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#1 Stiftungwarentest Artikel: Modellhaftpflicht
Verfasst: 17.12.2005 22:27:12
von HarryMuc
Hallo,
ist ja schon allgemein bekannt die Sache. In der Stiftungwartentest gibts einen kurzen Artikel darueber. Auch online steht was dazu:
http://www.stiftung-warentest.de/online ... 26354.html
Leider testen die keine Versicherungen
Gruesse,
Harry
#2
Verfasst: 17.12.2005 22:38:40
von Bernd
Vielen Dank für die Info!
Gruß,
Bernd.
#3
Verfasst: 17.12.2005 22:42:02
von ingo777
Leider, aber ich fühle mich wohler seit ich versichert bin, man weiß ja nie...
Bin über den DAeC versichert.
Ingo
#4
Verfasst: 17.12.2005 22:47:06
von chr-mt
Hi,
mich würde mal interessieren, was die Hersteller der kleinen Billigflieger / Helis dazu sagen.
Wer kauft sich schon einen 25 Euro Flieger, wenn er den dreifachen Betrag noch mal für eine extra Versicherung ausgeben muß..
Was passiert, wenn was passiert ?
Muß der Hersteller den Verbraucher auf die geänderte Gesetzeslage aufmerksam machen?
Woher soll Otto Normalverbraucher, der sich einen Styroflieger im Supermarkt kauft, das sonst wissen?
Die Frage ist, wie das Ganze dann weitergeht.
Wenn schon kleine Styroflieger als so große Gefahr gesehen werden, dann ist ein Verbot des Wildfliegens garantiert das nächste.
Aber die Diskussion hatten wir hier ja schon ein paar mal.
Gruß
Christopher
#5
Verfasst: 18.12.2005 00:45:12
von JMalberg
Klasse Sache
dann erklär mal nem Vadder dass er für den Drachen seines Sohnemanns eine Modellflughaftpflichtversicherung abschliessen MUSS, wenn die Schnur länger als 30m ist.
Im DMFV-Forum selbst wurden diese ominöse "30m-Flughöhe" der EU-Richtlinie erwähnt.
Klasse! Da macht das Hobby immer mehr SPass! >:(
#6
Verfasst: 18.12.2005 00:57:11
von Dome
Hi,
dass find ich echt hart.
Ich bin mir nicht so sicher, ob die Firmen da in Deutschland die Verpflichtung haben darauf aufmerksam zu machen.
Evtl. wirds ja in Zukunft auch eine "im Preis inbegriffen" Versicherung geben.
#7
Verfasst: 18.12.2005 01:00:00
von ingo777
Es leuchtet Vadder spätestens dann ein wenn Sohnemanns drachen, an einer 31 meter Schnur, Oma Meiers Gewächshaus durschlägt, Oma Meier im selbigen stehend trifft und die Erben versuchen nich nur die Oma Meier sondern alle anderen Schäden ersetzt zu bekommen... Da guckt Vadder dann etwas sparsam...
Kollegen, wir wissen alle der GAU kann eintreten. Wir geben so viel Kohle für das Hobby aus da sollten 40-60€ im Jahr zu vertreten sein. Und lassen wir mal den Drachen aussen vor...
Man kann sich das Geld auch sparen, aber dann, wenn der GAU kommt, wird es richtig teuer, und DANN macht das Hobby wirklich keinen Spaß mehr...
Wie der Drachenkäufer an der Tanke über seine Versicherungspflicht aufgeklärt wird ist Sache des Gesetzgebers. ABER wir wissen was zu tun wäre.
Ingo
#8
Verfasst: 18.12.2005 11:55:18
von FPK
Gewissen beruhigen schön und gut, aber glaubt wirklich jemand ernsthaft, die Modellhaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden über ein paar hundert Euro und findet nicht einen Grund, warum sie nicht zahlt? Meine Erfahrungen mit diversen Versicherungen sagen mir da was anderes

#9
Verfasst: 18.12.2005 12:14:56
von tracer
FPK hat geschrieben: Meine Erfahrungen mit diversen Versicherungen sagen mir da was anderes

Zumindest mit dem DMFV haben wir aktuell sehr gute Erfahrungen gemacht.
Beim letzen Hallentreffen gab es ja einen Kopulationsversuch eines anderen LMH mit unserer "Raupe am Po".
Der Unfallgegener hat das über den DMFV abgewickelt, gng stressfrei uns unkompliziert.
Da lohnt sich das Geld für ne Versicherung wenigstens.
(bei "normalen" Haftpflchtersicherungen haben wir aber auch schon schlechte Erfahrungen gemacht).
#10 wo soll das hinführen
Verfasst: 18.12.2005 12:55:20
von ufo
moin,
also ich bin noch etwas skeptisch bei dieser versicherung...
folgendes szenario:
A fliegt mit seinem flugzeug gegen den heli von B. beide sürzen aus nicht geringer höhe ab.
A bekommt keinen cent und B gibt seine restteile in die (modell)werkstatt
zum reparieren, bekommt noch einen leiheli oder ausfallgeld für die
zeit der reparatur.
dann stellt sich nach einer alkoholkontrolle, die direkt nach dem crash von
der gerufenen polizei gemacht wurde, heraus, dass A zwei glas wein zum
mittag hatte. somit braucht die versicherung nicht zahlen und A darf den
kompletten betrag selbst übernhemen.
da brauchen wir uns nicht wundern, wenn dann noch eine ennzeichenpflicht
auf uns drauf zu kommt und es einen schadenfreiheitsrabatt gibt und
die jahresbeiträge denen der KFZ's gleicht....
in diesem sinne, beruhigtes fliegen

ich geh lieber erstmal wieder an meinen REFLEX, ist billiger
(so oder so)

#11
Verfasst: 18.12.2005 12:55:42
von by
Hallo zusammen,
das sagt meine HUK24-Privathaftpflicht (HUSB201):
"III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
1. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,
Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht
werden.
2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht
werden durch den Gebrauch von
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,
(1) die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben
werden,
(2) deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht,(...)"
Ich frage mal bezgl. Erweiterung an...
Viele Grüße,
Michael
#12 Re: wo soll das hinführen
Verfasst: 18.12.2005 13:11:22
von tracer
ufo hat geschrieben:
dann stellt sich nach einer alkoholkontrolle, die direkt nach dem crash von
der gerufenen polizei gemacht wurde, heraus, dass A zwei glas wein zum
mittag hatte. somit braucht die versicherung nicht zahlen und A darf den
kompletten betrag selbst übernhemen.
In unserem Fall gab es keine Polizei.
Der Flugleiter hat die Daten notiert, der andere Pilot die Versicherung informiert, und ich habe telefonisch bestätigt.
Mehr nicht. Ich musste nichtmal den defekten Regler einschicken.