Seite 1 von 1

#1 Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 07:46:42
von tracer
http://www.heise.de/newsticker/Luftnage ... ung/122028

"Die großen Quadcopter von Offis werden noch über Funk gesteuert. Sie beherrschen als Unmanned Air Vehicle (UAV) auch Flughöhen, in denen sie nicht mehr als "Modellflugzeuge" gelten und vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden müssen. Neben Guard M will Offis auch größere Quadcopter konstruieren."

Es ist mir neu, das es Höhenbeschränkungen für "Modellflugzeuge" gibt.
Wir müssen die Restriktionen einhalten, die für jeden Luftraumbenutzer gelten, oder?

#2 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 08:02:44
von chrischan57
Morgen

Ich vermute mal das die damit die Einteilung des Luftraums meinen. G und E ist unkontrolliert, D ist kontrollierter Luftraum, usw. Wir haben an unserm Segelflugplatz direkt die Grenze zum kontrollierten Luftraum von Dresden. Das bedeutet für uns das wir uns entweder nicht Höher als 750m bewegen dürfen oder ne Freigabe einholen müssen...

Hier mal ne Einteilung

http://www.aeroclub-nrw.de/htmd/14a-luftraum.htm

Chrischan

#3 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 08:17:12
von tracer
Ja, aber wo gibt es einen Unterschied zwischen Modellen und "Echten"?

#4 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 08:26:50
von echo.zulu
Modelle dürfen ohne explizierte Genehmigung nur den unkontrollierten Luftraum benutzen. Der endet im Allgemeinen bei 1000ft über Grund. Der kontrollierte Luftraum kann aber in bestimmten Bereichen schon am Boden beginnen, bzw. auch erst bei 1700ft. Für den kontrollierten Luftraum bekommt man keine allgemeine Aufstiegserlaubnis, sondern muss die Benutzung jedes Mal anmelden.

#5 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 08:28:36
von tracer
Ist ja richtig, Egbert, aber wir reden nicht über ne CTR, sondern ums Allgemeine.

#6 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 08:34:26
von chrischan57
So, wie ich das jetzt überflogen habe gibt es in dem Sinne keinen Unterschied. Eine Höhenbegrenzung gibt es nur für seilgeführte Flugobjekte, z.B Drachen. Hier gelten 100m. Ansonsten kann der unkontrollierte Luftraum frei genutzt werden. Hier gilt wohl gegenseitige Rücksichtnahme. In kontrollierten Luftraum dürfen alle nur mit Genehmigung, auch Modelle.

Was vielleicht noch erwähnenswert ist ist das in D ab einer gewissen Höhe (die variiert jedoch) immer kontrollierter Luftraum beginnt.

Aber Du kannst ja gern selbst nochmal hier nachlesen...

http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellfl ... 0hoehe.pdf

Chrischan

#7 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 10:14:07
von ER Corvulus
tracer hat geschrieben:sondern ums Allgemeine
Gibt kein allgemeines ;)

Du darfst immer im unkontrollierten Luftraum fliegen (musst halt nachschauen, ob Da wo Du fliegen willst, nicht einschränkungen sind).
Und immer, wenn Du im kontrollierten Luftraum bist, brauchst halt jedesmal ne Funkrverbindung zum nächsten Tower (sinngemäss ;) )

Grüsse Wolfgang

#8 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 10:19:51
von EOS 7
Diese sogenannten Nägel in der Luft bleibe doch nicht "ewig" oben, wie einer an der Wand, das ist doch das Problem, und von Bemannten Flugzeugen können Sie auch nur schwer erkannt werden...

PS: Ist denn das Patent für den Siemens Lufthaken ausgelaufen?

#9 Re: Luftnagel

Verfasst: 21.01.2009 10:39:05
von TREX65
1dfh hat geschrieben:PS: Ist denn das Patent für den Siemens Lufthaken ausgelaufen?
wurde in ein "Bitte löschen" umgewandelt, von daher nicht mehr relevant!!