oder so weiter.
MFG,
speedy
Also ich habe im Laden vor 5 monaten summe x bezahlt. die felge ist seitdem preisstabil und kostet immer noch summe x.
Er will mir aber nur den Händlereinkaufspreis der Felge bezahlen ohne mir diesen vorher zu nennen.
#15
Verfasst: 08.11.2007 18:32:04
von speedy
Dann deute ich das mal so als seien die Felgen fehlerhaft gewesen.......
Nur, wenn es vorher auch schon so war - und nicht die Waschmaschine

den Lack abgekratzt hat oder das Waschmittel zu aggressiv war und den Lack aufgelöst hat.
Aber wenn der Gutachter da war, dann wird er ja sicherlich auch sowas bedacht haben (also ob sowas durch die Waschstraße kommen kann) bzw. dazu was gesagt haben ?
MFG,
speedy