Seite 1 von 2

#1 Frage zur Rechtslage

Verfasst: 05.06.2008 16:31:49
von n@ppo
Hallo zusammen,

ich habe mal eine frage zur Rechtslage bezüglich einer ausstehenden Lieferung bei einem Onlineshop.

Seit 14.05.08 steht die Lieferung aus. Auf Anfragen über das Webportal des Shops und Mails hat sich Nullkommanix getan. Telefonisch ist auch keiner zu bekommen.

Irgendwie habe ich jetzt keinen Bock mehr auf das gehühner und ich habe vor das ganze über einen Anwalt laufen zu lassen. Die Summe um die es geht ist eigentlich ein Witz (20€), aber wenn ich mir vorstelle, dass ich nicht alleine bin mit meinem Problem werde ich schon ein wenig sauer.

Alles in allem habe ich 4 Mails bzw. Anfragen gesendet in denen ich um Termine gebeten habe bzw. Lieferfristen und Rückzahlungsfristen gesetzt habe.

Hatte einer von euch diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln können?

#2

Verfasst: 05.06.2008 17:02:37
von Günu
Hast du per Vorkasse bezahlt? Oder auf Rechnung? Also wegen 20€ würd ich nicht gleich den Anwalt auffahren, schliesslich ist ja der auch nicht gratis!
Aber bleib doch noch etwas hartneckig und mail die Leute zu und versuchs weiter mit dem Telefon!!!

Marc

#3

Verfasst: 05.06.2008 17:08:10
von EagleClaw
Mit Anwalt drohen hilft manchmal schon viel.

#4

Verfasst: 05.06.2008 19:50:34
von n@ppo
Günu hat geschrieben:Hast du per Vorkasse bezahlt? Oder auf Rechnung? Also wegen 20€ würd ich nicht gleich den Anwalt auffahren, schliesslich ist ja der auch nicht gratis!
Aber bleib doch noch etwas hartneckig und mail die Leute zu und versuchs weiter mit dem Telefon!!!

Marc
Hi,

das ganze ging per Vorkassse. Wegen der 20€ mache ich mir nett so den Kopp. Einmal den Heli im Rapsfeld versenkt sind wesentlich mehr Euronen.
Ich habe noch mal nachgesehen. Insgesamt 6 Mails gingen an den Laden. In der letzten Mail habe ich den letzten Liefer bzw. Rückzahlungstermin gesetzt. Das wäre dann der 14.06.08. Ich denke bis dahin wird von dem laden auch nichts zu hören sein. Ich habe auch mit Verweiß auf einen Anwalt gedroht in der letzten Mail.
Das ganze ist eigentlich auch nicht meine Art. Bei den Mails bin ich auch immer vom Tonfall nie ausfallend geworden. So etwas bringt eh nichts.

Nach 4 Wochen sollte wenn MannFrau Unternehmer ist wenigstens mal eine Mail mit dem Hinweis auf einen Verzug zu schicken.

Meine Frau ist ebenfalls selbstständig, sollte es zu Verzögerungen kommen werden die Kunden per Mail oder Anruf benachrichtigt. Wenn wir im Urlaub sind wird eine entsprechechende Nachricht auf dem AB und der Website hinterlegt. Sich Wochenlang tot stellen ist irgendwie nicht so prickelnd für
das Geschäft. Ganz gleich ob es ein Kunde ist der Fragen zu seiner Bestellung hat oder generelle Anfragen.

Ich sehe es halt so. Wenn der Laden das ganze 500 mal durchzieht mit 20 Euro pro "Teilnehmer" kommt da schon ein nettes Sümmchen zusammen.

#5

Verfasst: 05.06.2008 20:10:34
von debian
Moin,

du hast ihnen jetzt eine Frist gesetzt, somit sind Sie ab dem angegeben Datum erst im Verzug ! Falls diese Frist nicht eingehalten wird hast du ja die Wandlung angekündigt die dann auch Rechtswirksam ist und dein Geld muß dir unverzüglich erstattet werden.

Gruß
Uwe

#6

Verfasst: 05.06.2008 20:22:11
von Crizz
Bei sowas geh ich gar nicht zum Anwalt, ich geh zur Kripo und erstatte Anzeige wegen Internet-Betruges. Öfentliches Interesse = Staatsanwaltschaft, dafür brauch ich keine Privatklage, die nur Geld kostet. Im Sinne einer Niederlegung wegen Geringfügigkeit ( Kann nur erfolgen wenn der Anzeige erstattende auf Rückfrage der Staatsanwaltschaft auf weitere Verfolgung verzichtet ) wird derjenige sehen, das er die Kohle rausrückt oder die Ware aushändigt.

