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#1 kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 22:06:03
von Rütti1
hallo
habe da ein problem. Wie in der überschrift zu lesen ist wurde mir ein gebrauchter heli zugesagt durch einen dritten der das in die wege geleitet hat und den heli in reparatur hatte nun nach 2 monaten ist der heli flugfertig und da meinte der eigentümer das er den heli doch lieber behalten möchte.
Nun die frage: das war doch ein mündlicher vertrag kann er da einfach so abspringen???
Für gute ratschläge bin ich wie immer sehr dankbar
#2 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 22:17:25
von Sundog
kann passieren.... weiter suchen und ggf fündig werden....
wenn der verkäufer nicht mehr verkaufen will, dann kann man das nicht ändern.....
#3 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 22:20:26
von Tieftaucher
Richtig verstanden: jemand hat dir einen Heli im Auftrag eines anderen (Eigentümer) angeboten und nun will der Eigentümer den Heli nicht verkaufen?
Nachdem der Anbieter keine Sachrechte an dem Heli hat gibt es keine Handhabe. Und selbst wenn dir der Eigentümer persönlich einen späteren Verkauf zugesagt hätte, hättest du rechtlich keine Chance. Ein Kauf ist nach BGB ein Rechtsgeschäft, dass der Annahme bedarf. Angenommen hast du zwar, aber das Geschäft ist wegen Angebotsrückzug nicht zustande gekommen. Die Schriftform fehlt.
Auch wenns dich ärgert...lass es und schau dich anderweitig um.
ANDI
#4 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 22:21:42
von face
Ja lässt sich denke ich nichts machen. Kannst ihn wohl nicht dazu zwingen... Beim normalen Verkaufen von einem Geschäft kommt der Kaufvertrag meines Wissens doch auch erst zustande wenn das Geld überwiesen oder der Artikel gesendet wurd.
#5 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 22:23:58
von Nomad94
Solche Sachen lassen sich grade hier im Basar oft nicht vermeiden, mir ist es schonmal passiert das ich einen Verkäufer die Abnahme eines FunJets zugesagt hatte und mich dann 2 Tage später wegen unerwarteter Veränderungen in der Hobbykasse zwischen einem neuen 450er und dem Jet entscheiden musste (die entscheidung viel mir natürlich nicht wirklich schwer

) Trozdem war es mir recht unangenehm und der Verkäufer war auch nicht grade amüsiert..
Naja, shit happens..
#6 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 23:03:13
von Crizz
Hast du schriftliche Zusagen ? Falls ja, besteht ein verbindlicher Vertrag. Ob es allerdings wert ist, diesen einzuklagen, steht auf nem anderen Blatt. Ich hab selber schon ( vor kurzem ) etws akufen wollen, war mit dem Anbieter handelseinig, wollte gerade die PayPal-Anweisung machen als die Mail eintrudelt, er habe es sich anders überlegt. Aber das Angebot stand nicth erst seit dem Tag im Basar. Also, was soll´s - ich bin ihm nicht nachtragend, hab mein Geld woanders ausgegeben und trotzdem das bekommen, was ich wollte. Hat halt paar Tage länger gedauert.
Wenn es um was absolut extraordinäreinzigartiges handelt und der Wert für dich entsprechend ist kannst du ja mal einen Fachwanwalt fragen. Aber ohne schriftliche Zusagen sieht das von vorneherein dünn aus, dann steht ohnehin Ausage gegen Aussage.
#7 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 23:18:03
von face
Ja ich sehe das auch so, selbst wenn es so ist lohnt es sich mMn nicht darauf zu klagen, viel zu viel Aufwand.
Was auch klasse ist wenn Leute einem sagen sie wollten die Sache kaufen und dann auf Nachfrage nach eine gewissen Zeit einfach nicht mehr antworten...
#8 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 23:20:55
von Crizz
yep, das is genauso dolle.... und in der Zwischenzeit erteilt man anderen ne Absage, weil man meint, die Sache sei verkauft.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn sich solche Zeitgenossen mal Gedanken drüber machen würden, wie sie sich selber in der Situation des Anbieters / Käufers fühlen würden, bevor sie ihre Offerte oder Gesuch starten - und dann auch dazu stehen. Macht vieles stressfreier

