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#1 Mal eine Frage zum Mietrecht !!!

Verfasst: 03.03.2011 22:31:29
von Ammerländer
Moin,

erstmal eine kurze Vorstellung, ich komme aus dem schönen Ammerland ( Niedersachsen ) und lese hier schon lange mit, zur Zeit fliege ich nur einen Piccolo V2, und ein Logo ist im Aufbaut.

So nun zu meiner Frage, vielleicht kann mir ja mal jemand unverbindlich einen Tip geben.

Kann ein Vermieter von einem eine Bank-Schufa-Auskunft verlangen wenn der Mietvertrag schon mehrere Jahre besteht und keine Miete im Rückstand ist !

Es geht hier nicht und eine Mietauskunft der Schufa, sondern und ein Bank-Schufa-Auskunft wie sie bei der Vergabe von Darlehen benötigt wird !!!

Wäre nett wenn mir jemand ein paar Tipps geben würde, wie es aussieht möchte der Vermieter seine Tochter in der Wohnung unterbringen.

Er stellt dann mal die Heizung ab, zum Glück haben wir hier noch einen Holzofen auf der Diele.

Gruß

#2 Re: Mal eine Frage zum Mietrecht !!!

Verfasst: 03.03.2011 22:34:07
von DerMitDenZweiLinkenHänden
Der Hausverstand sagt: nein. Rechte und Pflichten regelt der Mietvertrag.
Das nächste Mal will er ein Langzeit-EKG um zu sehen, ob du eh noch 10 Jahre als Mieter durchhältst.

Kurt

#3 Re: Mal eine Frage zum Mietrecht !!!

Verfasst: 03.03.2011 22:45:11
von schneipe
Ich bin Vermieter. man kann von einem zukünftigen Mieter, eine Schufa Selbstauskunft, verlangen. Das ist erlaubt. Und wird auch sehr oft angewandt. ich selbst verlange die auch, da ich schon auf 2 Mietnomaden sitzen blieb. Und wer die Auskunft verweigert, bekommt ebne die Wohnung nicht.

#4 Re: Mal eine Frage zum Mietrecht !!!

Verfasst: 03.03.2011 22:52:08
von frankyfly
Erstmal willkommen bei RHF!

Hier bekommt man zwar auf beinahe alles eine Antwort, aber ich denke mit der Frage bist du hier wirklich falsch, Wende dich damit lieber an den Mieterschutzbund

#5 Re: Mal eine Frage zum Mietrecht !!!

Verfasst: 03.03.2011 22:53:17
von Ammerländer
Wie gesagt, der Mietvertrag besteht seit über 5 Jahren, aber ich habe halt den Mieter auf Mängel hingewiesen die seit Jahren bestehen und nicht behoben wurden.

Das gefällt ihm aber wohl nicht !

Die Heizung ist für mich nicht zugänglich obwohl sie nur für unsere Wohnung ist, die Wasseruhr kann auch nicht von uns abgelesen werden, da es mir für einen 2 Personenhaushalt etwas komisch vorkommt wenn man 107 m³ Wasser im Jahr verbraucht usw.

Das ist mir klar das ein Vermieter eine Mietschufaauskunft verlangen kann, aber sicher keine Bankschufaauskunft

#6 Re: Mal eine Frage zum Mietrecht !!!

Verfasst: 03.03.2011 22:55:41
von face
frankyfly hat geschrieben:Erstmal willkommen bei RHF!

Hier bekommt man zwar auf beinahe alles eine Antwort, aber ich denke mit der Frage bist du hier wirklich falsch, Wende dich damit lieber an den Mieterschutzbund
Genau, ist vielleicht die falsche Möglichkeit sich dafür extra in einem Heliforum anzumelden^^

Zur Frage, die wurde zwar jetzt schon beantwortet vielleicht solltest du aber trotzdem nochmal beim Mieterschutzbund oder sonstigen Fachleuten nachfragen, macht bei sowas erfahrungsgemäß Sinn.

#7 Re: Mal eine Frage zum Mietrecht !!!

Verfasst: 03.03.2011 23:10:08
von kieler
Der Mietvertrag ist ja unterschrieben, da kann ein vermieter im nachhinein sicher keine vorderungen stellen.

LG Bernhard