#1 "Strafbar"???
Verfasst: 13.02.2008 22:16:38
Hallo Leuts,
jetzt muss ich mich mal als Unwissenden outen.
Woher wissen eigentlich alle hier im Forum ausser mir, dass der Betrieb vom Sender XYZ mit einer Abstrahlleistung
von soundsoviel Watt "illegal" ist und wohl mit Knast nicht unter 5 Jahren oder so (vgl. Musikkopierer) bestraft wird?
OK, überzogen, ich geb's ja zu.
Aber: wenn etwas angeblich strafbar ist, so sollte ein Gesetz existieren, das diesen Straftatbestand eindeutig angibt:
"§... wird mit Geldstrafe oder Haft nicht unter..."
Kennt jemand ein solches Gesetz oder einen Paragraphen im StGB?
Wer hat denn nun mal eine eindeutige Information, nicht in der Form "ich hab' irgendwo im Forum ABC gelesen, dass ein selbsternannter Fachmann folgende Aussage so interpretiert hat.."??
Got it?
Um es deutlich zu machen: Ich habe selbst keinerlei Interesse, mir irgendeinen komischen Sender von irgendwo her
zu besorgen und zu betreiben, ich bin auf absehbare Zeit prima mit meinem "legalen" 35 MHz Sender unterwegs.
Ich will nur diese "Strafbarkeit", diese Panikmache, mal sauber erklärt bekommen.
Eine mögliche Regressforderung einer Versicherung bei Nichteinhaltung einer Bestimmung ist nämlich definitiv was anderes als eine strafbewehrte Handlung.
Globale Aussagen wie "importierte Sender sind illegal" sind nichts anderes als Panikmache, die Firmen, denen das Internetbusiness und seine
Einkaufsmöglichkeiten ein Dorn im Auge sind, hochwillkommen erscheinen muss.
So, jetzt isch mirs wohler..
Gruss,
Thilo
jetzt muss ich mich mal als Unwissenden outen.
Woher wissen eigentlich alle hier im Forum ausser mir, dass der Betrieb vom Sender XYZ mit einer Abstrahlleistung
von soundsoviel Watt "illegal" ist und wohl mit Knast nicht unter 5 Jahren oder so (vgl. Musikkopierer) bestraft wird?
OK, überzogen, ich geb's ja zu.
Aber: wenn etwas angeblich strafbar ist, so sollte ein Gesetz existieren, das diesen Straftatbestand eindeutig angibt:
"§... wird mit Geldstrafe oder Haft nicht unter..."
Kennt jemand ein solches Gesetz oder einen Paragraphen im StGB?
Wer hat denn nun mal eine eindeutige Information, nicht in der Form "ich hab' irgendwo im Forum ABC gelesen, dass ein selbsternannter Fachmann folgende Aussage so interpretiert hat.."??
Got it?
Um es deutlich zu machen: Ich habe selbst keinerlei Interesse, mir irgendeinen komischen Sender von irgendwo her
zu besorgen und zu betreiben, ich bin auf absehbare Zeit prima mit meinem "legalen" 35 MHz Sender unterwegs.
Ich will nur diese "Strafbarkeit", diese Panikmache, mal sauber erklärt bekommen.
Eine mögliche Regressforderung einer Versicherung bei Nichteinhaltung einer Bestimmung ist nämlich definitiv was anderes als eine strafbewehrte Handlung.
Globale Aussagen wie "importierte Sender sind illegal" sind nichts anderes als Panikmache, die Firmen, denen das Internetbusiness und seine
Einkaufsmöglichkeiten ein Dorn im Auge sind, hochwillkommen erscheinen muss.
So, jetzt isch mirs wohler..
Gruss,
Thilo