#9 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 23:33:31
von frankyfly
Crizz hat geschrieben:Hast du schriftliche Zusagen ? Falls ja, besteht ein verbindlicher Vertrag.
Besteht es auch wenn der Kauf mündlich getätigt wurde.
Problem ist das man schlecht nachweisen kann was vereinbart wurde, wenn man keine Zeugen hat, und wie schon gesagt der geringe Streitwert der es wirtschaftlich uninteressant macht die Sache bis zum Schluss durch zu fechten.
#10 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 21.06.2010 23:42:05
von Crizz
Bei mündlichen Vereinbarungen müssen beide Parteien Vollkaufleute sein, nur dann ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Bei Privatleuten wird das nur als Absprache ohne definitive Kaufabsicht angesehen, da bedarf es in jedem Fall der Schriftform. Aber das spielt keine Rolle, in beiden Fällen ist es ohen schriftliche Nachweise verdammt schwer, Recht zu bekommen - selbst wenn man es hat.
#11 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 22.06.2010 00:00:22
von lion
Auch bei Privatleuten ist eine mündlicher Kaufvertrag bindend, also auch rechtsgültig.
ABER man muss den Nachweis erbringen, dass überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und das geht entweder nur mit Zeugen oder eben schriftlich z.B. E-Mails.
Gruß Fonsi
#12 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 22.06.2010 00:18:24
von Schubi
Auch mündliche Verträge sind selbstverständlich gültig, nur der Nachweis ist schwerer.
Im konkreten Fall ist sehr wohl ein gültiger Vertrag zustande gekommen, wenn der Verkäufer den Dritten bevollmächigt hatte, den Heli für ihn zu verkaufen und ihr euch über den Verkauf und alle wesentlichen Vertragsbestandteile einig wart. Nur beweisen kannst Du das nicht, also Pech gehabt.
#13 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 22.06.2010 09:16:18
von helihopper
Crizz hat geschrieben:Bei mündlichen Vereinbarungen müssen beide Parteien Vollkaufleute
Definitiv nein.
Jeder Vertrag ob schriftlich, oder nicht (wieder einmal die berühmte Ausnahme Grundstückskaufverträge da besteht Beurkundungspflicht und z.B. GmbH Anteilserwerb) entsteht durch Angebot und Annahme dieses Angebotes. Also nicht, wie oben jemand geschrieben hat, durch Erbringung einer Teilleistung (Lieferung / Abnahme / Zahlung / Anzahlung).
Schwierig wird die Beweisführung, wenn nichts schriftlich fixiert wurde. Da müssten Zeugen ran.
Auch die Einschaltung eines Agenten (in dem Fall also derjenige, der die Sache mit Dir ausgekaspert hat) ist kein Hinderungsgrund. Aber auch hier ist die Frage: Kann der Auftrag zum Verkauf bewiesen werden.
Du siehst: Es lohnt sich nicht sich weiter Aufzuregen. Die Sache könnte man durchfechten, aber Risiken und Nutzen stehen in keinerlei Verhältnis zum Aufwand der zu betreiben wäre.
Abhaken und in die Schublade: Scheisse gelaufen.
Cu
Harald
#14 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 22.06.2010 10:07:43
von mic1209
@face
Du hast PN.

#15 Re: kaufzusage und dann doch nicht?hallo
Verfasst: 28.06.2010 15:24:57
von Rütti1
Na damit abgefunden habe ich mich schon.Wollte auch nur wissen wie das allgemein damit aussieht zudem hat es sich dabei um einen Warenwert von 1300 € gehandelt also kein geringer streitwert.