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#1 Das ist ja wohl ein schlechter Witz oder?

Verfasst: 01.04.2008 10:17:09
von josef.klupfer
Hi zusammen,

sagt mal, habt ihr schon mal das Deutsche Luftfahrtgesetz gelesen, den Abschnitt über Modellflieger? Das ist doch wohl ein Witz:

§16, Absatz (1).5
http://www.luftrecht-online.de/regelwer ... luftvo.pdf (Seite 15)

Das heisst, dass jeder fern- oder auch nichtferngesteuerte Flugkörper eine Erlaubnis den Luftraums braucht, wer das übrigens nicht macht, begeht nach späterem Absatz eine Ordnungswidrigkeit. Und es ist nicht vom kontrollierten Luftraum die Rede, der erst in gewisser Höhe beginnt, ausser in der Nähe von Flughäfen.

Also selbst ein Gummimotorflieger zum Werfen wäre davon betroffen, da der auch nen Eigenantrieb hat. Sagt mal habt ihr davon schon was gehört? Oder weiss da jemand mehr, zB über DMFV? Hab zwar die Zusatzversicherung Form 4, aber bei den Bürokratenhengsten weiss man ja nie?

MfG

#2

Verfasst: 01.04.2008 10:21:13
von Crizz
Modelle in unserem Sinne sind in § 16/1 genau definiert, und da der Rex weder Raketenantrieb hat noch 5 kg übersteigt..... ;)

Gesetze muß man immer Abschnittweise lesen und darf die Abschnitte nicht durcheinanderbringen. Denn jeder Absatz behandelt andere zentrale Punkte. Kann man schnell durcheinanderbringen und ist dann erstaunt, wenn man nicht auf die Absatznummern achtet.

#3

Verfasst: 01.04.2008 10:22:24
von Tueftler

#4

Verfasst: 01.04.2008 10:37:43
von josef.klupfer
Puh, danke, dann passts ja. Hab gedacht, der 5. Abschnitt generalisiert das ganze. Man man, hab mir schon gedacht, was denen noch alles so einfällt :wink:

Viele Grüße!