Hatte den Fall in meinem Leben 2 x , in beiden Fällen war die Angelegenheit nach 5 bzw. 8 Tagen vom Tisch - die schicken da schonmal von der zuständigen Polizeidienststelle zwei uniformierte Kollegen vorbei, die das "Erstgespräch" führen und den Betreffenden mit dem Vorwurf konfrontieren. Gerade was Internetbetrug betrifft sind die zuständigen Abteilungen in den Kriminaldienststellen recht schnell auf dem Sprung, das ganze ist auch bei kleinen Beträgen weißgott kein Kavaliers-Delikt ( bei mir ging es um 49.- Euro und um 34.- Euro ).

#7

Verfasst: 05.06.2008 20:34:10
von dubbi
hallo,

wo hast du denn bestellt?
habe mir auch vor 2 wochen was gekauft und ist auch noch nicht da.
nach eine woche habe ich geschrieben.
da hatten sie mir geschrieben, das keine verpackung da war
und sie es letzte woch dienstag versendet haben.
heute ist immer noch nichts da. :angryfire:

mfg dubbi

#8

Verfasst: 05.06.2008 20:35:06
von larshgw
grüsst euch :lol:

so einen ärger hatte ich auch schon mal :!: aus diesem grund kaufe ich nur noch bei renomierten händlern mit verfügbarkeitsanzeige und kreditkartenservice oder bankeinzug :shock: :!: vorkasse und nachnahme halte ich nicht für zeitgemäß :!: händler die schlechten service bieten überleben eh nicht :!: ich bezahle lieber etwas mehr und habe dafür ansprechpartner die zu erreichen sind und kaufmännisch und wirtschaftlich denken :!: denn wer nicht zu erreichen ist, denkt nicht weiter :evil: :!:
@nappo ich drücke dir die daumen, dass du die ware schnell bekommst :!:

#9

Verfasst: 05.06.2008 20:37:05
von n@ppo
debian hat geschrieben:Moin,

du hast ihnen jetzt eine Frist gesetzt, somit sind Sie ab dem angegeben Datum erst im Verzug ! Falls diese Frist nicht eingehalten wird hast du ja die Wandlung angekündigt die dann auch Rechtswirksam ist und dein Geld muß dir unverzüglich erstattet werden.

Gruß
Uwe
Hallo,

ist jetzt nur so eine Vermutung von mir. Wer sich nach mehreren Wochen und Nachfragen nicht meldet, wird das auch innerhalb der nächsten paar Tage tun. Und da bin ich eben am überlegen wie meine Rechte und Pflichten sind.
Crizz hat geschrieben:Bei sowas geh ich gar nicht zum Anwalt, ich geh zur Kripo und erstatte Anzeige wegen Internet-Betruges. Öfentliches Interesse = Staatsanwaltschaft, dafür brauch ich keine Privatklage, die nur Geld kostet.
Ja so etwas in der Art (oder eben die Klamotte mit dem Anwalt) hatte ich auch vor. Wie lange hast du denn gewartet vom Zeitpunkt des eingegangenen Betrages beim Shop/Händler bis zur Anzeige.
Gibt es da gesetzliche Vorgaben bzw. Fristen?

#10

Verfasst: 05.06.2008 20:47:25
von Crizz
In einem Fall hab ich 14 Tage gewartet und mehrfach per Mail und Telefon versucht, jemanden zu erreichen. Beides erfolglos. Alles ausgedruckt und ab zur Kripo, die haben das aufgenommen und weiter ging´s über die.

Im zweiten Fall erhielt ich die Ware, die defekt war. Per EMail um Klärung gebeten, mir wurde sofortiger AT zugesagt, sei an Lager. Nach 7 Tagen keine Ware, keine Erstattung. EMails geschrieben , keine Antwort. Per Telefon immer nur den AB erreicht, 4 x Nachricht hinterlassen mit bitte um dringenden Rückruf, keine Reaktion. Das Spiel hab ich mir 5 Tage gefallen lassen, dann wieder das gleiche : alles ausgedruckt, Telefonate notiert, ab zur Kripo.

Mich hat da keiner nach Fristen gefragt oder so nette Dinge wie Fristsetzung ( In Verzug setzen ), bei 14 Tagen ohne jegliche Reaktion denke ich kann man als Verbraucher dem Lieferanten dann schon in gewissem Maß unterstellen, das er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen will - denn sonst würde er auf Kontaktgesuche reagieren. Aber das wird man dir ggf. dann auf der Dienststelle schon sagen, ob es noch zu früh ist. I.d.r. nehmen die das aber schonmal vorab auf, die Anzeige läuft erst dann wenn sie von Dir unterschrieben ist. Und alles andere kann man im Vorfeld ggf. schon einleiten.

