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#1 OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 02.05.2012 22:22:21
von tracer
Wenn schon §, dann bitte erst mal den: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

#2 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 06:09:33
von helihopper
Moin,

ich denke Ihr schiesst da gewaltig über das Ziel hinaus.

So lange es sich nicht um Personen der Zeitgeschichte handelt und die Bilder auf einer öffentlichen Veranstaltung gemacht werden sehe ich keinerlei rechtliches Problem.
Der hier zitierte § 22 zieht in so einem Fall nicht. § 23 zeigt klar die Ausnahmen auf.

Ich habe das Gefühl, dass Sundog seinen Kleinkrieg mit Dieter auf einem anderen Areal weiter führt.

Schade.


Harald

#3 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 08:49:50
von EOS 7
http://www.rchelifan.org/gallery/imag ... e_id=27276
Für dieses Hall of Fame Foto liegt mir keine Berechtigung nach FOTOCONTEST und TEAM Bestimmungen vor, ich bitte daher den "FOTOCONTEST HOCHLADER" dieses unverzüglich zu löschen. Das gilt ebenso für alle anderen Fotos und Videos bei denen gleiches zutrifft, man kann es ja selbst nicht löschen!

#4 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 08:58:22
von mic1209
helihopper hat geschrieben:Ich habe das Gefühl, dass Sundog seinen Kleinkrieg mit Dieter auf einem anderen Areal weiter führt.
Das war eine Entscheidung vom Team und vom Team-Fotocontest.
Es geht uns explizit um Kinder, die bei dem Thema geforderten
nicht als Beiwerk gesehen werden können.


Nachtrag: Das hat also nichts mit einem Kleinkrieg zu tun. Warum auch? Die Bilder von Dieter sind immer klasse.

#5 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:07:39
von Fotocontest
1dfh hat geschrieben:dieses unverzüglich zu löschen
done

1dfh hat geschrieben:Das gilt ebenso für alle anderen Fotos und Videos bei denen gleiches zutrifft, man kann es ja selbst nicht löschen!
uff... ich such mal den § bei der es um die bringschuld des photographen geht... :mrgreen:

#6 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:12:05
von EOS 7
Fotocontest hat geschrieben: 1dfh hat geschrieben:dieses unverzüglich zu löschen



done
Danke,
da seh ich noch viel Arbeit... handeln...z.B. http://www.rchelifan.org/foto-contest ... l#p1311676

#7 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:16:44
von mic1209
Ich verstehe die Aufregung nicht.
Was ist daran so schwer, für das Thema die Bilder so auszuwählen, dass:

Die Kinder nur "Beiwerk" sind

oder

Die Erlaubnis vorliegt?

#8 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:19:34
von EOS 7
Niemand regt sich auf!
Es geht um diesen TEXT
Fotocontest hat geschrieben:Achtung - wichtiger Hinweis!
Aufgrund des besonderen Schutzes von Kindern bei Veröffentlichungen von Fotos ist es notwendig, dass jeder Beitragsersteller im Thread erklärt, dass er entweder selbst Sorgeberechtigter des abgebildeten Kindes ist oder ihm eine Genehmigung eines Sorgeberechtigten zur Bildveröffentlichung vorliegt.
Bilder ohne diese Erklärung müssen wir aus rechtlichen Gründen löschen.

Team Fotocontest, in Absprache mit Team RHF

#9 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:25:44
von mic1209
1dfh hat geschrieben:Niemand regt sich auf!
Es geht um diesen TEXT
Fotocontest hat geschrieben:Achtung - wichtiger Hinweis!
Aufgrund des besonderen Schutzes von Kindern bei Veröffentlichungen von Fotos ist es notwendig, dass jeder Beitragsersteller im Thread erklärt, dass er entweder selbst Sorgeberechtigter des abgebildeten Kindes ist oder ihm eine Genehmigung eines Sorgeberechtigten zur Bildveröffentlichung vorliegt.
Bilder ohne diese Erklärung müssen wir aus rechtlichen Gründen löschen.

