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#1 42V Limit?

Verfasst: 04.02.2008 10:45:39
von tracer
Gibt es für die 42V eine gesetzliche Grundlage?

http://www.modellflug-online.at/php/inc ... tentid=143

#2

Verfasst: 04.02.2008 10:47:04
von frankyfly
Stichwort Schutzkleinspannung, sonnst fällt mir dafür auch keine Begründung ein

#3

Verfasst: 04.02.2008 10:51:05
von tracer
Stichwort Schutzkleinspannung
Sagt mir leider nichts.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzkleinspannung

Hier lese ich was von 60V, dann was von Kinderspielzeug, aber nichts, was mir sagt,ob ich nun an nem 63V Regler auch 63V benutzen darf.

#4

Verfasst: 04.02.2008 10:56:08
von debian
Moin,

die Schutzkleinspannung müßte aber nach meinem wissen 50 V betragen, da es ab 50 V bei entsprender Hz, zu Herzryhtmusstörrungen kommen kann !

Gruß
Uwe

#5

Verfasst: 04.02.2008 11:05:13
von frankyfly
debian hat geschrieben:Moin,

die Schutzkleinspannung müßte aber nach meinem wissen 50 V betragen, da es ab 50 V bei entsprender Hz, zu Herzryhtmusstörrungen kommen kann !

Gruß
Uwe
genau so ist es, bei reiner Gleichspannug 120V bei Wechselspannugen (auch das was ein Regler/steller erzeugt ist eine Wechselsüpannug) bis 50V effektivert wie die (Österreicher) auf 42V kommen, KA. evtl. irgendwelce Verbandsrichtlinien abgeschrieben und nicht nachgesehen/gedacht?

#6

Verfasst: 04.02.2008 11:12:42
von Ls4
42V war früher mal. Wurde Schrittweise angehoben. Meines Wissens sind wir gerade bei 60V.
Ob du das mit dem Regler nun darfst oder nicht, was ich eigentlich auch nicht glaube, da du hier kein Gerät hast dass über der Schutzkleinspannung zugelassen ist wäre mir völlig egal, denn die Schutzkleinspannung drückt aus bis zu welcher Spannung hantieren mit Strom Nicht tödlich ist (im Normalfall)
EDIT: Beim Regler handelt es sich zwar um Wechselstrom, was rein geht ist Gleichstrom und der darf auch nicht über der Schutzkleinspannung liegen

Gruß Tim

#7

Verfasst: 04.02.2008 11:54:29
von FPK
tracer hat geschrieben:
Stichwort Schutzkleinspannung
Sagt mir leider nichts.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzkleinspannung

Hier lese ich was von 60V, dann was von Kinderspielzeug, aber nichts, was mir sagt,ob ich nun an nem 63V Regler auch 63V benutzen darf.
Von Gleichspannungsseite ja, von der Wechselspannungsseite unklar :) Da müsstest Du bei Kontronik nachfragen, was der etwa für eine Effektivspannung macht. Messen mit einem billigen Multimeter geht selten, da die von Sinusspannungen ausgehen und nicht wirklich einen Effektivwert messen. Am Ausgang eines Reglers/Umrichters sieht die Spannung nicht immer so wirklich sinusförmig aus wie man es sich wünscht ;). Aber auch hier würde ich das gleich wie bei einem Sender handhaben: hat er eine Konformitätserklärung ja/nein. Wenn ja, brauchst Du Dir als Verbraucher wenig rechtliche Sorgen zu machen.

#8

Verfasst: 04.02.2008 13:14:35
von ER Corvulus
Eigentlich müssten Elektrogeräte die mit Spannung über dieser Schwelle liegen, gewissen Normen in der Baquausführung (Isolierung, vorgeschriebenes Werkzeug, Abnahme durch prüfstelle usw) entsprechen. D.H. du brauchst theoretisch die Abnahme von einem Sachverständigen (zugelassenen Elektriker-Meister) um so ein Gerät in Betrieb nehmen zu dürfen. Des weiterne, müsstest eigentlich mit Schutzisolierungen arbeiten, Spannungsführende Kabel/Klemmen müssen gesichert sein (die Elektrik muss in einem Schaltschrank sitzen, der beim Öffnen spannungsfrei schaltet) usw...
In <A> wird das anscheinen Ernst genommen.
Habe auch keine Ahnung inwiefern hier die EU-Normen/Richtlinien überhaupt gelten... Ich würde auch gar nicht erst fragen, ehe einem irgendeine Berufsgenossenschaft den Heli von Amts wegen still legt (=verplompt oder gleich mitnimmt..)

Grüsse Wolfgang

grüsse Wolfgang