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#1 RC und Flughafen
Verfasst: 14.11.2008 19:35:39
von neverminded
Guten Abend,
ich habe mir überlegt, da ich morgen an einer Schulung im Geschäft teilnehmen muss, ich Mittags eine Runde fliegen gehe.
Allerdings befindet sich das Feld auf dem ich fliegen will in einer Flugschneise, ist aber ca 3 Kilometer vom Flugfeld weg.
Darf ich da fliegen oder soll ichs lassen?
Ich will ja den Flugverkehr nicht gefährden und mich auch nicht strafbar machen

#2 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 14.11.2008 20:04:15
von echo.zulu
Hi Daniel.
In der LuftVO heißt es, dass Modellflug in einer Entfernung von weniger als 1,5km von der Begrenzung von Flugplätzen eine Aufstiegsgenehmigung braucht. Allerdings kann es auch außerhalb dieses Radius verboten sein, wenn dort der Luftraum auf den Boden abgesenkt ist. Dann würdest Du Dich in einer Kontrollzone befinden.
Hier haben wir neulich das Thema diskutiert. Und
hier findest Du Links zu Karten, auf denen die Luftraumaufteilung verzeichnet ist.
#3 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 14.11.2008 22:45:14
von neverminded
Hallo Egbert,
danke für die Info. Die Links verweisen zwar beide auf den gleichen Thread, aber ich denke es ist besser dort einfach nicht zu fliegen,
zumal die Maschinen dort ziemlich tief reinkommen.
Ich werde es überleben
Eine gute Nacht wünsche ich, mir reichts für heute

#4 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 15.11.2008 06:03:56
von echo.zulu
Hallo Daniel.
Auch wenn es jetzt wohl zu spät ist, hab ich den Link oben mal angepasst. Vielleicht hilft es ja später mal.
#5 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 15.11.2008 10:38:56
von Ls4
wenns wirklich ein Flughafen ist ziemlich sicher hochgradig illegal (meistens kontrollzone)
MfG
Tim
#6 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 15.11.2008 11:09:59
von Feliks
Hi,
also mein Modellflugverein befindet sich genau in der Anflugschneise für den Flughafen Zürich. Wir sind dann ca. 25km oder weniger Luftlinie vom Flughafen entfernt. Die kommen da alle ziemlich tief rein, trotzdem wird bei uns alles geflogen: vom t-rex 450, über 5m segler, bis hin zu 3m Kunstfliegern. Bis jetzt gab es diesbezüglich glaube ich noch hie ein Problem!
#7 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 15.11.2008 11:18:20
von Aeroworker
ein Anruf bei der DFS (Deutsche Flug Sicherung) bringt Klarheit, die Nummer habe ich gerade nicht zur Hand, aber da könnte Googkle sicherlich hilfreich sein.
Ich wohne auch direkt unter einer Einflugschneise (und fliege dort auch) die DFS hat mir versichert das ich dort auch fliegen darf....(die Höhe der einfliegenden liegt dort aber auch über 1000m....)
#8 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 15.11.2008 18:05:32
von neverminded
@Egbert
Die beiden Threads habe ich vor einiger Zeit schon mal überflogen, danke für die Links.
Ich habe heute früh noch mal per Google Maps die ungefähre Entfernung vom Allgäu Airport geschätzt, es sind höchtens 1,5 km Entfernung, die Flugschneise geht vom Airport nach Süd-West und
somit war es wohl wirklich besser, dass ich es gelassen habe.
@Feliks
Bei ca 25 km Entfernung hätte ich gar keine Schmerzen in der Flugschneise zu fliegen

#9 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 15.11.2008 18:06:57
von BerndFfm
Wir fliegen hier regelmässig im kontrollierten Luftraum. Fläche und Heli.
Gab noch nie ein Problem. Die Polizei fährt oft ihre Runden hier, oft gucken die auch zu. Die Sicherheitspolizei vom Flughafen war auch schon 2 mal da, auch kein Problem. Die haben nur geguckt ob wir kein Sprengstoff an unsere Modell basteln.
Mit dem Heli fliegt man ja eh nicht so hoch.
Wer auf Nummer Sicher gehen will holt sich bei der DFS eine Genehmigung.
Grüße Bernd
#10 Re: RC und Flughafen
Verfasst: 15.11.2008 18:19:41
von echo.zulu
Hallo Bernd.
BerndFfm hat geschrieben:Wir fliegen hier regelmässig im kontrollierten Luftraum. Fläche und Heli.
Darüber gibt es eindeutige Aussagen in der LuftVO. Wenn ihr wirklich im kontrollierten Luftraum fliegt, also nicht nur unterhalb einer Einflugschneise, dann ist es zwar nicht verboten diesen zu nutzen. Aber es muss normalerweise der Flugbetrieb in der Luftraumkontrolle angemeldet werden. Selbst wenn euch die Ordnungshüter bisher in Ruhe gelassen haben, ist das noch lange kein Freibrief.