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#1 Sicherheitshinweis des Jazz 40 im Rex ernstnehmen??

Verfasst: 19.03.2008 10:57:27
von rex_freund
Hallo

grad bin ich eher zufällig in der Kontronik-Anleitung zum Jazz bei der Rubrik Sicherheitshinweise auf den Punkt gestoßen, dass trotz Verwendung des BEC ein zusätzlicher Empfängerakku aus Haftungsgründen verwendet werden "muss".

99,x% fliegen doch im Rex 450 o. ä. keine zusätzlichen Empfängerakku spazieren. Wir nutzen doch alle "nur" das BEC. Wenn jetzt was passiert, war man ja eigentlich fahrlässig oder? Die Haftpflichtversicherung des DMFV Zusatzform IV oder niedriger muss ja zahlen, weil es eine Haft-Pflicht ist. Aber ist man dann der Versicherung gegenüber event. Schadenersatzpflichtig, also haben die dann Regress-Ansprüche??

Wer es nicht glaubt und im Handbuch online nachlesen will:
Seite 20, Absatz 5: Jazz-Anleitung als PDF:
Link: http://www.kontronik.com/Downloadmess/JAZZ.pdf

Was haltet ihr davon? Denk ein Anruf bei Kontronik bringt wenig, weil die sich nicht selbst widersprechen werden/dürfen. Oder meinen die mit Haftungsgründen die Garantie, bzw. Schadensersatzforderungen gegen Kontronik, wenn der Regler/BEC ausfällt und mein Modell kaputt ist? Wäre wohl logischer?

Gruss, Robert

#2

Verfasst: 19.03.2008 11:25:07
von Exxtreme
ich hab grad ein OrginalJazz Betriebsanleitung vor mir liegen darin steht unter Sicherheitshinweise

zitat aus der Betriebsanleitung vom Jazz 40

"Sicherheitshinweise

Bei Verwendung des BEC sollte stets ein geladener Empfängerakku mit ausreichender Kapazität verwendet werden!
Ein einfacher Fehler (z.B. Leistungsunterbrechung, Akkubruch,Wackelkontakt oder ausfall eines BEC Bauteils) kann sonst zum Ausfall der Empfangsanlage führen.
Bei Flugmodellen mit BEC muss vor dem Erstflug durch Tests am boden sichergestellt werden, das die BEC-Belastbarkeit für die jeweilige Anwendung ausreicht!"


Weiters steht zum BEC unter 3.2 das ein 4zelliger Akku empfohlen wird aber nichts davon das man ihn ohne zusätzlichen Empfänger akku nicht ordnungsgemäss betreiben würde.

#3

Verfasst: 19.03.2008 11:34:21
von rex_freund
Also in der wohl aktuellsten Version online steht S. 20, Punkt 5, erster Satz, Zitat:

"Auch bei Verwendung des BEC muss aus Haftungsgründen ein geladener
Empfängerakku mit ausreichend Kapazität verwendet werden (siehe BEC)."

Es folgen keine Lockerungen oder Einschränkungen der Aussage.

Ich schätze aber, dass die wohl doch eher Schadensersatzansprüche von geschädigten Piloten gegenüber Kontronik so den Wind aus den Segeln nehmen wollen. Sonst könnte man ja sagen euer Jazz fiel aus, ich bin abgestürzt hab ein paar Hundert Euro Schaden. So kontert Kontronik: selbst wenn der Jazz ausfällt, kann man mit dem extra Empfängerakku noch steuern und ne Autorotationslandung hinlegen. - Aber das ist nur eine Idee/Interpretation.

#4

Verfasst: 19.03.2008 11:50:31
von Exxtreme
Dann sollte man sich vielleicht als nächsten Regler doch einen von jeti holen, den wenn das so dort steht gibts wieder einen Grund weniger zum jazz zu greifen, den wenn man das BEC nicht ohne zusatzakku verwenden darf brauch ich kein BEC und verwende gleich einen Regler ohne oder einen anderen bei dem man das schon darf.

