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#1 Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 30.09.2008 16:19:43
von Alex K.
Hi,

ich habe gerade gesehen, dass Spektrum bzw. Horizon Hobby seine DX7 von einem anerkannten Prüflabor in Deutschland hat testen lassen. Das Labor hat festgestellt, dass "die geprüfte Anlage, Spektrum DX7 in vollem Umfang der derzeitig gültigen Fassung der EN300 328 entspricht und damit die Zulassung gegeben ist." (Zitat Horizon Hobby).

Der vollständige Bericht:

http://www.horizonhobby.de/n/?s=1007

Gruß, Alex

#2 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 30.09.2008 22:17:13
von Ls4
sehr gut, dann hats endlich eine Ruhe!

Gruß Tim

#3 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 30.09.2008 22:20:24
von seijoscha
das wurde ja mal zeit !
haben sich die spekulationen erledigt .hoffentlich??

#4 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 30.09.2008 22:53:20
von obbl
Schönen Abend,

na ja, so einig sind sich die Experten da wohl noch nicht. Ich weiß nicht, ob das gegen eine Forenregel verstößt, aber ich pack einfach mal ein paar Links aus dem Nachbaruniversum rein:

http://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=77657
http://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=77460

Scheinbar sind sie nach der aktuellen Version des Standards legal, nutzen aber eine kleine Unschärfe im Standard aus. Ich fliege mittlerweile Spektrum und muß sagen, daß mir das mittlerweile Wurscht ist was die Politiker und Lobbyisten da jahrelang treiben. Es ist zuverlässig und funktioniert!

Spektrum hat so viel Ware im Umlauf mittlerweile, daß ein Verfahren vor Gericht - und das müsste die Konkurrenz anstreben - einen Wahnsinns-Streitwert hätte. Dann steht wohl Gutachten gegen Gutachten. Ob die das riskieren...es weiß ja niemand so genau, ob der Standard in der nächsten Korrektur dann zu Gunsten von Spektrum ausgelegt wird oder zu Ungunsten. Kommt wahrscheinlich darauf an, wer die bessere Lobbyarbeit macht :)
So ist das halt jetzt, die Firmen sind verantwortlich dafür, die Standards einzuhalten. Amtliche Zulassungen gibts ja in dem Sinn nicht mehr. Wenn die Konkurrenz so sicher wäre, daß Spektrum illegal ist, hätten sie Spektrum nicht längst verklagt?

Gruss
Martin

#5 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 30.09.2008 23:23:30
von BerndFfm
Spektrum ist nach aktuellen Normen legal.

Da die Norm etwas "unscharf" formuliert ist wird sie erneuert werden. Das wird sicher noch einige Jahre dauern.

Grüße Bernd

#6 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 01.10.2008 00:34:04
von 3d
wieviel reichweite hat denn die deutsche DX7?

wird sie nicht mehr aufs hallenfliegen reduziert?
(war ja anfangs so)

#7 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 01.10.2008 00:37:24
von BerndFfm
Das hat nur Graupner so gesagt, weil sie auch ihre teuren Sender verkaufen wollten.

Die DX7 und DX6i haben mit 100 mW Vollreichweite, also mehr als 1 km. Die DX6 ohne 'i' hat nur 10 mW und ist nur für die Halle und für Parkflyer.

Grüße Bernd

#8 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 01.10.2008 00:42:14
von 3d
Die DX7 und DX6i haben mit 100 mW
ich dachte 100mW ohne hopping ist nicht erlaubt.

#9 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 01.10.2008 09:59:39
von obbl
3d hat geschrieben:
Die DX7 und DX6i haben mit 100 mW
ich dachte 100mW ohne hopping ist nicht erlaubt.
Das ist genau der Punkt, den Spektrum "kreativ" deutet. In der Normsteht als Voraussetzung für 100mW etwas wie "on multiple channels send/receive" und Spektrum empfängt nach eigenen Angaben ja auf mehreren wechselnden Kanälen, um festzustellen, welche frei sind. Das genau ist die Unschärfe, denn alle anderen sagen, man muß beim Senden hoppen. In der Norm steht allerdings send/receive. Und das ist Tatsache, bis die Norm geändert wird. Und wie Bernd oben schreibt:
BerndFfm hat geschrieben: Spektrum ist nach aktuellen Normen legal.

Da die Norm etwas "unscharf" formuliert ist wird sie erneuert werden. Das wird sicher noch einige Jahre dauern.
Sehe ich genauso. Und was dann in der Norm steht, weiß keiner. Ich denke sie wird an den Status Quo angepasst. Ein nachträgliches Verbot ist meiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich.

Gruss
Martin

#10 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 02.10.2008 00:48:31
von BerndFfm
Ich glaube dass in der neuen Norm auf wechselnden Kanälen gesendet werden muss, sonst macht das ja keinen Sinn.

Das gilt dann aber nur für neue Anlagen.

Grüße Bernd

#11 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 02.10.2008 04:14:54
von bzfrank
Hi,

les mal

http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 03-01.html

(Insbesondere den roten Text)

Grüße

Frank

#12 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 02.10.2008 09:00:40
von Alex K.
BerndFfm hat geschrieben:Ich glaube dass in der neuen Norm auf wechselnden Kanälen gesendet werden muss, sonst macht das ja keinen Sinn.

