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#1 Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 08:44:59
von IDU72
Hallo Leute,

seit ein paar Tagen beschäftigt mich ein heikles Thema: Die Versicherung unseres allseits geliebten Hobbys.

Ich gehe mal davon aus, dass jeder der hier mitliest und -schreibt, seine Heliflüge durch eine geeignete Versicherung (in meinem Fall ist es die DMO) absichert. Ebenso wird tendenziell die Mehrheit von Euch (so wie ich) Wildflieger sein. Nun stellt sich mir die Frage: Sind wir WIRKLICH versichert, wenn mal etwas passieren sollte? Ich meine, jeder kann die Versicherungsbedingungen lesen und weiß, dass man nicht in Wohngebieten (oder an anderen Stellen, an denen Dritte geschädigt werden könnten) fliegt und als Wildflieger auch keine Helis über 5kg betreibt. So weit, so klar. Was aber, wenn man keine explizite Einverständniserklärung des Eigentümers hat, auf dessen Grundstück man fliegt? Was, wenn in wenigen Kilometern Entfernung ein Flugplatz ist? Was, wenn irgendwas ist, womit man so gaaar nicht gerechnet hat??? Schützt uns unsere Modellsport-Versicherung dann trotzdem noch oder zahlen wir unsere jährlichen Beiträge nur alibimäßig und zur Beruhigung unseres Gewissens, WENN aber was passiert, dann windet sich die Versicherung wegen irgendwelchen missachteten Auflagen heraus?

Hat jemand von Euch schon mal einen Schadenfall gehabt (außerhalb eines Vereins und Fliegen auf dem genehmigten Vereinsgelände)? Wie hat sich die Versicherung verhalten? Oder: Kennt sich jemand grundsätzlich gut mit dem Thema aus?

Wichtig: Ich weiß, dass jeder von uns gerne mal was zu irgendwelchen Themen schreibt. Was ich hier aber nicht möchte, sind Antworten, die lediglich Mutmaßungen sind und Meinungen aus gefährlichem Halbwissen heraus. Wär toll, wenn das ein wirklich sachlich anspruchsvoller Thread werden könnte. DENN: DAS THEMA GEHT DIE MEISTEN VON UNS AN!

Danke im Voraus!
Ingo

#2 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:00:41
von trailblazer
Die Versicherung zahlt im Normalfall eigentlich immer - nur kann es danach zu Regressansprüchen kommen, wenn man z.B. grob fahrlässig gehandelt hat.

#3 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:07:05
von IDU72
@Andre: Dann ist die Versicherung wertlos. Was nützt es mir wenn sie zahlt, ich dann aber anschließend Regressansprüche am Hals hab??? GENAU DARUM geht es mir. Was ist grob fahrlässig? Wenn ich jemandem absichtlich an den Kopf fliege, klar. Was aber, wenn ich beispielsweise an einem Feld fliege, an dem in einer Stunde zwei Spaziergänger vorbei kommen? Handle ich dann auch schon grob fahrlässig??? Verstehst Du, worauf ich hinaus will? Können wir sicher sein, dass eine Versicherung im Schadenfall zahlt, auch wenn wir uns verantwortungsbewusst verhalten?

#4 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:18:50
von frankyfly
Ich selber hatte zum Glück noch keinen Schadensfall und wie das bei wirklich großen (Personen-)Schäden aussieht weiß ich nicht, aber ich habe schon den ein oder anderen "Kleinkram" mitbekommen und da haben die Versicherungen soweit ich weiß immer bezahlt, ohne Regressansprüche

#5 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:22:06
von IDU72
Danke Franky! DAS ist mal ne klare Aussage. Wär toll, wenn das noch weitere Piloten bestätigen könnten, dass die Schadenregulierung unkompliziert abläuft.

#6 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:27:18
von kawa-zx9r

#7 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:35:22
von IDU72
Super, Norbert. DAS sind die Beiträge, die wir brauchen. Jetzt ging es hier allerdings "nur" um 350 Euro. Die könnte ich auch aus eigener Tasche bezahlen. Was aber, wenn man einen erheblich größeren Schaden produziert, bei dem es sich für die Versicherung lohnen würde, nach Auswegen zu suchen? Auch hier Erfahrungswerte?

Sonst noch jemand positive Schadenabwicklungen erlebt?