#5

Verfasst: 19.03.2008 12:24:02
von Doc Tom
Hallo Robert, wegen der Sache bitte mal Hr. Sonneschein vom DMFV kontaktieren. Sehr guter Beitrag :thumbright:

#6

Verfasst: 19.03.2008 13:24:31
von Crizz
Ich seh das mal ganz einfach aus der Verbraucherschutz-Seite : wenn das BEC ohne Zusatzakku nicht verwendet werden darf, dann hat es auch im Regler nix zu suchen. Sinn und Zweck der Schaltung ist es, auf einen zusätzlichen Empfängerakku verzichten zu können. Und damit sollte auch die Haftungsfrage kein Problem sein, ansonsten warte ich nur darauf das die Autohersteller in den Betriebsanleitungen schreiben, das man den Wagen nur mit zusätzlichem Bremsfallschirm fahren darf, da bei Ausfall der Bremsanlage das Fahrzeug nicht oder nur extrem eingeschränkt zum stehen gebracht werden kann.

Bin mal gespannt was der DMFV dazu schreibt, ist ein sehr interessantes Thema - 5 grüne dafür ! Aber halt und mal auf dem Laufenden bitte :)

#7

Verfasst: 19.03.2008 18:56:12
von toper
Ich wollte nur mal kurz einwerfen: Wenn die sowas in die Anleitung schreiben, heisst das noch lange nicht, dass es auch rechtens ist. Ich denke auch so wie Crizz.

#8

Verfasst: 19.03.2008 19:12:39
von Crizz
Und in der TT-Anleitung hab ich sowas nicht gefunden. Wäre doch paradox wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, nur weil ich nen Jazz fliege statt nen TT-Regler.

Ich geh mal davon aus, das es - wie schon gemutmaßt wurde - dabei um die Herstellerhaftung geht. Die werden evtl. im Bereich außerhalb D da irgendwelchen Klagemöglichkeiten vorbeugen wollen. Wie damals Mc D. in den USA mit dem Hinweis das der Inhalt eines Kaffeebechers heiß sein könnte.....

#9

Verfasst: 19.03.2008 19:23:39
von tracer
Und in der TT-Anleitung hab ich sowas nicht gefunden.
Den TT Regler DARFST Du auch gar nicht mit Stützakku betreiben.

Ich käme aber auch nie auf die Idee, bei nem Heli in 450er Größe nen Stützakku einzubauen (wenn ich nicht grade die dösseligen DS281 draufhabe).

#10

Verfasst: 19.03.2008 19:45:23
von helihopper
Hi zusammen,

ohne jetzt den kompletten Tread gelesen zu haben.

Kontronik hat ein ähnliches Rechtssicherheitsbedürfnis, wie normale Menschen auch.

Heisst:
Kontronik will nicht wegen falscher Komponentenwahl (Stromfresser) auch nur in die Gefahr einer Haftungsfrage kommen.
Ein Rechtsstreit kostet eben viel Kohle und Nerven.

Andere gehen da ein grösseres Risiko. Aber das ist deren Sache. Kontronik sitzt in D und hier ziehen sich Prozesse extrem in die Länge. Von den Kosten ganz zu schweigen. In so fern ist es vollkommen legitim gewisse Risiken von vorne herein auszuschliessen, wenn der Regler schon die Option des Duplexbetriebes (Kunstwort bitte nicht so eng sehen) bietet.

Andere sitzen in TW, GB, USA und denen ist es wurscht. Die machen die GmbH hier dicht, wenn die nen Prozess verlieren (die Geschädigten können dann versuchen Ihre Ersatzansprüche im Ausland geltend zu machen) und gründen ne neue GmbH.


Für nen JAZZ reicht als Stützakku locker ein 250er - 450er 4 Zeller NiCd, der 10-12 C in der Spitze verträgt.

Das ist ne zusätzliche Sicherheit und die ist deutlich leichter, als ein 1000er 2S Lipo mit Step Down oder ein reiner 4 Zeller NiCd mit 1000 MAh.

Warum sollte Kontronik also nicht darum bitten diese Option auch zu nutzen und Haftungsrisiken bei Missachtung dieses ernst gemeinten und auch sinnigen Hinweises so rigoros von der Tapete wischen?



Cu

Harald

#11

Verfasst: 19.03.2008 20:02:22
von Exxtreme
Der Sinn des BEC ist bekannt?
Es steht für Batterie Eliminator Circuit welches ermöglicht ohne Empfängerakku zu fliegen. welchen sinn macht es wenn ich trotzdem einen separaten akku nach jedem Flug laden muss, dabei spielt nicht das gewicht die Rolle sondern die umständliche Handhabung.
Und wehe der Akku ist mal nicht geladen dann zieht es einem das BEC erst richtig runter...

#12

Verfasst: 19.03.2008 20:05:23
von helihopper
Musst Du nicht.

geht auch ohne.