Das gilt dann aber nur für neue Anlagen.
Das würde ja heissen, dass DSSS Systeme nicht mehr erlaubt wären, sondern nur noch FHSS Systeme?
Man unterscheidet ja zwischen diesen beiden Sendeverfahren, beim DSSS (z.B. Sprektrum) wird das Signal stark gespreizt, beim FHSS (z.B. FASST, ACT) in lauter kleine Einzelinformationen "zerhackt" und auf viele einzelne Kanäle hintereinander verteilt.

Oder verstehe ich da was falsch? Frank, klär mich mal bitte auf :wink:

Gruß, Alex

#13 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 02.10.2008 09:10:12
von ER Corvulus
bzfrank hat geschrieben:Hi,

les mal

http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 03-01.html

(Insbesondere den roten Text)

Grüße

Frank
RC-Network... hat geschrieben:... Kauft man beim lokalen Modellbaudealer des geringsten Misstrauens.....
ROFL

Grüsse Wolfgang

#14 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 02.10.2008 10:07:41
von obbl
bzfrank hat geschrieben: http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 03-01.html
(Insbesondere den roten Text)
Hab ich auch schon gelesen. Ich folgere aus
RC-Network Magazin hat geschrieben: Die Subclass 21 stellt General-SRD mit 10 mW Leistung dar. Darunter fällt z. B. die Funkkamera. Der Frequenzbereich ist 2400 – 2483,5 MHz.
daß meine Spektrum da reinfällt, da sie in diesem Band sendet, nicht nur bis 2354 MHz. Lässt sich aus dem bei Spektrum veröffentlich Testat rauslesen. Wenn man weiterliest,
RC-Network Magazin hat geschrieben: In die Subclass 22 fallen Wide Band Data Transmission Systems (WBDTS) Hier handelt es sich um Geräte mit 100 mW Leistung. Beispiele dafür sind WLAN oder Bluetooth. Der Frequenzbereich ist 2400 – 2454 MHz.
Hier gibt es allerdings eine sehr wichtige Besonderheit zu beachten:
Die europäischen Fernmeldeverwaltungen sind übereingekommen, dass Geräte der Subclass 22, die den ganzen Frequenzbereich bis 2483,5 MHz nutzen, im Bereich 2454 – 2483,5 MHz zwar nicht als Class 1-Devices gelten, aber nicht notifiziert werden müssen, wenn auf die existierenden Verwendungseinschränkungen hingewiesen wird. Aktuell sind das in Frankreich geltende Einschränkungen. Diese Geräte werden also wie Class 1-Devices behandelt (außer in Frankreich).
kann man ableiten, daß die Spektrum dann doch nicht als Class-1 Device gilt, sondern darauf hingewiesen werden muß, daß Verwendungseinschränkungen existieren. Versteh/interpretiere ich da falsch? Bis hierher passt meiner Meinung nach alles für Spektrum.

Nicht dazu passt allerdings: In der Anleitung zu meinem Spektrum Modul steht, daß es sich um mein Class 2 Gerät handelt. Dafür gilt:
RC Network Magazin hat geschrieben:Das sind Geräte, die die obigen Vorgaben nicht erfüllen. Hier ist eine Notifizierung durch den Inverkehrbringer und eventuell eine individuelle Frequenzzuteilung für Gerät oder Betreiber durch die Fernmeldehoheit notwendig. Diese kann dem Betrieb zustimmen, kann ihn aber auch ablehnen.
Ich hätte eigentlich erwartet, daß es ein Class-1 Subclass 22 Gerät ist, wobei auf die Einschränkungen hingewiesen werden muß und das wärs auch schon. Je länger ich mich mit dem Thema beschäftige, desto verschwommener wird das ganze... :(
Vor allem verstehe ich nicht, daß Spektrum auch in dem Testat immer noch von Hopping, Dwell Time usw. redet, obwohl doch eigentlich jeder weiß, daß Spektrum nicht hoppt.

Gruss
Martin.

#15 Re: Offizielles Testat zur Legalität von Spektrum in D

Verfasst: 02.10.2008 12:27:43
von Ls4
oja....
und es geht schon wieder los.
PDF öffnen, durchlesen!
Spektruk deutet hier überhaupt gar nix.
Es wurd jetzt von Cetecom (Tochterfirma des Tüv) und von der Unabhängigen Stelle Festgestellt und bescheinigt, dass Spektrum FHSS Bestimmungen erfüllt.
Es gibt also de fakto kein Problem.

Ich würde deshalb einfach darum bitten, dass die selbsternannten HF Experten vielleicht doch mal einen Schritt kürzer treten.

Dass eine neue Norm in der Mache ist wüsste ich nicht. Sowas wird doch nur gemacht, wenn Handlungsbedarf besteht. Da 1.7.1 sehr neu ist kann sicher noch keiner den Bedarf abschätzen, oder gibt es bereits offizielle Quellen?

Fazit: Spektrum und Fasst Funktionieren
Keines ist dem anderen System vorzuziehen, es sei denn man benötigt mehr als 9 Kanäle (dann Fasst)

MfG Tim