Team Fotocontest, in Absprache mit Team RHF

Ja und?
Das beantwortet nicht meine Frage.

#10 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:28:02
von EOS 7
mic1209 hat geschrieben:Ja und?
Dann handelt auch danach! ich sehe tausende von Fotos und Videos hier, bei denen dies nicht eingehalten ist. :oops:

#11 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:28:29
von mic1209
1dfh hat geschrieben:
mic1209 hat geschrieben:Ja und?
Dann handelt auch danach! ich sehe tausende von Fotos und Videos hier, bei denen dies nicht eingehalten ist. :oops:

Das beantwortet immer noch nicht meine Frage.

#12 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 09:40:30
von mic1209
War klar, dass ich keine Antwort auf meine einfache Frage erhalte.

#13 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 11:00:25
von DerMitDenZweiLinkenHänden
Um die Frage zu beantworten ;-)

Es ist sicher nicht schwer, ...
für das Thema die Bilder so auszuwählen, dass:
Die Kinder nur "Beiwerk" sind
oder
Die Erlaubnis vorliegt.
Wenn man es aber genau betrachtet, war der von Dieter zitierte Hinweis des Teams wohl insofern ein Schuss in den Ofen, als jetzt tatsächlich eine Unzahl an Bildern oder Videos zu löschen sind.

Kurt

#14 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 11:18:49
von tracer
helihopper hat geschrieben:Ich habe das Gefühl, dass Sundog seinen Kleinkrieg mit Dieter auf einem anderen Areal weiter führt.
Harald, das ganze wurde von mir initiiert.

Und das ganze hat weder was mit sundog noch mit 1dfh persönlich zu tun.

Ich kann Dir auch sagen, warum: Wir waren gestern unterwegs, während der Fahrt hat man ja immer Zeit, sich über alles Mögliche Gedanken zu machen. U.A. ging mir auch Warburg durch den Kopf, und das man da auch evtl. nen paar tolle Fotos mit Kiddies für den Contest machen könnte. Dann weiter nachgedacht, und mir ist aufgefallen, dass das ganze nicht ganz unkritisch ist.

Google mal nach "Kinder Bilder Internet rechtliches". Viele Eltern machen in allen möglichen Foren Threads auf, und fragen, wie sie verhindern können, dass Bilder ihrer Kinder im Netz erscheinen.
Viele "Beratungsstellen" warnen davor, all zu leichtfertig Bilder von (seinen) Kindern online zu stellen.

Ich habe dann, als ich zu Hause war, meine Bedenken den Teams zur Debatte freigestellt.

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber die o.a. §§ äussern sich ziemlich deutlich zum "Recht am eigenen Bild". Wir hatten bis jetzt noch nie ein Thema, bei dem Personen das Hauptmotiv waren, sondern immer nur maximal "Beiwerk" auf öffentlichen Veranstaltungen, wo durchaus §23 greifen mag. Wenn aber die Person im Mittelpunkt des Themas steht, mag das wieder anders aussehen.
Ggf. wäre "11/2011 Die lustigsten Gesichtsausdrücke der Zuschauer oder Piloten" auch schon so ein Kandidat gewesen, aber da hat schlicht keiner von uns dran gedacht.

Ich selber habe keine Kinder, darum sehe ich das nur aus Sicht des Forumsverantwortlichen, aber andere Teammitglieder haben durch aus auch (kleine) Kinder, und haben also ihre eigene Meinung zu dem Thema.

Konsens der ganzen Diskussion war der Satz, der oben zu lesen ist. Wir denken, das wir damit auf der sicheren Seite sind, und fanden die Lösung besser, als gleich das ganze Thema zu kippen.

#15 Re: OT zu Fotocontest 5/2012

Verfasst: 03.05.2012 11:19:36
von EOS 7