#8 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:39:07
von echo.zulu
Hallo Ingo.
Es ist halt so wie Andre schon geschrieben hat. Im Schadenfall wird jede Versicherung auf jeden Fall prüfen, ob sie wirklich zahlen muss, bzw. ob Du in Regress genommen werden kannst. Es erfolgt dort immer einer Abwägung zwischen Schadenhöhe und dem zu treibenden Aufwand für die Regressforderung. So lange es keinen Personenschaden gibt und die Sachschäden im normalen Rahmen bleiben, wird die Versicherung ohne zu murren zahlen. Würden sich aber solche Bagatellschäden häufen, so kannst Du eher mit einer Untersuchung rechnen. Bei Personenschäden wird aber in aller Regel auch die Polizei/Staatsanwaltschaft tätig. Da bekommt dann die Versicherung das Gutachten automatisch.

Die Versicherung ist für Schäden gegenüber Dritten zuständig. Hier geht es um das Zivilrecht. Beim Fliegen gilt immer der Grundsatz der Gefahrenvermeidung. Wenn Du beispielsweise auf einem Grundstück fliegst, bei dem Dir nicht die Genehmigung des Eigentümers vorliegt, hast Du schon mal Deine Sorgfaltspflicht verletzt. Folglich kann es dazu kommen, dass der Schaden vermeidbar gewesen wäre, weil Du dort nicht hättest fliegen dürfen. Noch schlimmer wird die Situation, wenn Du in der Nähe eines Flugplatzes, in einer Flugkontrollzone oder über einem Gebiet fliegst, bei dem häufig Personen anzutreffen sind. Hier kommt dann noch eine strafrechtliche Komponente hinzu. Im schlimmsten Fall kann es also ziemlich böse ausgehen. Deshalb ist es gerade beim Wildfliegen so wichtig sich um die notwendigen Auflagen und Sicherheiten zu kümmern. Bei einem Modellflugplatz gelten übrigens die gleichen Auflagen, bzw. sind diese manchmal noch schärfer formuliert. Beispielsweise darf man üblicherweise auf einem Modellflugplatz nur dann fliegen, wenn eine zweite Person anwesend ist, die Rettungs- oder Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann. Wenn Du es mit der Autohaftpflichtversicherung vergleichst, so wird da es auch sehr oft passieren, dass Du eine Teilschuld an einem Schaden erhältst.

P.S.: Ich hab gerade gelesen, dass Du einen konkreten Schadenfall hast. Da würde ich einfach mal ein Telefonat mit der Versicherung führen. Normalerweise sollten die Dich passend beraten können.

#9 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:51:29
von IDU72
Hi Egbert,

danke für den SEHR GUTEN Beitrag. Genau das ist das Problem. Ich glaube nicht, dass wir Wildfliegerpiloten uns vorher beim Eigentümer erkundigen, ob wir überhaupt fliegen dürfen. So geht's schon mal los. Wenn DAS schon reicht, dass eine Versicherung einen in Regress nehmen würde, dann muss uns allen klar sein, dass wir unsere Versicherungen für die Katz abgeschlossen haben.

Das sollte uns allen (Wildfliegern, die keine ausdrückliche Aufstiegsgenehmigung haben) SEHR zu denken geben.

Wo hast Du gelesen, dass ich einen Schadenfall habe? Dem ist glücklicher Weise nicht so.

#10 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 09:55:58
von echo.zulu
Hallo Ingo.
Das mit dem Schadenfall hatte ich falsch verstanden. Ich hatte die 350€ auf Dich bezogen und nicht auf den weiter oben verlinkten Beitrag. Grundsätzlich hättest Du aber ohne Versicherung noch viel schlechtere Karten, da Du dann schon wissentlich die Auflagen verletzt hättest. Die Folge davon wäre, dass Du strafrechtlich und zivilrechtlich auf jeden Fall in die Verantwortung genommen wirst. Insbesondere mit der strafrechtlichen Komponente würde ich nicht scherzen, denn da geht es nicht nur um Geld, sondern um Deine gesamte Existenz.

#11 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 10:07:22
von IDU72
Na, ich wollte niemanden dazu bringen, dass er seine Versicherung aufkündigen soll... ;-) SEHR viel wichtiger ist mir, das Thema mal mit aller Deutlichkeit bewusst zu machen. Ich glaube nicht, dass wir alle uns da so im Klaren sind.

Was kann man nun schlussfolgern? Nur noch im Verein fliegen? Mal im Ernst. Egal wo man außerhalb des Vereins fliegt: Da wo ich hinkomme, kommen auch andere hin. Will heißen, dass ich es NIE vermeiden kann, dass Personen meinen Weg kreuzen könnten. Weiter: Würden wir eine Umfrage starten, in der jeder von uns erklärt, ob er eine Aufstiegsgenehmigung des Eigentümers vorliegen hat, wie würde die wohl ausfallen?

