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#1 Wildfliegerregeln

Verfasst: 21.06.2010 22:40:55
von BlackBlizzaD
Hey leute!
Könnt ihr mir die zu befolgenden regeln für elektroflugzeuge beim wildfliegen nennen?

#2 Re: Wildfliegerregeln

Verfasst: 21.06.2010 23:07:31
von check123
Um dir zu helfen habe ich mal für dich die Suche angeworfen.......

http://www.rchelifan.org/viewtopic.php? ... ildfliegen

#3 Re: Wildfliegerregeln

Verfasst: 21.06.2010 23:16:58
von frankyfly
super-Kurzfassung:

-versichert sein (mit Windflug-Zusatz wenn nicht sowieso schon drin )
-nicht über 5Kg
-nicht in kontrolliertem Luftraum (entsprechende ICAO-Karte zu rate ziehen, kann sonnst wirklich sehr teuer werden. Mit "Paragraph 62 Luft VG" kann man sich im Extremfall bis zu 2 Jahre Vollpension einhandeln!)
-nur mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers (Hat nichts mit Luftrecht zu tun > Landfriedensbruch)
-nicht in/auf Vogelschutzgebieten&Co, Fußgängerzonen, Parkanlagen, Spielplätzen ... fliegen (verbietet meiner Meinung nach aber auch schon der gesunde Menschenverstand)

#4 Re: Wildfliegerregeln

Verfasst: 22.06.2010 19:55:01
von BlackBlizzaD
cool danke :P
wegen dem suchen das hab ich schon gemacht aber wurde leider net fündig :oops:
und was ist, wenn man den Grundstückseigentümer nicht kennt, also wenn man gar net weiß wer das ist :?: Zählt das dann als unwissenheit, was einem jedoch nicht vor unschuld bewahrt`?

#5 Re: Wildfliegerregeln

Verfasst: 22.06.2010 20:09:29
von frankyfly
BlackBlizzaD hat geschrieben:Zählt das dann als unwissenheit, was einem jedoch nicht vor unschuld bewahrt`
Der Spruch kenne ich zwar anders (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) aber im Grunde "Ja"

Wem welche Wiese gehört kann man in Katasteramt ( neuerdings auch oft "Amt für Bodenmanagement" genannt) erfahren, aber schneller geht es wenn man einfach ein saar Spaziergänger fragt oder den nächst besten Traktor anhält der da vorbei fährt, der Mensch der da drauf sitzt hat meist zumindest eine grobe Ahnung wen man noch fragen könnte.

#6 Re: Wildfliegerregeln

Verfasst: 22.06.2010 20:13:47
von helihopper
frankyfly hat geschrieben:Wem welche Wiese gehört kann man in Katasteramt

Die dürfen keine Auskunft geben.
Lediglich bei berechtigtem Interesse, was bei Anfragen von Privatleuten grundsätzlich verneint wird.


Cu

Harald