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#1 Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 12:34:52
von [Daniel]
Hi,

eine Frage, an der ich seit ein paar Tagen knabber, ist folgende:
Gesetzlich ist die maximale Haftung bei einem Crash vorgeschrieben:
a) bei Luftfahrzeugen unter 500 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten (ca. 920.000,00 EURO). Stand 20.04.2005 (...)
Quelle: http://www.rc-network.de/magazin/artike ... -00.html#2

Warum versichern wir uns dann für eine Höhe zwischen 1,5 und 4 Millionen Euro?
Angenommen, ich fliege mit dem Heli gegen die Frontscheibe eines Reisebusses, der Fahrer erschreckt, fährt ne Klippe runter -> 45 Menschen gehen ex, liegt auch dann die Haftung nur bei 920t Euro?
Wird die Haftung "pro Kopf", also quasi pro Opfer berechnet (was dem weiteren Text aus dem Gesetz widerspricht)? Oder rechnen die Versicherer, dass unser einer sowas nicht weiß und bieten damit unnötige Zusatzversicherungen an, um abzukassieren?

Danke im Voraus!

Viele Grüße
Daniel

#2 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 12:42:32
von helihopper
Die Haftung ist pro Schadensereignis beschränkt.

Ich bombe auf der Autobahn ein und 50 Autos und 20 Menschen werden zerstört. = 1 Ereignis eine Maximaldeckungssumme.


Harald

#3 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 12:45:22
von [Daniel]
helihopper hat geschrieben:Die Haftung ist pro Schadensereignis beschränkt.

Ich bombe auf der Autobahn ein und 50 Autos und 20 Menschen werden zerstört. = 1 Ereignis eine Maximaldeckungssumme.


Harald
Heißt dann was? Die 50 Autos und 20 Menschen dürfen sich die 920t Euro teilen, allerdings, wenn der Heli noch flugfähig ist und ich damit dann noch nen Mehrfamilienhaus zu Schrott fliege, wo nochmal 15 Menschen bei ex gehen, kriegen die dann ihre eigenen 920t Euro?

Gilt die Deckungssumme von der Versicherung in dem Fall für beide Ereignisse (1,5Mio Deckung, also darf ich selbst in die Tasche greifen?) oder auch pro Ereignis? Wenn es pro Ereignis gilt -> Frage von oben, warum versichern wir uns dann höher?

#4 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 13:03:38
von the-fallen
Was ist denn mit zivilen Schadensersatzklagen? Deckt das die Versicherung auch?
Können die auch höher sein und vor allem von jedem "Opfer" einzeln an dich/mich/uns herangetragen werden?

Also ich meine - nehmen wir den Fall mit dem Bus. Du wirst seitens des Staates verklagt wegen dem gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr in Tateinheit mit 20fachen Totschlags und 30 Schwerverletzten - bla bla.

Was ist dann mit den Angehörigen der 20 toten und die 30 Verletzten? Können die einen da nicht auch alle einzeln auf Schmerzensgeld und das Ganze verklagen?
Wird ja auch teuer.

Interessantes und wichtiges Thema finde ich.

#5 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 13:07:53
von voda
Und genau solche Fragen sollte man vielleicht den Eperten stellen: http://recht.dmfv.aero/

#6 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 13:18:00
von the-fallen
Den aus dem Film? :blackeye:

#7 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 13:24:51
von [Daniel]
voda hat geschrieben:Und genau solche Fragen sollte man vielleicht den Eperten stellen: http://recht.dmfv.aero/
Gute Idee. Ich werde nahcher eine Email vorbereiten und darum bitten, die Antwort hier veröffentlichen zu dürfen. :idea:

#8 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 13:35:51
von Yaku79
Das mach mal, interresiert mich ja schon ein klein wenig.
Gut das der Fall noch nie eingetreten ist bei mir...

#9 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 13:52:35
von helihopper
Also noch mal.
Der Begriff Deckungssumme ist klar definiert.
Er gibt die Versicherungssumme pro Schadenereignis an.

Aus die Maus.


Harald

#10 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 14:20:22
von [Daniel]
helihopper hat geschrieben:Also noch mal.
Der Begriff Deckungssumme ist klar definiert.
Er gibt die Versicherungssumme pro Schadenereignis an.

Aus die Maus.


Harald
Versteh mich nicht falsch, aber soweit waren wir doch schon. Die Frage ist dann nach wie vor, warum kann man sich für 4 Mio Euro versichern?
Die Mail ging bereits raus, ich bin mal gespannt, was da raus kommt.

#11 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 14:26:05
von helihopper
[Daniel] hat geschrieben:Versteh mich nicht falsch, aber soweit waren wir doch schon. Die Frage ist dann nach wie vor, warum kann man sich für 4 Mio Euro versichern?
Die Mail ging bereits raus, ich bin mal gespannt, was da raus kommt.
Na warum wohl.

Weil 920.000 Peanuts sind. Siehe das geschilderte Szenario.
Bus 200.000. Pro Familienernährer 300 - 500k usw. usw..

Da kommen selbst 4 MIO schnell an die Grenze und man geht in die Insolvenz.

1,5 MIO ist halt die Mindestdeckungssumme bei der HDI.


Harald

#12 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 14:30:28
von [Daniel]
Wir reden aneinander vorbei.
MMn hast du dir gerade selbst widersprochen - oder ich steh auf dem Schlauch.
Von daher wie gesagt, einfach mal abwarten was der Anwalt sagt.

#13 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 14:55:15
von helihopper
[Daniel] hat geschrieben:Wir reden aneinander vorbei.
Stimmt :D

Danach würde die Haftungssumme pro Geschädigtem begrenzt.

Sprich: Aus versehen Flugzeug getroffen. Schaden 20 Mio -> Haftung 920K Teuro.
20 Menschen abgestürzt und irreparabel geschädigt je Schaden max 920K TEURO aber alles anteilig nach der Deckungssumme beglichen eben weniger. Auf dem Rest bleibst Du sitzen und darfst selbst blechen.


Harald

#14 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 16:04:53
von Mike65
the-fallen hat geschrieben:Was ist denn mit zivilen Schadensersatzklagen? Deckt das die Versicherung auch?
Genau dafür ist die Versicherung gedacht. Denn die ist nur da um die Geschädigten zu befriedigen.

Gegen strafrechtliche Kosten bzw. Geldstrafen z.B. wg. grober Fahrlässigkeit kannst du dich nicht versichern. Dafür musst du selbst geradestehen.
Deine Rechtsschutzversicherung tritt bei Strafprozessen zumindest bei den Anwaltskosten und Gerichtskosten ein.

Wenn die Deckungssumme nicht ausreicht um die Geschädigten zu befriedigen musst du den Rest selbst zahlen. Das kann dann zur Privatinsolvenz kommen falls du die Mittel nicht hast. Am Ende steht die Schuldbefreiung.
Geldstrafen und Kosten die durch eine Straftat schuldhaft zustandekommen sind von einer Schuldbefreiung ausgenommen. Das heisst die musst du zahlen bis zum Grab.
Jetzt kann es sein, das davon auch die zivilrechtlichen Haftungskosten betroffen sind wenn diese durch eine Straftat erzeugt wurden. Das weiss ich nicht. Aber ein Anwalt.

LG Mike

#15 Re: Maximale Haftung nach Crash <-> Versicherungen

Verfasst: 11.01.2012 16:09:56
von Aeroworker
wow, ich starte nen Ausverkauf und behalte meinen Fotoapparat. Jeder Denkbare Unfall übersteigt das was ich versichern kann.