Nur eben ohne Pistole (oder wars Panzerfaust?).

Das sind schlicht rechtliche Spitzfindigkeiten, die mit den Möglichkeiten des JAZZ wenig gemeinsam haben.



Cu

Harald

#13

Verfasst: 19.03.2008 23:41:19
von KO
flaechengleiter hat geschrieben: Kontronik hat ein ähnliches Rechtssicherheitsbedürfnis, wie normale Menschen auch.

Heisst:
Kontronik will nicht wegen falscher Komponentenwahl (Stromfresser) auch nur in die Gefahr einer Haftungsfrage kommen.
Ein Rechtsstreit kostet eben viel Kohle und Nerven.

Cu

Harald
Hi,

warum schreibt dann Kontronik nicht gleich, daß der Regler nicht in RC-Modellen verwendet werden darf?
Kontronik sagt ja auch nicht, wie der Regler befestigt werden soll, "um nicht Schuld zu sein wenn was schief geht!" (Zitat, von der telefonischen Hotline erhalten)

Grüße Klaus

#14

Verfasst: 20.03.2008 00:17:15
von worldofmaya
Passieren kann immer was... wenn der Regler/BEC ausfällt fällt er halt vom Himmel. Hat man einen kleinen Puffer-Akku drinnen dann kann man noch steuern. Allerdings das was passieren kann sind Spitzen die die Leistungsfähigkeit des Jazz BECs übersteigen. Passiert das dann hat man ein Problem. Wann treten die auf? Wenn man gerade Spitzenleitstung von den Servos verlangt. Das ein 450'er vielleicht nicht an diese Grenzen kommt, kann sein. Kontronik geht halt den sicheren Weg im Handbuch und wer die Regler kennt weiß das das Produkt auch der sichere Weg ist. Wenn man sich andere "Regler" ansieht müssten die vor ihrem Gov warnen.
Von den größeren Jazz (80er in einem 550er) weiß ich das die bei entsprechender Gangart an ihre Grenzen kommen. Bei einem Jive könnte man sich rein aus Sicht der Spitzen den Puffer sparen. Wer sicher gehen will kann sich ja trotzdem die nicht mal 20g für einen Puffer reinbauen. Muss jeder für sich entscheiden.
-Klaus

#15

Verfasst: 20.03.2008 17:18:38
von Chorge
Seh ich auch so! Kontronik sichert sich einfach dagegen ab, dass irgendwelche Leute meinen sie verklagen zu müssen, weil ihr Modell vom Himmel gefallen ist. Die Warscheinlichkeit, dass der Jazz ausfällt steigt exponentiell mit der Verwendungf von Komponenten, die ihn in den Grenzbereich bringen. Wenn man hergeht, und nen -6er Scorpion an den 40er Jazz hängt, dann noch ein S9257 ans Heck, dazu 3 weitere Digiservos an die TS - dann können schnell Stromspitzen resultieren, die der 40er Jazz nicht mehr bewältigen kann. Gleiches gilt bereits, wenn etwas am Heli schwergängig ist! Kontronik kann wohl kaum ne auflistung aller möglichen Komponenten-Kombis geben - deshalb sichern sie sich ab, indem sie sagen, dass eine dauerhafte Steuerung des Modells nur mit externer Stromversorgung gewährleistet ist. Betreibt man den Jazz im vernünftigen Bereich, muss man sich kaum Sorgen machen, dass die BEC ausfällt - somit braucht man da (eigentlich) auch keinen separaten Akku mit rumschleppen. Wenn man aber den Jazz am Limit betreiben möchte, sollte man sich schon Gedanken vorher machen... Ausserdem kann IMMER ein elektronisches Bauteil unerwartet ausfallen - ist dieses im Regler/BEC, so muss einem klar sein, dass das Modell nicht mehr steuerbar sein wird. Mit externer Stromversorgung des Empfängers ist man geschützt - und genau diesen Hinweis gibt faktisch Kontronik!
Ich kenne es von meinem kleinen Cox-Warbird: Gegen Ende des LiPos (obwohl noch locker 30% drin sind) bekomme ich bei spontanen Gasstößen Steuerstörungen - vermutlich zieht der Motor in dem Fall die Spannung soweit runter, dass die BEC den Empfänger nicht mehr ausreichend versorgt. Im Heli mit den großen Akkus und großem Regler hatte ich dieses Problem noch nie - aber man sieht, dass so ne BEC halt auch nicht die 100%ige Sicherheit gewährleisten kann....