#11

Verfasst: 05.06.2008 20:59:51
von n@ppo
dubbi hat geschrieben:hallo,

wo hast du denn bestellt?
habe mir auch vor 2 wochen was gekauft und ist auch noch nicht da.
nach eine woche habe ich geschrieben.
da hatten sie mir geschrieben, das keine verpackung da war
und sie es letzte woch dienstag versendet haben.
heute ist immer noch nichts da. :angryfire:

mfg dubbi
Hi,

ich möchte den Namen hier eigentlich erst dann nennen, wenn es definitiv feststeht das er/sie betrügerische Absichten hat. Ich denke mal eben einen Händler an den Pranger zu stellen ist nicht sonderlich fördernd für seine Geschäfte. Selbst dann nicht, wenn sich das ganze zur beiderseitigen
Zufriedenheit klärt. Kann ja sein das Gute irgendwo im Lager liegt und vor sich Hin müffelt (ist jetzt kein Wunsch von mir)
Per Pn. kein Problem.
larshgw hat geschrieben:grüsst euch :lol:

so einen ärger hatte ich auch schon mal :!: aus diesem grund kaufe ich nur noch bei renomierten händlern mit verfügbarkeitsanzeige und kreditkartenservice oder bankeinzug :shock: :!: vorkasse und nachnahme halte ich nicht für zeitgemäß :!: händler die schlechten service bieten überleben eh nicht :!: ich bezahle lieber etwas mehr und habe dafür ansprechpartner die zu erreichen sind und kaufmännisch und wirtschaftlich denken :!: denn wer nicht zu erreichen ist, denkt nicht weiter :evil: :!:
@nappo ich drücke dir die daumen, dass du die ware schnell bekommst :!:
Ja die Idee an sich ist schon gut. Aber die Teile gab es leider nicht bei meinen Haus und Hof Händler(n). Ich kann auch verstehen, dass die Händler erst per Rechnung versenden, wenn sie wiederum positive Erfahrungen mit einem Kunden hatten (das macht dieser Shop übrigens).
Andersherum gibt es mit Sicherheit auch genügend Besteller, die sich nach Rechnungseingang Wochen Zeit lassen für die Überweisung. Das mit der Vorkasse hat mit Sicherheit auch so seine Gründe.
Ich denke einigen hier im Forum ist der Laden auch ein Begriff, da er ein reiner Modellbauladen ist. Also keiner von denen, die vorne Turnschuhe, in der Mitte Dessous und hinten dann Servos verticken. Der Laden macht einen seriösen Eindruck vom aufmachen der Site bis hin zu der automatisierten Rechnungsstellung, usw.

@Crizz
vierzehn Tage, da bin ich meinen vier Wochen noch gut im Rennen :)
Ich denke ich werde die letzte Frist abwarten und danach zur Polizei dackeln.

#12

Verfasst: 05.06.2008 21:04:26
von dubbi
per pn wäre gut.

bei der masse an onlineshop´s ist es wirklich schwer herrauszufinden wer wirklich gut ist.
bei ebay kann man wenigstens ne bewertung geben.

mfg dubbi

#13

Verfasst: 05.06.2008 21:04:27
von larshgw
@ nappo

schicke dochmal nen "richtigen" brief per einschreiben mit rückschein bevor du zur polizei oder zum ra gehst :shock: :!:

ich glaub die polizei nimmt so etwas nicht gerade ernst :evil: :!: leider :!:

#14

Verfasst: 05.06.2008 21:16:42
von worldofmaya
Sowas ist immer blöd. Gerade bei so geringen Beträgen ist das ganze noch viel ärgerlicher. In der Zeit hätte man schon im nächsten Laden für den doppelten Betrag kaufen können. Ich bezahl bei Shops die ich noch nicht kenne aus Prinzip nichts per Vorauskasse. Ich hab gestern in den USA bestellt. Nach nicht mal einer Stunde kam die Versandbestätigung. Gibt auch einige Europäer die recht gut sind, mir kommt vor das es aber im allgemeinen wesentlich gemütlicher zu geht.
-klaus

#15

Verfasst: 06.06.2008 16:09:41
von hachenburger
ich möchte den Namen hier eigentlich erst dann nennen, wenn es definitiv feststeht das er/sie betrügerische Absichten hat
Schick mir mal ne PN, um wen es sich handelt, dann können wir uns ggf. zusammentun, ich hab auch noch ne Lieferung offen, dann kann von geringfügigkeit und Einzelfall keine Rede sein.

MfG
Hachi