Eine Produktgewährleistung hast du 6 Monate, danach tritt die Beweisumkehr in Kraft : das bedeutet, du mußt dem Verkäufer nachweisen, das das Produkt von anfang an fehlerbehaftet war. Und das wird schwer. Ferner kann man deinem Posting nicht entnehmen ob die betroffenen Teile eingesandt wurden oder es nur rein über schriftliche Meldung abgehandelt wurde.
Siehe auch :
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
Alles danach ist freiwillige Leistung des Anbieters und eher Kulanz. Es sei denn, der Anbieter spricht eine gewisse Funktionsgarantie aus, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Und die liegt m.W. nicht vor.
Das du das Paul ankreidest finde ich nicht sonderlich angebracht, denn vom Grundsatz her bewegt er sich vollkommen innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Maßes. Es steht dir natürlich frei, deine Produkte einfach nahc Preis zu kaufen und damit in Kauf zu nehmen, das du die Gewährleistung in Anspruch nehmen wirst. Das wird insbesondere bei Auslandslieferungen dann schnell der bekannte Schuß in den Ofen, denn außerhalb der EU trägst du auf jeden Fall die Versandkosten ohne Erstattungsanspruch - das sollte man dabei auch berücksichtigen.
Ich weiß nicht, in welchem Wortlauf due Paul von der Sache informiert hast, aber es ist schon ein wenig außergewöhnlich, wenn ein Motor samt Regler im Flug verreckt. Wenn man dann sehr emotional behaftet ist statt sachlich und ohne Druck zu schreiben kann das durchaus dazu führen, das der Ansprechpartner sich auf seine gesetzlichen Verpflichtungen zurückzieht und Kulanz verweigert. Das sollte man bei alldem nicht vergessen.
Da dies aber keine Inhalte sind, die hier gepostet werden sollten , da sie lediglich die beiden beteiligten Parteien betrifft und den Rest nicht zu interessieren hat ( Postgeheimnis ) kann ich das nur spekulieren und mutmaßen.
Das Dinge fehlerhaft sein können ist eine Sache - das sie aber auch Verschleiß unterliegen , eine andere. Und genau deshalb hat der Gesetzgeber den Passus der Beweisumkehr eingebracht, da der Verkäufer kaum beurteilen kann, ob in dem benannten zeitraum die Sache gemäß der Spezifikation betrieben wurde oder ein Ausfall schuldhaft herbeigeführt wurde.