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#1 "Strafbar"???

Verfasst: 13.02.2008 22:16:38
von tdo
Hallo Leuts,
jetzt muss ich mich mal als Unwissenden outen.
Woher wissen eigentlich alle hier im Forum ausser mir, dass der Betrieb vom Sender XYZ mit einer Abstrahlleistung
von soundsoviel Watt "illegal" ist und wohl mit Knast nicht unter 5 Jahren oder so (vgl. Musikkopierer) bestraft wird?
OK, überzogen, ich geb's ja zu.
Aber: wenn etwas angeblich strafbar ist, so sollte ein Gesetz existieren, das diesen Straftatbestand eindeutig angibt:
"§... wird mit Geldstrafe oder Haft nicht unter..."
Kennt jemand ein solches Gesetz oder einen Paragraphen im StGB?
Wer hat denn nun mal eine eindeutige Information, nicht in der Form "ich hab' irgendwo im Forum ABC gelesen, dass ein selbsternannter Fachmann folgende Aussage so interpretiert hat.."??
Got it?

Um es deutlich zu machen: Ich habe selbst keinerlei Interesse, mir irgendeinen komischen Sender von irgendwo her
zu besorgen und zu betreiben, ich bin auf absehbare Zeit prima mit meinem "legalen" 35 MHz Sender unterwegs.
Ich will nur diese "Strafbarkeit", diese Panikmache, mal sauber erklärt bekommen.
Eine mögliche Regressforderung einer Versicherung bei Nichteinhaltung einer Bestimmung ist nämlich definitiv was anderes als eine strafbewehrte Handlung.
Globale Aussagen wie "importierte Sender sind illegal" sind nichts anderes als Panikmache, die Firmen, denen das Internetbusiness und seine
Einkaufsmöglichkeiten ein Dorn im Auge sind, hochwillkommen erscheinen muss.

So, jetzt isch mirs wohler..

Gruss,
Thilo

#2

Verfasst: 13.02.2008 22:21:37
von tracer
So, jetzt isch mirs wohler..
Fein :)

Für jeden Sender, für den eine EU Konformitätserklärung vorliegt, ist alles im Lack.
Die für die US DX7 wurde fehlerhafterweise veröffentlicht:

http://www.horizonhobby.com/Articles/Ar ... cleID=1716

#3

Verfasst: 13.02.2008 22:24:22
von worldofmaya
Hallo!
Bin kein Jurist aber im Strafgesetz wirst sowas wohl eher nicht finden. Würd auf das Rundfunkgesetz tippen..
-klaus

#4

Verfasst: 13.02.2008 22:24:35
von helihopper
Moin,

illegal und strafbar sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Die Bussgelder (nicht Strafgelder) für den illegalen Betrieb sollten sich aus irgendwelchen Frequenzzuteilungsverordnungen oder so etwas ergeben.

Zur Not mal die RegTP oder wie der Verein heisst anbimmeln. Die können Dir da weiter helfen.

Dass die Bussgelder kein Fliegenschiss sein werden scheint aber schlüssig, weil nur mit harten Massnahmen der Frequenzsalat in D und Europa überhaupt einigermassen sauber funzt.


Cu

Harald

#5

Verfasst: 13.02.2008 22:29:11
von tdo
Da fiel schon mal der Begriff EU Konformitätserklärung.

Kollege google meint unter anderm dazu:
EU-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung, in der der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklärt, dass das in den Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
Nicht mehr und nicht weniger.

Und zu den Begriffen "legal, illegal (,IKEA-Regal)" und "strafbar":
die werden eben in allen Diskussionen fröhlich durcheinander gemischt.

Also Mädels, her mit den Paragraphen!

Gruss,
Thilo

#6

Verfasst: 13.02.2008 22:33:18
von worldofmaya
Hallo!
Das was ich bis jetzt gefunden hab ist folgendes: click
Ich glaub da sind genug Querverweise drinnen die dir helfen! Eine EU Konformität ist gut, hilft dir aber nix wennst in Frankreich oder Österreich wohnst... EU gut aber nur bis zur jeweiligen nationalen Grenze. Das entsprechende Telekommunikationsgesetz muss eingehalten werden und ist EU weit unterschiedlich...
-klaus

[Edit] Sieht auch interessant aus -> click

#7

Verfasst: 13.02.2008 22:48:38
von FPK
tdo hat geschrieben:Da fiel schon mal der Begriff EU Konformitätserklärung.

Kollege google meint unter anderm dazu:
EU-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung, in der der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklärt, dass das in den Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ist ganz einfach: wenn ein Gerät diesen Anforderungen nicht entspricht und dadurch etwas passiert, wird das allgemein von Staatsanwälten und Gerichten als grob fahrlässig angesehen, da der Stand der Technik nicht beachtet wurde. D.h. wenn dabei jemand verletzt wird, wird daraus grob fahrlässige Körperverletzung und das ist normalerweise kein Kavaliersdelikt mehr.

Disclaimer: Im Zweifel einen Anwalt fragen, das hier ist keine Rechtsberatung :)

#8

Verfasst: 13.02.2008 23:02:21
von FPK
Noch eine kleines erklärendes Beispiel: das ist wie mit 0,3 bis 0,5 Promille Autofahren: solange nichts passiert, wird es nicht sanktioniert. Wenn Du dabei aber einen Unfall evtl. noch mit Personenschaden versursachst, kannst bis zu 5 Jahren in den Bau wandern.