Wie handelt Ihr das Thema? Ist es Euch egal, getreu dem Motto "wird scho nix passiern" oder fliegt Ihr auch lieber unbeschwert und mit der Sicherheit, dass Euch Euer Hobby eben NICHT die Existenz gefährden kann?

Ich frag mich grad, warum ich erst jetzt (nach über 2 Jahren Helifliegen) auf die Idee komme, das alles zu hinterfragen? Mag daran liegen, dass ich werdender Papa bin. Vielleicht denkt man da ein bisschen weiter (vorsichtiger)? Was ich nicht will, ist hier den Moralapostel oder den Miesepeter spielen. Aber ein bisschen Bewusstwerdung schadet uns allen ja nicht, oder? ;-)

#12 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 10:15:10
von echo.zulu
Hallo Ingo.
Ich bin Dir sehr dankbar für diesen Beitrag, denn mit der Sicherheit sollte man nicht spaßen. Ich persönlich fliege sehr selten wild. Erstens habe ich den Vorteil, dass mein Vereinsfluggelände nur 2,5km von zu Hause ist und zweitens fühle ich mich einfach nicht frei, wenn ich auch noch ständig mein Umfeld beobachten muss.

#13 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 10:15:26
von acanthurus
Hi..

Hinterfragen ist gut, denn die Quote an Ahnungslosen ist extrem hoch, das Thema kann man nicht oft genug hochbringen.
Auch ich habe schon (bei Kollegen, zum Glück nicht bei mir) die eine oder andere Regulierung miterleben dürfen. Da waren auch grenzwertige Dinge dabei, wo ich eigentlich mit mehr Ärger seitens der Versicherung gerechnet hätte (z.B. Kanal-Doppelbelegungen oder nachweisliche Dummheit); es ging eigentlich immer ganz gut aus aus Sicht des Versicherten.
Die Frage ist meiner Meinung nach, was sollte ich alles tun, um NACHWEISEN zu können dass ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin? Dazu gehören u.A. folgende Dinge

- Genehmigung des Grundstückseigentümers (das muss nicht schriftlich sein, nur eben prüfbar, d.h. man sollte ggf. über Kontaktdaten des Eigentümers verfügen)
- Versicherungsnachweis mitgeführt
- ICAO-Kartenauszug des beflogenen Sektors (nicht nur DABEI haben, sondern auch GEPRÜFT haben)
- Topographische Karte (ERFORDERLICH für Verbrenner, EMPFOHLEN für lautere Funjetkonsorten) zwecks Nachweis von Abständen zur Bebauung
- Wenn andere Personen in die Nähe geraten könnten: NICHT ALLEIN fliegen, damit jemand ggf. der Sicherungspflicht nachkommen kann (sprich: Spaziergänger ansprechen, die gerade in die Anflugschneise tänzeln)
- Dafür sorgen, dass das verwendete Material EINWANDRREI ist. Abstürze aufgrund von sichtbar angescheuerten Kabeln (ach komm, für den einen Flug langts noch) oder angeknacksten Rotorblättern (ist doch nur ne rein optische Macke) haben das Potential, RICHTIG Ärger zu verursachen
- Ein bisschen Platzdisziplin, auch für Wildflieger, ggf. über eine Art Platzordnung oder Absprache.
- Die Fähigkeit, im Zweifelsfall das Modell erst mal am Boden zu lassen

gruß
andi

#14 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 10:29:14
von Kraftei
Moin moin,

ich hatte einen Fall das ich die Versicherung in Anspruch nehmen mußte.
Meine Versicherung ist der DMFV und passiert ist es in der Rhön auf der Wasserkuppe beim Hangfliegen,
also beim wildfliegen. Normalerweise fliege ich im Verein.

Beim kreisen am Hang hatte ich in der Luft einen Zusammenstoß, bei der bei beiden Modellen die Tragflächen abrissen.
Wir haben es geschafft im Horizontalflug uns mit den Flächenenden zu berühren. Wir kamen uns entgegen.

Die Gegenseite hatte einen Zeugen, das ich gegen die übliche Flugrichtung unterwegs war. Und so habe ich das dem DMFV gemeldet.
Der Schaden an dem anderen Modell wurde übernommen. Ohne Probleme!

Gruß Ralf

#15 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 10:40:36
von A.Wolff
wie echo.zulu schon schrieb ist man verpflichtet eine Haftplichtversicherung für Modellflug zu haben da man sich sonst bei dem Betrieb von Flugmodellen die eine Aufstiegshöhe von mehr als 30 Metern erreichen können strafbar macht.

Das mit dem Wildfliegen ist nicht ganz ohne weil meistens keine Erlaubnis vom Eigentümer vorliegt, ist das so darf man dort nicht fliegen.

mfg Alex